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Riester Rente Wohneigentum

Mit der Riesterrente Wohneigentumsoption hat der Riester Sparer die Möglichkeit selbst genutztes Wohneigentum mit in die Altersversorgung einzubeziehen. Der Riestersparer kann mit dem anzusparenden Guthaben für Immobilienkredite und für den Kauf von Wohnimmobilien, Anteilen an Wohnungsbaugenosseschaften verwenden. So kann mit dem gesparten Kapital der Rieste Rente Wohneigentum finanziert werden.

Riester Wohneigentum – auch im Ausland

Riester Rente Wohneigentum kann auch für selbst genutzte Immobilie innerhalb der europäischen Union oder gar innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes realisiert werden. Förderberechtigte, die im Ausland leben – jedoch in Deutschland einer Beschäftigun nachgehen, haben Anspruch auf Riesterzulagen.Vorausgesetzt der Riester Sparer zahlt mindestens 4 Prozent des Vorjahresbruttos, mindestens aber den Sockelbetrag i.H.v. € 60 pro Jahr ein.

Wohnriester – welche Immobilien?

Wohnung in einem eigenen Haus
eigene Eigentumswohnung oder
Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft
eigentumsähnliches oder lebenslanges Dauerwohnrechts

Ablösung von Baudarlehen

Mit Wohn Riester Verträgen kann nun ohne Probleme auch die Ablösung bereit vorhandener Bausdarlehen erfolgen. Die nächste Legislaturperiode soll zudem diesbezügliche Verbesserungen alter Riester Rentenversicherungsverträge und von Fondssparplänen bringen. Bisher ist es dort nämlcih nicht möglich das vorhandene Darlehen für eine selbstgenutzte Immobilie vor Ende vollständig oder teilweise durch das Guthaben im Riestervertrag abzulösen. Ebenfall ist es schwer bauliche Maßnahme und Renovierungskosten damit nachzufinanzieren.
Dies soll sich jedoch in naher Zukunft ändern, was den Inhabern von Riesterverträge bezüglich ihrer Immobilie und deren Finanzierung deutliche Vorteile verschafft und das Riesterprodukt damit auch attraktiver werden lässt.