Zahnersatz + Zahnerhalt wie ein Privatpatient
Die DBV DENT Premium Zahnzusatzversicherung wird über die Zweitniederlassung der AXA Krankenversicherung AG der DBV Krankenversicherung AG vertrieben, weshalb der Tarif DBV DENT Premium auch identisch mit dem Tarif AXA Dent Premium ist. In unserem Vergleichsrechner finden Sie daher den Tarif auch nur unter der Markenbezeichnung AXA DENT Premium. (AXA Zahnversicherung)
Die DBV Zahnzusatzversicherung Tarif DBV DENT Premium leistet zu 100% für wichtige Zahnbehandlungen, wozu hochwertige Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen und vieles mehr zählen. Erstattungsfähig sind durch die DBV DENT Premium Zahnzusatzversicherung auch die Mehrkosten solcher Behandlungen, beispielsweise durch Laser-Mikroskop, die von der gesetzlichen Krankenkasse sonst nicht übernommen werden. Ebenfalls erstattungsfähig ist die Professionelle Zahnreinigung zu 100% bis zu einem Rechnungsbetrag von 120,- EUR pro Jahr.
Die DBV-Zahnzusatzversicherung erstattet ohne ein GKV-Bonusheft zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse 85% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für hochwertigen Zahnersatz, wozu natürlich auch Implantate und Inlays zählen. Wenn bei Beginn der Zahnersatzmaßnahme ein GKV-Bonusheft mindestens 5 Jahre durchgehend nachgewiesen werden kann, erhöht sich der Erstattungssatz aus sagenhafte 90%.
Sofern die Behandlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde, erstattet die DBV-Zahnzusatzversicherung 90% der Aufwendungen für Kieferorthopädie. Wenn die gesetzliche Krankenkasse vorleistet (KIG-Stufen 3-5) erstattet die DBV DENT Premium Zahnzusatzversicherung zusätzlich 1000,- EUR für Mehrkosten einer höherwertigen Behandlung. Bei Erwachsenen ist Kieferorthopädie aufgrund eines Unfalls versichert.
Der Tarif DBV DENT Premium Zahnzusatzversicherung hat eine generelle Wartezeit für alle Leistungen von 6 Monaten. Bei unfallbedingtem Zahnersatz entfällt diese.
In den ersten Jahren sind die Leistungen der DBV-Zahnzusatzversicherung wie folgt begrenzt:
Wartezeiten und Summenbegrenzungen
Die Wartezeit für die Zahnzusatzversicherung AXA DENT Premium beträgt sowohl für Zahnbehandlung als auch für Zahnersatz und Kieferorthopädie 6 Monate.
Es gilt eine Summenbegrenzung (maximale Erstattung) in den ersten Jahren bei der AXA DENT Premium Zahnzusatzversicherung:
1. Jahr: 1.000 EUR 1.-2. Jahr: 2.000 EUR 1.-3. Jahr: 3.000 EUR 1.-4. Jahr: 4.500 EURFehlt bei Antragstellung mehr als 1 Zahn, also 2-3 Zähne gilt eine verlängerte Leistungsstaffel:
500 EUR im ersten Jahr,
1.000 EUR in den ersten 2 Jahren,
1.500 EUR in den ersten 3 Jahren,
2.000 EUR in den ersten 4 Jahren,
2.500 EUR in den ersten 5 Jahren,
3.000 EUR in den ersten 6 Jahren,
3.750 EUR in den ersten 7 Jahren,
4.500 EUR in den ersten 8 Jahren.
Ab 4 fehlenden, nicht ersetzten Zähnen erfolgt eine Ablehnung des Antrags der AXA DENT Premium Zahnzusatzversicherung.
Die DBV-Zahnzusatzversicherung ist ohne Alterungsrückstellung kalkuliert, der Beitrag erhöht sich also gemäß folgender Tabelle bei Erreichen einer neuen Altersgruppe.
Fehlende nicht ersetzte Zähne sind bei der DBV DENT Premium Zahnzusatzversicherung mitversichert, bei mehr als 3 fehlenden Zähnen ist der Tarif nicht abschließbar. Ein fehlender Zahn ist dabei sogar ohne Zuschlag mitversichert.
Bei 2 und drei fehlenden und bei Antragstellung nicht ersetzten Zähnen, verdoppelt sich die Dauer der anfänglichen Summenbegrenzung auf 8 Jahre.
Nach herausnehmbarem Zahnersatz wird im Antrag nicht gefragt.
Die beiden Versicherer DBV und AXA sind seit einigen Jahren zusammengeschlossen. Daher sind die Tarifbezeichnungen auch identisch.