Zahnersatz + Zahnerhalt wie ein Privatpatient
Bei einer Zahnersatzmaßnahme fallen neben den Behandlungskosten auch Labor- und Materialkosten an. Das zahntechnische Labor, welches den Zahnersatz angefertigt hat, stellt seine Rechnung nach verschiedenen Leistungsverzeichnissen, an denen es sich orientiert.
Für die Kosten, die in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung (Regelversorgung) fällt, berechnet das zahntechnische Labor die Kosten nach dem BEL II (Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis).
Dieses gesetzliche Leistungsverzeichnis ist eine Höchstpreisliste, deren Positionen und Konditionen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Zahntechniker-Innungen ausgehandelt werden.
Die Preise des BEL II sind natürlich nicht sehr hoch bemessen und es handelt sich dabei stets um einfachsten Zahnersatz.
Die zahntechnischen Leistungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen werden in der BEB (Bundeseinheitliche Benennungsliste) aufgeführt. Wie der Name vermuten lässt handelt es sich nicht um verbindliche Vorgaben. Vielmehr sind die Positionen und Preise des BEB unverbindliche Kalkulationsgrundlagen, die sich an den gängigen Kosten für zahntechnische orientieren.
Die Preise sind hierbei wesentlich höher angegeben als beim gesetzlich verbindlichen Leistungskatalog BEB
Eine Zahnzusatzversicherung orientiert sich am BEB, sofern kein eigenes Preis-Leistungsverzeichnis vorhanden ist. Empfehlenswerte Zahnversicherungen, wie die CSS Zahnzusatzversicherung und die Arag Z100 haben keine eigenen Preis-Leistungsverzeichnisse sondern orientieren sich an den Marktpreisen, die im BEB aufgeführt sind.
Einige Zahnversicherung erstatten bei Zahnersatzmaßnahmen nur die Labor- und Materialkosten, die im eigenen Preis-Leistungsverzeichnis aufgeführt sind. Problematisch ist dies, sofern es nicht der Inflation angepasst wird. Das eigene Preis- Leistungsverzeichnis gibt der Zahnversicherung in so einem Fall die Möglichkeit, Kosten und Leistungen einzusparen, da sich die Erstattungssätze nur auf die eigene Preisliste beziehen. Tarife, wie die Hanse Merkur Zahnversicherung Zahnversicherung haben eigene Preis- Leistungsverzeichnisse, was zwar zu stabilen Beiträgen führt, jedoch zum Nachteil für den Versicherten sein kann, sofern die Kosten nach BEB höher ausfallen.
Es gibt mittlerweile jedoch auch Zahntarife, die ein eigenes reisverzeichnis vorsehen.
Dies kann Vor- aber auch Nachteile haben.
Zahnzusatzversicherungen, die kein eigenes Preis-Leistungsverzeichnis für die Material- und Laborkosten vorsehen leisten in der Regel nach §9 GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Das bedeutet, dass Materialkosten die nicht im Rahmen der GOZ-Ziffern Berücksichtigung finden können im angemessenen Rahmen erstattet werden.
Dies ist einerseits gut, da sich die Angemessenheit natürlich mit dem allgemeinen Preisniveau mit der Zeit anpasst, allerdings kann unter Umständen auch insbesondere bei sehr hohen Rechnungen und umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen Uneinigkeit zwischen Versicherer und Versicherten bezüglich der tatsächlichen Angemessenheit der veranschlagten Materialkosten entstehen.
Generell ist diese Regelung jedoch meist besser als ein festes Preis- Leistungsverzeichnis, welches wie bereits ausgeführt natürlich auch seine Vorteile haben könnte.