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Zahnzusatzversicherung für Grenzgänger

Häufigste Variante 1: Im Ausland arbeiten – in Deutschland leben

Arbeitnehmer, die zwar Ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands haben, jedoch aufgrund Ihres Arbeitsplatzes im europäischen Ausland (z.B. Österreich, Schweiz, Luxemburg, Belgien, Niederlande) über die dortige gesetzliche Krankenversicherung abgesichert sind, können sich trotzdem für den Bereich des Zahnersatzes und der hochwertigen Zahnbehandlung entsprechend zusatzversichern.
So genannte Grenzgänger erhalten von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ein spezielles Formular (e106). Mit diesem Formular können sich die Grenzgänger dann bei einer ortsansässigen deutschen Krankenkasse an ihrem Wohnsitz anmelden (z.B. AOK, TK oder auch Barmer ). Die gesetzliche deutsche Krankenversicherung wiederum händigt dem Grenzgänger dann eine Versichertenkarte aus, mit der er ganz normal ärztliche oder zahnärztliche Leistungen in Anspruch nehmen kann.

Bei Antragstellung ist dann im Antrag die deutsche Krankenkasse anzugeben, bei der der Antragsteller und Grenzgänger sein e106 Formular eingereicht hat. Zusätzlich ist eine Kopie des Formulars e106 mit dem Antrag einzureichen.

Eine Alternative ist hier die Advigon Zahnzusatzversicherung , welche sowohl Zahnbehandlung als auch Zahnersatz absichert. Es muss allerdings ein Zahnarzt in Deutschland aufgesucht werden.

Die Württembergische Zahnzusatzversicherung geht in diesem Fall natürlich auch, allerdings nur ohne den Baustein ZBU (Zahnbehandlung)

Möglich ist also beispielsweise derzeit nur ZGU70 BZGU20 (mit 7 Euro Zuschlag im Monat) oder BZGU 20 ZGU50 (mit 5 Euro Zuschlag im Monat)
Sowohl für die Württembergische Zahnzusatzversicherung, als auch Advigon gilt, dass der versicherte Grenzgänger nur in Behandlung bei in Deutschland niedergelassenen Zahnärzten gehen darf.

  • Ebenso ist der Tarif DKV KDT85 in diesem Fall für Grenzgänger möglich.

Variante 2: Wohnsitz in Deutschland und im Ausland krankenversichert

Personen, die gesetzlich versichert sind, aber eben nicht in Deutschland, jedoch einen deutschen Wohnsitz besitzen, können sich ebenfalls bei der Württembergischen Zahnzusatzversicherung in den oben erwähnten Tarifen für Zahnersatz (ZGU70, BZGU20 ZGU50, aber auch ZGU30 ) absichern.
Dies betrifft z.B. Personen, die ein Einkommen oder Rente in Belgien beziehen und dort gesetzlich versichert sind, jedoch ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben. In diesem Fall kann zumindest der Zahnersatz für Maßnahmen bei einem Zahnarzt in Deutschland versichert werden. (Auch hier 3,, 5, oder 7,- Euro Zuschlag (je nach Tarifvariante ZGU30,ZGU50,ZGU70).

Variante 3: Arbeiten in Deutschland, Wohnsitz im Ausland, in Deutschland gesetzlich versichert

Die genau umgekehrte Form der Variante 1 sind Grenzgänger, die z.B. hinter der Grenze im europäischen Ausland leben und als Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten.
Sie sind dann in Deutschland gesetzlich krankenversichert und könnten sich natürlich auch ein Fomrular e106 besorgen und damit dann im europäischen Ausland (z.B. an ihrem Wohnsitz) zum Arzt gehen.

Wenn diese Grenzgänger jedoch eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten, scheitert dies bei den meisten Versicherungen daran, dass der Wohnsitz nicht in Deutschland ist.

Zu beachten ist zudem, sofern irgendwann keine Mitgliedschaft mehr bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung besteht und zudem auch kein Wohnsitz in Deutschland, so gut wie alle Zahnversicherungen die Versicherungsfähigkeit verlieren und enden. Allenfalls bliebe für einen zeitweisen Auslandsaufenthalt oder eine zeitweise Nichtversicherung in der deutschen GKV die Umstellung auf eine Anwartschaft, die bei einem späteren Rückzug nach Deutschland bzw. bei erneuter Mitgliedschaft bei einer deutschen GKV wieder aufleben könnte.