Zahnersatz + Zahnerhalt wie ein Privatpatient

Die neue AXA Zahnversicherung hat mehrere verschiedene Zahntarife von denen 3 Zahnversicherungen besonders zu empfehlen sind. Es handelt sich zum einen um die Testsieger Zahnversicherung AXA Zah n Premium und die leicht abgespeckte Version AXA Zahn Komfort. Auch der Tarif AXA Zahn Klassik sei zu erwähnen und ist für Personen mit kleinem Budget eine gute Alternative. Etwas aus der Reihe tanzt der 4. Tarif AXA Zahn Easy. Hierbei handelt es sich um einen günstigen Budgettarif, welcher jedoch eine relativ geringe Gesamtleistung von nur 1.000 EUR pro Jahr vorsieht.
Die neuen Zahntarife der AXA Krankenversicherung AG wurden zum Mai 2026 eingeführt und bieten vom 100%-Vollschutz (AXA Zahn Premium), über den Premiumtarif AXA Zahn Komfort mit nur geringfügig weniger Leistung (90% Zahnersatz) bis hin zum preisgünstigen Tarif der gehobenen Mittelklasse mit solider 80%-Erstattung für Zahnersatz (AXA Zahn Klassik) eine dentale Absicherung für jeden Anspruch und jedes Budget. Mit allen 3 Tarifvarianten braucht sich die AXA Krankenversicherung in einem Zahnzusatzversicherung Marktvergleich nicht zu verstecken und landet stets in den Top 3 der am meisten zu empfehlenden Zahnversicherungen.
Alle AXA Zahn-Tarife sind auch interessant für Personen, die bereits eine Zahnversicherung besitzen, diese jedoch wechseln möchten. Denn Die AXA erlässt bei Nachweis einer Vorversicherung mit mind. 80% Erstattung für Zahnersatz, das 3. und 4. Kalenderjahr der anfänglichen Summenbegrenzung.
Alle 3 Tarife leisten für Zahnbehandlung, inkl. Zahnprophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Das besondere Highlight der AXA Zahnzusatzversicherng: Die AXA Zahnversicherungstarife erstatten bei gültiger Honorarvereinbarung auch Zahnarzt-Behandlungen, die über dem 3,5fache Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet werden. Über 90% aller Zahntarife am Markt begrenzen ihre Erstattung auf die Höchstsätze, was vielen Kunden nicht einmal bewusst ist und erst auffällt, wenn z.B. bei einer Implantat-Rechnung vom Versicherer bei der Leistungsabrechnung entsprechend die Erstattung gekürzt wird.
Während die Tarife AXA Zahn Klassik und AXA Zahn Komfort immerhin bis zum 5-fachen GOZ-Satz erstatten, gilt beim AXA Zahn Premium Tarif sogar überhaupt keine Höchstsatz.Begrenzung.
| Leistungen | Zahn Premium | Zahn Komfort | Zahn Klassik |
|---|---|---|---|
| Tarife |
Zahn Premium
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Zahn Komfort
|
Zahn Klassik
|
|
Zahnersatz
inklusive GKV-Vorleistung bei befundbezogener Leistung der GKV
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100% |
90% |
80% |
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Zahnersatz ohne GKV-Leistung
wenn die GKV keine Leistung zum zahnmedizinischen Befund erbringt
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60% |
50% |
40% |
Füllungstherapien |
100% |
100% |
100% |
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Zahnbehandlung
z. B. Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung
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100% |
100% |
100% |
Aufbissbehelfe und Schienen |
100% |
100% |
100% |
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Schmerzausschaltung
z. B. Lachgas, Vollnarkose, Hypnose, Akupunktur, Dämmerschlaf
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100%
max. 500 EUR pro Versicherungsjahr
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100%
max. 500 EUR pro Versicherungsjahr
|
100%
max. 500 EUR pro Versicherungsjahr
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Zahnaufhellung |
100%
max. 200 EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren
|
100%
max. 200 EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren
|
100%
max. 200 EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren
|
|
Kieferorthopädie Erwachsene
bei unfallbedingtem Behandlungsbeginn nach Vollendung des 18. Lebensjahres
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100%
insgesamt max. 5.000 EUR
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90%
insgesamt max. 5.000 EUR
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80%
insgesamt max. 5.000 EUR
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Kieferorthopädie Kinder / Jugendliche |
