Die Württembergische Zahnzusatzversicherung umfasst eine nahezu 100% Absicherung:
Die Württembergische ZahnSchutz Premium verzichtet auf anfängliche Wartezeiten, sieht aber innerhalb der ersten 4 Kalenderjahre eine Leistungsstaffel vor:
Die Versicherungsleistungen für Zahnersatz betragen max.:
1.500 EUR im 1. Kalenderjahr (Kj.)
3.000 EUR in den ersten 2 Kj.
4.500 EUR in den ersten 3 Kj.
6.000 EUR in den ersten 4 Kj.
Die Leistungsbegrenzungen (einschl. Halbierung/Verlängerung) gelten nicht für erstattungsfähige Aufwendungen, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn (Vertragsabschluss) eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. Schädigungen der Zähne, die durch Nahrungsaufnahme verursacht werden, gelten nicht als Unfall.
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Der Beitrag steigt also mit dem Älterwerden an.
Auch bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung leistet die Württembergische. Für Zahnersatz immerhin noch 70% der Rechnung, bei Zahnbehandlungen immerhin noch 50%
Bei maximal bis zu 3 fehlenden, nicht ersetzten Zähnen zu Vertragsbeginn wäre ein Abschluss möglich. Der Risikozuschlag je fehlendem Zahn beträgt 25%. Ab 4 fehlenden, nicht ersetzten Zähnen erfolgt eine Ablehnung.