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Berufshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung

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Berufshaftpflichtversicherung – wichtiger Schutz für Sie und Ihren Betrieb

Die Berufshaftpflichtversicherung sollte schon vor dem Beginn der selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit abgeschlossen werden. Diese Versicherung schützt Ihr Vermögen vor Zugriff Dritter aufgrund von Schadenersatzforderungen. Die Berufshaftpflichtversicherung wehrt aber auch unberechtigte Forderungen Dritter. Vergleichen Sie jetzt die besten Berufshaftpflichtversicherungen.

Vor allem Freiberufler wie Ärzte, Heilpraktiker, Anwälte, Architekten benötigen eine spezielle Berufshaftpflicht, welche auch Vermögensschäden absichert.

In vielen Berufen sogar Pflicht

In mittlerweile immer mehr Berufsbildern ist die Berufshaftpflichtversicherung bereits eine Pflichtversicherung. Dazu zählen neben Ärzten, Anwälten auch Versicherungsmakler und BEwachungsunternehmen.
Die Berufshaftpflicht leistet beispielsweise für Vermögensschäden durch Fehlberatung, Fehlplanung oder auch Kunstfehler bei der Behandlung von Patienten, sowie Fehlkonstruktion an Gebäuden.

Der Gesetzgeber gibt für viele Berufe auch Versicherungssummen als Mindesabsicherung vor. Versicherungsmakler beispielsweise müssen pro Versicherungsfall eine Versicherungssumme von 1.130.000 Euro anchweisen, für alle Fälle pro Jahr von 1.700.000 Euro.

Die Berufs- oder Vermögenschadenhaftpflichtversicherung enthält in der Regel auch die gewöhnliche Betriebshaftpflicht zur Absicherung von Personen- und Sachschäden.

Freiberufler haften sehr umfangreich

Freiberufler wie Architekten haben eine sehr umfassende Haftplficht, diese erstreckt sich nicht nur auf die eigenen Planungstätigkeiten, sondern ebenfalls Fehler, die bei einem überwachtem Bau passieren, die allerdings z.B. aufgrund mangelhafter Verarbeitung herrühren, die ein Architekt hätte erkennen müssen. Die Berufshaftpflicht für diese Bereiche ist insofern enorm wichtig, da sich der Bauherr bei Problemen meist direkt an den Architekten zuerst wendet und dieser dann haftet bzw. die Berufshaftpflichtversicherung eine Schadenersatzklage abwehren muss.

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