100%
insgesamt max. 5.000 EUR
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90%
insgesamt max. 5.000 EUR
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80%
insgesamt max. 5.000 EUR
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Honorargrenzen / GOZ
Erstattung bei privatärztlicher / privatzahnärztlicher Abrechnung
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auch über den Höchstsatz der GOZ / GOÄ
nicht auf den Höchstsatz begrenzt
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bis max. 5-facher Satz GOZ / GOÄ |
bis max. 5-facher Satz GOZ / GOÄ |
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Leistungsstaffel
für Leistungen gemäß B.1 bis B.5 in den ersten 4 Versicherungsjahren
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1.500 / 3.000 / 4.500 / 6.000 EUR |
1.500 / 3.000 / 4.500 / 6.000 EUR |
1.500 / 3.000 / 4.500 / 6.000 EUR |
|
Anrechnung Vorversicherung
bei mind. 6 Monaten Vorversicherung mit mind. 80% Zahnersatz
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1.500 / 3.000 EUR, ab Jahr 3 unbegrenzt |
1.500 / 3.000 EUR, ab Jahr 3 unbegrenzt |
1.500 / 3.000 EUR, ab Jahr 3 unbegrenzt |
Wartezeiten |
keine |
keine |
keine |
Versicherbarer Personenkreis |
GKV, Heilfürsorge |
GKV, Heilfürsorge |
GKV, Heilfürsorge |
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Kündigung
durch Versicherungsnehmer
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monatlich mit 15 Tagen Frist |
monatlich mit 15 Tagen Frist |
monatlich mit 15 Tagen Frist |
Nein, die AXA verzichtet bei den 3 AXA Zahntarifen auf anfängliche Wartezeiten. Wichtiger Hinweis: Auch wenn die AXA Zahnversicherung auf Wartezeiten verzichtet, heisst dies nicht, dass für eine bereits vor Vertragsabschluss zahnärztlich angeratene Behandlung geleistet werden würde.
Die Tarife sind von gesetzlich krankenversicherten Personen oder Empfängern der freien Heilfürsorge abschließbar, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Grundsätzlich gibt es bei der neuen AXA Zahnversicherung keine Mindestvertragslaufzeit. Sie können den Tarif mit einer Frist von 15 Tagen zum Monatsende kündigen. Sofern Sie jedoch Leistungen in Anspruch genommen haben, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Kalenderjahren.
Die AXA Krankenversicherung selbst verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht und kann einen Vertrag also nicht einfach beenden, wenn Sie die Leistungen häufig oder intensiv nutzen.
Die Tarife sind abschließbar, sofern Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 3 fehlende, nicht ersetzte Zähne (also Zahnlücken) haben. Sofern Sie einen oder mehrere fehlende Zähne haben, die noch nicht ersetzt wurden, wären diese in Bezug auf zukünftige Maßnahmen mitversichert. Hierfür wird pro fehlendem Zahn ein Risikozuschlag von 25 % verlangt.
Dies ist jedoch nur möglich, sofern bei Vertragsabschluss noch keine Zahnersatzmaßnahme seitens eines Zahnarztes konkret angeraten wurde.
Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe an leistungsstarken Premium-Zahnversicherungen, die sich auf ähnlichem Leistungsniveau wie die neuen AXA Tarife befinden. Jedoch leistet kaum ein Anbieter dabei wie die AXA über den 3,5fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte hinaus.
Der Tarif AXA Zahn Premium sieht hier generell keinen Höchstsatz vor, die Tarife Zahn Komfort und Zahn Klassik leistet immerhin bis zum 5-fachen GOZ-Höchstsatz, was jedoch bereits besser ist als bei über 90% alle anderen Anbieter in Deutschland im Bereich Zahnzusatzversicherung
Es ist jederzeit ohne Einschränkungen möglich in eine leistungsschwächere Tarifversion (also z.B. von Zahn Premium in Zahn Komfort oder Zahn Klassik) herunterzuwechseln. Natürlich ist auch das Wechseln von einem schwächeren Tarif in einen höherwertigen Tarif der AXA möglich, hier würden allerdings erneute Gesundheitsfragen nötig sein (z.B. könnte es sein, dass der Versicherer bei einer bereits angeratenen Behandlung oder einer vorliegenden Zahnfleischerkrankung die Höherversicherung ablehnen könnte). In beiden Fällen würden bei einem Tarifwechsel innerhalb der AXA Zahnversicherungstarife die im bisherigen Tarif zurückgelegten Versicherungsjahre bezüglich der anfänglichen Leistungsstaffel vollständig angerechnet werden.
