Holen Sie das meiste fürs Alter raus
Je nach Anbieter haben Sie die Wahl:
lebenslang andauernde Rentenzahlung
lebenslang andauernde Rentenzahlung mit Mindestlaufzeit
lebenslang andauernde Rentenzahlung mit Leistung im Todesfall
Die Auszahlung der Riester Rente erfolgt in der Regel mit dem Eintritt des gesetzlichen Renteneintritts. Im Rieser Vertrag ist jedoch geregelt, dass die Rentenzahlungen bereits
ab dem 60 Lebensjahr beginnen können, sofern Sie bereits vor dem Rentenalter gesetzliche Rente beziehen. Zu beachten ist die Tatsache, dass bei einem früheren Renten-Beginnalter folgemäßig die Rentenzahlung geringer ausfällt, da das angesparte Guthaben kürzer verzinst wird. Die Einzahlungen, Zinsausschüttungen bzw. Kurssteigerungen und das kumulierte Kapital durch die Riester Rente Zulagen sind in der Summe geringer.
Das im Riestervertrag zusammengesparte Guthaben kann vor dem Rentenbeginn des Verstorbenen vererbt werden. Das mit Zulagen, Steuerermäßigungen und Eigenanteilen
zusammengesparte Guthaben muss, um keine steuerschädliche Verwendung auszulösen, auf den Vertrag des Ehepartners übertragen werden.
Die Grundzulage beträgt für jeden Riestervertrag einheitlich € 154, die Kinderzulage beträgt € 185 jährlich und pro Kind. Für Kinder die ab dem 01.01.2008 geboren sind, beträgt die Kinderzulage gar € 300.
Voraussetzung für den Erhalt der vollen Grundzulage und gegebenenfalls der vollen Kinderzulage ist die Einzahlung von 4 Prozent des Vorjahresbruttos, mindestens aber den
Sockelbetrag i.H.v. € 60 pro Jahr. Darüber hinaus erhalten gut Verdienende mit einem Riester Rentenvertrag hohe Steuererstattungen.
Über Riester-Rentenversicherungsverträge hinaus, können Fonds-und Banksparpläne bespart werden. Bei diesen Riesterprodukten ist sogar ein Auszahlungsplan bis zum 85 Lebensjahr möglich. Zu Beginn der Rentenbezugsphase muss ein Teil des angesparten Vermögens in eine Rentenversicherung eingezahlt werden, um eine lebenslange Rentenzahlung, auch nach dem 85 Lebensjahr garantieren zu können. Der Rest des Fondsguthabens kann bis zum 85. Lebensjahr als Auszahlplan ausgestaltet werden.
Grundsätzlich können Riester-Sparer zu Beginn der Rentenphase 30 % des angesparten Vermögens entnehmen, ohne dass die Entnahme förderschädlich ist, als Einmalentnahme erhalten und darüber frei verfügen.