Als eine von wenigen Heilpraktikerversicherungen leistet die Württembergische bis zu 100% der Aufwendungen für Behandlungen durch Heilpraktiker und Ärzte. Erstattet werden bis zu 1000 Euro pro Jahr, wobei in den ersten 2 Jahren eine Begrenzung von 200 Euro im 1. Versicherungsjahr (Vj.) und max. 200 Euro im 2. VJ gilt.
Diese Begrenzung, sowie die Bildung von Alterungsrückstellungen machen den Tarif Württembergische NH langfristig beitragsstabil und ermöglichen eine Absicherung von 100% Erstattungssatz, was sonst neben der SDK NH kaum noch ein anderer Tarif ermöglicht.
Damit 100% erstattet werden, muss die Krankenkasse etwas vorleisten, ansonsten erstattet der Tarif 80% der Rechnung.
Erstattet werden auch die durch Ärzte und Heilpraktiker initiierte Verordnungen von Arzneimittel, aber auch Heilmitteln wie Osteopathie. Für Osteopathie wird auch geleistet, wenn diese durch einen Physiotherapeuten durchgeführt wird (aber ärztlich verordnet).
Jedoch werden für osteopathische Behandlungen durch die Württembergische Heilpraktikerversicherung max. 60 Euro je Sitzung und max. 6 Sitzungen im Kalenderjahr erstattet.
Ansonsten leistet der Tarif für alle Naturheilbehandlungen, die im Hufelandverzeichnis benannt sind.
Der Tarif erstattet bis zu den jeweiligen Höchstsätzen im GebüH und nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte 3,5 facher Satz).
Zusätzlich zur Erstattungsleistung für Naturheilverfahren erstattet die Württembergische Naturheilverfahren Zusatzversicherung 125 Euro für Sehhilfen innerhalb von 2 Kalenderjahren, sowie 125 Euro für private Vorsorgeuntersuchungen (IgeL) innerhalb von 2 KJ.
Der Tarif sieht eine Wartezeit von 3 Monaten, sowie 8 Monaten für Entbindung vor. Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen fpr Psychotherapie, auch wenn diese im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker genannt sein mögen. Wie üblich werden auch keine Nährmittel und Stärkungsmittel wie z.B. Vitamine usw. erstattet.
Für bei Antragstellung komplett gesunde Menschen (außer Grippe und Erkältung keine Vorerkrankung in den letzten Jahren) ist die Württembergische als Naturheiltarif durchaus geeignet. Für die Mehrheit der Menschen, die eine naturheilkundliche Absicherung wünschen hingegen, wird dieser Tarif wegen der strengen Gesundheitsprüfung gar nicht abschließbar sein. Hier sollte man sich folgende Tarife näher ansehen: Naturheil-Zusatztarife, die Vorerkrankungen mitversichern