Wer also beispielsweise nach 3 Versicherungsjahren von Zahn Klassik oder Zahn Komfort in den Zahn Premium (oder auch andersherum) wechselt, beginnt auch im neuen Tarif im 4. Versicherungsjahr usw.
Die AXA erstattet grundsätzlich auch Zahnarzthonorare, die über dem 3,5fachen GOZ-Höchstsatz abgrechnet werden, sofern eine gültige Honorarvereinbarung mit dem Zahnarzt getroffen wurde. AXA Zahn Klassik und AXA Zahn Komfort erstatten hier bis zum maximal 5-fache Satz, AXA Zahn Premium sogar darüber hinaus.
Auch ein eigenes Preis-Leistungsverzeichnis bezüglich abgrechneter Material- und Laborkosten sieht die AXA Zahnzusatzversicherung nicht vor, entsprechend werden also ortsüblich angemekssene Kosten bei abgrechneten Material- und Laborkosten auch in entsprechender Höhe erstattet, ohne das diese pauschal auf vorher festgelegte starre Höchstbeträge gekürzt werden.
Ja, grundsätlich erstattet die AXA Zahnversicherung bis zu den tariflich festgelegten Erstattungssätzen auch dann, wenn die Gesetzliche Krankenkasse nicht vorleistet. Im Leistungsbereich Zahnbehandlung sogar zu 100%. Lediglich für Füllungstherapien und Zahnersatz würde sich die Erstattung um 40%-Punkte verringern. Sie hätten also je nachdem, ob Sie im Tarif Zahn Klassik, Zahn Komfort oder Zahn Premium versichert sind, ohne eine Vorleistung der GKV oder Heilfürsorge einen Anspruch auf 100% für versicherte Zahnbehandlungen und 40%,50% oder im Zahn Premium 60% Erstattung für Zahnersatzmaßnahmen.
In den meisten Fällen lohnt sich ein Wechsel, zumindest dann, wenn Sie sich derzeit nicht in einer Zahnbehandlung oder Zahnersatzmaßnahme befinden oder eine solche angeraten wurden und sofern Sie in den letzten 3 Jahren keine Behandlung wegen einer Zahnfleischerkrankung (z.B. Parodontose) hatten oder bereits eine Knirscherschiene tragen.
Denn zum einen verzichtet die AXA auf anfängliche Wartezeiten, zum anderen wird Ihnen, sofern Ihr derzeitiger Tarif mindestens einen Erstattungssatz von 80% für Zahnersatz vorsieht und Sie mind. 6 Monate dort versichert waren, die AXA das 3. und 4. Kalenderjahr der Summenbegrenzung erlassen.
Sie würden in den meisten Fällen nicht nur einen beträchtlichen Teil durch einen Wechsel zur AXA Zahnversicherung sparen, Sie bekämen zusätzlich einen sehr hochwertigen Tarif (egal, welche der drei Varianten) ohne die Gefahr, dass Sie durch den Wechsel einen großen Nachteil bezüglich der anfänglichen Leistungsbeschränkungen in Kauf nehmen müssen.
Tarife mit einem ähnlichen Leistungsniveau, welche aber z.B. im Gegensatz zur AXA-Zahnversicherung auch bei einer angeratenen Behandlung abschließbar finden Sie in unserem Vergleichsrechner. Einige dieser Alternativtarife stellen wir Ihnen hier kurz vor.
Diese Tarife leisten ebenfalls bis zu 100%:
Hierbei handelt es sich um Tarife mit einem Leistungsniveau um die 90% Erstattung für Zahnersatz
Tarife der gehobenen Mitelklasse mit Erstattung von um die 75-80% für Zahnersatz:
Neben den hervorragenden Zahnzusatzversicherungen bietet die AXA Krankenversicherungen auch in den Bereichen ambulanter Ergänzungsschutz (inkl. Naturheilverfahren) und für die stationäre Absicherung, sowie zur Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit hervorragende Zusatztarife: