Sie gehört vor allem in der Dienstleistungsbranche zu den wichtigsten Versicherungen, die ein Unternehmen abschließen kann – die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung.
Die Aufgaben der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung entsprechen grundsätzlich denen einer privaten Haftpflicht. Sie soll das Unternehmen von der Zahlung von berechtigten Schadenersatzforderungen freistellen und unberechtigte Ansprüche abwehren. Als Vermögensschadenhaftpflicht deckt sie das Risiko des Unternehmens ab, dass ein geschädigter Kunde einen Vermögensschaden dem Unternehmen gegenüber geltend macht. Ein solcher Vermögensschaden ist eine finanzielle Schädigung, die dem Kunden entstanden sein kann. Gerade eine finanzielle Schädigung macht schnell eine Größenordnung aus, die ein Unternehmen langfristig finanziell ruinieren kann, wenn sie gezahlt werden müsste. Völlig unberücksichtigt bleibt dabei ein entstehender Imageverlust, falls dem Mandanten tatsächlich ein Vermögensschaden entstanden ist, der von dem Unternehmen zu zahlen wäre. In diesen Fällen greift eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung. Damit gehört sie für viele Branchen zu den elementaren Gewerbeversicherungen.
In einigen Branchen ist eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung obligatorisch, das bedeutet, sie ist zwingend bei der Aufnahme der Tätigkeit abzuschließen. So kann zum Beispiel ein Versicherungsmakler kein Gewerbe anmelden, wenn nicht eine einschlägige Ausbildung nachgewiesen wird und eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Beide sind Voraussetzungen für die Eintragung eines Versicherungsmaklers in das Vermittlerregister der zuständigen Industrie- und Handelskammern und für die Anmeldung eines Gewerbes. Gerade in der Finanz- und Versicherungsbranche hat eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung einen guten Grund – selbst wenn ein Makler nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung aller individuellen Bedürfnisse des Mandanten berät, so kann diesem doch ein Vermögensschaden entstehen. Dieser kann im Wertverlust einer Fondsanlage begründet sein oder in einem Versicherungsschaden, der von der Versicherung nicht übernommen wird. Falls der Kunde dem Berater gegenüber einen Vermögensschaden geltend macht, kann dies für den Versicherungsmakler zu erheblichen Kosten führen. Eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung würde greifen, um den geschädigten Kunden schadlos zu stellen oder um einen unberechtigten Angriff des Mandanten abzuwenden.
In anderen Branchen sieht es ähnlich aus. Auch für Steuerberater oder für Rechtsanwälte ist eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung äußerst wichtig. Gerade wenn es um Berufe geht, die mit dem Geld der Mandaten zu tun haben, ist schnell ein Vermögensschaden des Kunden geltend gemacht – sei es berechtigt oder unberechtigt. Im Fall der Steuerberatung kann ein Fristversäumnis zu Säumniszuschlägen für den Mandanten führen. Ein Rechtsanwalt kann ebenfalls durch eine verpasste Frist einen finanziellen Schaden für seinen Mandanten verursachen, wenn dieser in einer bestimmten Fragestellung für schuldig befunden wird. Die Ursachen können vielfältigster Natur sein, der Vermögensschaden kann immer eine immense Höhe annehmen. Deshalb ist die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung für solche beratenden Tätigkeiten in finanziellen Fragen unabdingbar. Und auch für Immobilienmakler und Architekten kann eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung gute Dienste leisten. Bei Planung, Bau und Kauf einer Immobilie können einem Kunden immer finanzielle Schäden entstehen, die er bei dem beratenden Immobilienmakler oder Architekten zurück fordern möchte. Eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung hilft auch hier, Forderungen zu begleichen oder abzuwenden.
Bei der immensen Bedeutung der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung wird schnell deutlich, dass es sich hier um eine sehr kostspielige Versicherung handeln kann. Aus diesem Grund ist ein sorgfältiger Vergleich der Versicherer und ihrer Tarife hinsichtlich der Preise und Leistungen sehr empfehlenswert.