Die besten Sehhilfentarife im Vergleich


ausgezeichnete Qualität
Die Münchener Verein Brillenversicherung ist ein Baustein aus der Münchener Verein Deutsche AmbulantVersicherung, wie beispielsweise auch Münchener Verein Naturmedizin oder der Vorsorgetarif 172. Der Tarif leistet dabei nicht nur für “Brillen”, sondern alle Formen von Sehhilfen inkl. Kontaktlinsen, medizinische Hilfsmittel und Augenlasern zur operativen Korrektur einer Sehschwäche.
Der Tarifbaustein Münchener Verein “Sehhilfen + Hilfsmittel 173” kann einzeln oder kombiniert mit den anderen Münchener Verein Zusatzversicherungen, z.B. auch der Münchener Verein ZahnGesund Zahnzusatzversicherung oder den KlinikGesund Krankenhaustarifen des Münchener Vereins abgeschlossen werden.
Der Tarif Münchener Verein Sehhilfen und Hilfsmittel 173 erstattet ohne anfängliche Wartezeiten bis zu 100% für Brillen-Gläser, Brillengestellte, ganze Brillen, Sonnenbrillen mit Dioptrienstärke oder Kontaktlinsen, also für Sehhilfen. Erstattet werden dabei bis zu 400 Euro innerhalb von 2 Versicherungsjahren (Versicherungsjahr = Kalenderjahr), eine Veränderung der Sehstärke ist dabei nicht nötig.
Des Weiteren erstattet der Tarif 173 zusätzlich bis zu 100% für ärztlich verordnete Hilfsmittel nach Vorleistung der Krankenkasse bis zu 800 Euro, ebenfalls innerhalb von 2 Kalenderjahren. Dazu gehören unter anderem Hörgeräte, Rollstühle, Bandagen, orthopäfische Schuheinlagen und viele mehr.
Für LASIK-OPs, also Laser-Korrekturen der Augen und andere Arten von brechkraftkorrigierenden Augenoperationen werden bis 800 Euro je Auge erstattet. Insofern übernimmt der Tarif 173 vom Münchener Verein hier mit 1.600 EUR Zuschuss bei derartigen Ops mehr als viele andere Tarife
Der Tarif 173 leistet zwar ohne eine anfängliche Wartezeit, die Erstattung im ersten Kalenderjahr ist jedoch auf max. 240 EUR und in den ersten 2 Kalenderjahren auf max. 480 für alle im Tarif vorgesehenen Leistungen begrenzt.
Dabei wird für jeden noch verbleibenden Monat bis zum 31.12. des ersten Jahres max. 20 Euro erstattet. Bei einem Abschluss im Juli eines Jahres, würden im ersten Jahr als 6 mal 20 = max. 120 Euro erstattet werden. Bereits zum Januar des 2. Jahres stehen jedoch dann die vollen 400 EUR Erstattung für Sehhilfen zur Verfügung. Wer zum 1.12. eines Jahres abschließt, hätte also bereits einen Monat später die vollen 100% Zuschuss bis 400 EUR für Sehhilfen.
In den ersten 2 Kalenderjahren beträgt die Maximalerstattung des Tarifes 480 Euro, danach entfallen die anfänglichen Summenbegrenzungen und es gelten die oben aufgeführten generellen Erstattungs-Budgetgrenzen.
Die Maximalleistung von 1.600 EUR für brechkraftkorrigierende Augenoperationen ist beim Tarif durch die Gesamtgrenzen von 480 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren ebenfalls eingeschränkt.
Das bedeutet, dass der maximale Zuschuss von 800 EUR je Auge (= 1.600 EUR gesamt) für brechkraftverändernde Augenoperationen mit z.B. LASIK zum 1. Januar des 3. Kalenderjahres nach Vertragsbeginn vollständig zur Verfügung stehen würde.. Bei Abschluss zum 1.12.2025 beispielsweise, wäre die anfängliche 480 EUR Begrenzung des Tarifes für die ersten 2 Kalenderjahre (in diesem Beispiel 2025 und 2026) demnach zum 1.1.2027 vollständig entfallen. Eine nach 1.1.2027 stattfindende LASIK oder LASEK-OP würde daher mit bis zu 1.600 EUR bezuschusst werden und der anfängliche Begrenzungszeitraum beträgt in diesem Beispiel nicht 24 Monate, sondern nur 13 Monate.
Versicherungsschutz bei der Münchener Verein Brillen- und Sehhilfen Zusatzversicherung besteht ab dem 1. Tag, es gibt also keine anfänglichen Wartezeiten bei der Münchener Verein Sehen+Hören Zusatzversicherung, ebenso wenig, wie bei allen anderen Tarifbausteinen der Deutsche AmbulantVersicherung vom Münchener Verein.
Abschluss ist jedoch für diesen Tarif immer nur zum 1. des nächsten Monats möglich. Bei Abschluss am 3.September beispielsweise wäre der nächstmögliche Beginn der 1. Oktober.
Die Münchner Verein Brillenversicherung erstattet ohne Wartezeiten 100% für Gläser, Brillen, Kontaktlinsen, also Sehhilfen bis zu 400 Euro innerhalb von 2 Versicherungsjahren (Versicherungsjahr = Kalenderjahr).
Eine Veränderung der Dioptrien ist nicht notwendig.
Des Weiteren erstattet diese Zusatzversicherun g100% für Hilfsmittel nach Vorleistung der Krankenkasse bis zu 800 Euro, ebenfalls innerhalb von 2 Kalenderjahren (z.B. Hörgeräte, Rollstühle, Bandagen und viele mehr).
Für LASIK-OPs, also Laser-Korrekturen der Augen (auch andere diesbezügliche Verfahren sind mitversichert) werden bis 800 Euro je Auge erstattet, also maximal 1.600 Euro.
Im ersten Kalenderjahr erstattet der Tarif max. 240 Euro.Dabei wird für jeden noch verbleibenden Monat bis zum 31.12. des ersten Jahres max. 20 Euro erstattet. Bei einem Abschluss im Juli eines Jahres, würden im ersten Jahr als 6 mal 20= max. 120 Euro erstattet werden.
In den ersten 2 Kalenderjahren max. 480 Euro, danach entfallen die anfänglichen Summenbegrenzungen.
Wer sich kurzfristig eine teure Brille oder Kontaktlinsen benötigt, könnte also mit dem Tarf UKV VorsorgePrivat besser bedient sein, da dort sofort ohne Wartezeit bis zu 400 Euro auch bereits im ersten Kalenderjahr für Sehhilden erstattet werden. Preislich liegen die beiden Tarife ähnliche (Siehe Vergleichsrechner Sehhilfentarife).
Die Versicherungspakete der Deutschen AmbulantVersicherung vom Münchener Verein können Sie über den folgenden Link berechnen und direkt beantragen. Wenn Sie nur einen Einzelbaustein und nicht eines der Pakete abschließen möchten können Sie über den Angebotsrechner nach Eingabe des Geburtsdatum und dem weiterklicken auf “Angebot” bei einem der dort aufgeführten Tarif-Pakete für die zu versicherde Person die gewählte Absicherung auf “individuell” ändern und dort dann z.B. nur den Tarif 173 für “Sehen+Hören” auswählen ohne das Gesamtpaket wählen zu müssen.
Sie können uns jedoch auch anrufen (04021107660) oder alternativ den weiter unten downloadbaren PDF-Antrag bei Email an info@fairfekt.de zusenden.