Elektronikmärkte bieten Versicherungen für die Garantieverlängerung, gegen Handydiebstahl und Optiker Policen gegen Glasbruch bei der Brille. Alle diese Zusatzpolicen aus dem Einzelhandel werfen aber zwei Fragen auf: Wissen die Verbraucher, was sie im Zweifelsfall kaufen und weiß der Mitarbeiter im Laden, was er verkauft?
Das Marktforschungsinstitut TNS Emnid kam im Rahmen einer Umfrage zu Produktversicherungen zu einem traurigen Ergebnis. Rund 28 Prozent der befragten Verbraucher wurde im Laden eine zusätzliche Produktversicherung angeboten. Nur 14 Prozent der Befragten konnten jedoch Auskunft darüber geben, welche Leistungen die Versicherung beinhaltete. Der Rückschluss daraus könnte lauten, dass die Befragten nicht genau zugehört hätten. Eine andere Antwort kann allerdings auch sein, dass die Beratung durch die Mitarbeiter im jeweiligen Fachgeschäft mangelhaft ausfiel. Versicherungsvermittler müssen heute mindestens die Qualifizierung durch die IHK nachweisen. Dies gilt bereits für die Beratung zu Themen wie private Haftpflichtversicherung oder Autoversicherung. Ohne diese Qualifizierung ist ein Beratungsgespräch verboten. Es stellt sich daher die Frage, weshalb der Mitarbeiter eines Elektrofachmarktes eine Versicherung für die Garantieverlängerung anbieten darf. Es stellt sich weiterhin die Frage, ob in einem solchen „Beratungsgespräch“ der tatsächliche Bedarf des Kunden, wie im Beratungsprotokoll anderer Policen vorgegeben, abgefragt wird. Es bleibt auch die Frage, ob der Kunde über Dinge wie Gewährleistungsanspruch umfassend aufgeklärt wird.
Versicherer wie die Hanse Merkur sind “dick” im Geschäft im Bereich der zusätzlichen Versicherungen, z.B. beim Kauf einer Brille beim Optiker.
Sinnvoller sind jedoch Krankenzusatzversicherungen, also eine Brillen Zusatzversicherung . die die Kosten für Sehhilfen regelmäßig immer wieder oder in Abhängigkeit einer Veränderung der Sehstärke erstatten.
Es soll natürlich nicht der Eindruck erweckt werden, als wüssten die Mitarbeiter im Einzelhandel nichts darüber, was er seinem Kunden anbietet. Ob die Schulungen zu den jeweiligen Versicherungsprodukten allerdings den Standard haben, den ein Vertriebsmitarbeiter im Rahmen der IHK-Prüfung bestehen muss, bleibt dahingestellt. Vor diesem Hintergrund sollten sich Verbraucher das Kleingedruckte der Produktversicherungspolicen sehr genau anschauen. Glasbruch bei einem Handy ist nicht gleich Glasbruch und ein Garantiefall bei einer Waschmaschine nicht unbedingt ein Garantiefall im Sinne des Verbrauchers.