Passender Schutz für Ihr Gewerbe
In unserem Vergleichsrechner finden Sie eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung Hochbau die Sie und Ihren Betrieb optimal absichert. Die Deckungssumme fängt bei 1 Million an, Sie können aber auf Wunsch auch bis zu 5 Millionen Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden erhalten.
Geben Sie als Betriebsart im Betriebshaftpflicht Vergleich einfach “Hochbau” an.
Des Weiteren ist zur Berechnung des richtigen Beitrags für die Betriebshaftpflichtversicherung Hochbau anzugeben, wie viele Personen im Betrieb arbeiten und wie hoch der Gesamtumsatz pro Jahr ist.
Wählen Sie dann Ihren Wunschtarif und die gewünschte Selbstbehalt-Stufe aus und beantragen Sie direkt den Versicherungsschutz online. Sie erhalten dann die Versicherungspolice für die Betriebshaftpflichtversicherung Hochbau zugeschickt.
Die Betriebshaftpflicht sichert sie optimal gegen Die Schadenersatzansprüche z.B. von Auftraggebern ab und sichert somit Ihre und die Existenz Ihres Unternehmens.
Unser Vergleichsrechner enthält spezielle Versicherungskonzepte spezialisierter Gewerbeversicherer, die speziell auf Betriebe und Unternehmen der Baubranche und des Hochbaus zugeschnitten sind. Diese enthalten Beitragsrabatte, aber auch zusätzliche Versicherungseinschlüsse, die Sie beim Vertreter um die Ecke nicht erhalten.
Jeder mag gerne sparen. Doch sollte dies nicht am falschen Ende geschehen. Wer ein Bauunternehmen beauftragt, sollte sich vergewissern, dass dieses auch über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für seine Tätigkeit als Bauunternehmen verfügt. Handelt es sich beispielsweise um eine GmbH oder UG, so ist es ein leichtes, im Schadenfall und einer Schadenersatzklage einfach Insolvenz anzumelden. Der Geschädigte bliebe dann auf seinem Schaden sitzen.
Insbesondere bei kleineren Bauunternehmen beobachten wir als Makler zudem, dass zum Nachweis bei Auftraggebern schnell eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, dass aber nach Vorweisen der Versicherungsbestätigung niemals ein Beitrag bezahlt wird. Die Versicherung kommt also rechtlich gar nicht erst zustande, was leider der Auftraggeber nicht weiß.
Im besten Fall sollte der Auftraggeber sich nach 2-3 Wochen noch einmal selbst beim Versicherer erkundigen, ob die Berufs-Betriebshaftpflichtversicherung auch bezahlt wurde und ob Versicherungsschutz besteht.