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Bei der Ergo Heilpraktikerversicherung Ergo HPK handelt es sich um den Tarif der ehemaligen Ergo-Direkt Versicherung.
die Ergo Heilpraktikerversicherung HPK sieht folgende Erstattung für gesetzlich Krankenversicherte vor:
Diese Ergo Zusatzversicherung sieht zwar keine anfänglichen Wartezeiten vor, durch die sehr strengen Begrenzungen innerhalb der ersten Kalenderjahre gibt es jedoch deutlich bessere Alternativen am Markt (z.B: Barmenia Mehr Gesundheit mit sogar 100%-Erstattung und ohne anfängliche Begrenzungen.
Dies Ergo HPK Heilpraktikerversicherung sieht anfängliche Summenbegrenzungen vor:
Maximale Erstattung 250 EUR / 1. Kalenderjahr, max bis zu 500 EUR innerhalb des 1.+2. Kalenderjahres zusammen und maximal bis zu 750 EUR innerhalb der der ersten 3 Kalenderjahre zusammen.
Das Preis-Leistungsverhältnisses dieses Tarifes wird von uns als eher mittelmäßig eingestuft
Bei der 2. Ergo Heilpraktikerversicherung handelt es sich um die ambulante Ergänzungsversicherung der Deutschen Krankenversicherung (dem Krankenversicherungsunternehmen des ERGO-Konzerns): DKV KABN.
Dieser Tarife erstattet etwas mehr, sieht aber ebenfalls anfängliche Maximal-Erstattungsgrenzen in den ersten 3 Kalenderjahren vor.
Daher würden wir auch diese Ergo Heilpraktikerversicherung nur im Ausnahmefall empfehlen. (z.B. sofern parallel eine Zahnversicherung bei der DKV besteht, wird ein 15% Rabatt auf den Tarif Ergo DKV KABN gewährt.
Insgesamt gibt es jedoch deutlich bessere Heilpraktikerversicherungen als die der DKV/Ergo.
Auch die ambulanten Kostenerstattungstarife der Ergo wie z.B. DKV KAMP oder DKV/ERGO BMG sehen umfangreiche Leistungen für Naturheilverfahren und Behandlungen durch den Heilpraktiker vor. Es handelt sich jedoch hierbei um deutliche leistungsstärkere, jedoch auch teurere Krankenzusatztarife, die in Verbindung mit dem Kostenerstattungsverfahren der GKV eine Absicherung auf Privatpatientenniveau (ähnlich wie PKV-Vollversicherung) liefern. Diese Tarife sehen insgesamt umfangreiche Leistungen für ambulante medizinische Behandlungen und Verordnungen ohne jährliche Höchsterstattung vor.