Bisher betrug der gesetzliche befundbezogene Festzuschuss für Zahnersatz, welcher sich an der Regelversorgung orientiert 50% der fiktiven Kosten der niedrigst möglichen Zahnersatzversorgung. Dieser Festzuschuss wird sich zum 1.1.2021 für gesetzlich Versicherte erhöhen. Welche Bedeutung dies tatsächlich, z.B. auch auf den Nutzen und die Kosten einer Zahnzusatzversicherung hat, werden wir näher erläutern.
Die gesetzliche Zahnersatzleistung erhöht sich 2021
Die Regelversorgung, die als Grundlage für den gesetzlichen befundbezogenen Festzuschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung dient, ist alles andere als zeitgemäß und realistisch.
Selbst Patienten, die eine möglichst günstige Form des Zahnersatzes wünschen, kommen in der Realität mit dem Zuschuss der Krankenkasse nicht auf die versprochenen 50% Erstattung der Gesamtkosten, bzw. 60 oder 65% mit nachgewiesener regelmäßiger Zahnvorsorge.
Selbst bei einer einfachen Zahnkrone, welche heutzutage zumindest 600 Euro in wirklich einfacher Ausführung kostet, erreicht man mit dem dafür vorgesehenen Festzuschuss von ca. 152 Euro im Jahr 2018 der GKV einen Erstattungssatz von nur ca. 25%, im besten Fall mit einem 10-Jahre Vorsorge-Bonusheft (= ca. 197 Euro) eine Erstattung von nur ca. 30% bezogen auf die angefallenen Gesamtkosten.
Gründe und Fakten:
Die Erhöhung der gesetzlichen Leistungen für Zahnersatz sind natürlich erfreulich, doch eher “ein Tropfen auf den heißen Stein”.
Einen Einfluss auf die Sinnhaftigkeit einer Zahnzusatzversicherung hat dies nicht, denn auch mit höherer Kassenleistung, sind ca. 50-90% (abhängig von Art und Umfang des Zahnersatzes) der Gesamtkosten bei Zahnersatz selbst zu tragen.
Ob durch den höheren Festzuschuss die Prämien für hochwertige Zahnzusatztarife, welche Ihre Leistungen bezogen auf den Gesamtrechnungsbetrag oder der nach Vorleistung der GKV verbleibenden Restkosten kalkulieren, wirklich günstiger werden, bleibt abzuwarten.
Oft sind insbesondere Zahntarife mit einer 90% oder sogar 100% Erstattung von häufigen Beitragserhöhungen betroffen, insofern dürfte die erhöhte gesetzliche Vorleistung zumindest zu einer Entlastung dieser Tarife führen und damit in jedem Fall auch zu stabileren Versicherungsprämien.
Besonders Zahn-Tarife mit einer Erstattung von ca. 70-75% der Gesamtkosten inkl. der GKV Leistung (z.B. R+V Z2U) könnten beitragsmäßig profitieren. Hier fällt die Erhöhung des GKV-Zuschusses durchaus stärker ins Gewicht und könnte damit zu leicht vergünstigten Prämien führen.
Zahntarife, die hingegen den Festzuschuss der GKV verdoppeln müssen folglich nun auch ihre eigene Erstattung erhöhen. Diese vor allem “Billig-Tarife” müssten insofern eventuell ihren Beitrag entsprechend erhöhen. Folglich sind sie aber dann durchaus auch mit Zahntarifen vergleichbar, die ca. 30-50% der Gesamtkosten zusammen mit der GKV erstatten.
Trotz allem empfehlen wir weiterhin eher Zahnzusatzversicherungen, die ihre Leistung bezogen auf die Gesamtkosten der Zahnersatzbehandlung erbringen.
Beamte mit Heilfürsorge (z.B. Polizisten) erhalten hierüber einen Festzuschuss, der der Höhe des doppelten gesetzlichen Festzuschusses für GKV-Versicherte entspricht. Insofern dürfte diese Personengruppe besonders von der Erhöhung des GKV-Festzuschusses profitieren.
Für diese Personen sind ausnahmsweise Zahntarife, die den GKV-Festzuschuss verdoppelt sogar ganz interessant, in jedem Fall aber Tarife wie Arag Z50/90, die ihre Leistung bezogen auf die Rechnung und unabhängig der bereits vorhandenen Vorleistung erbringen.