Keine Furcht vorm Kranheitsfall
Beamte, wozu neben Lehrern usw. auch Soldaten und Polizisten gehören können bei dauerhafter körperlicher oder geistiger Einschränkung als dienstunfähig eingestuft werden. Im Sinne einer Berufsunfähigkeitsversicherung gilt dies jedoch noch nicht unbedingt als berufsunfähig, weshalb diese dann nicht leisten.
Beamte werden in den Ruhestand versetzt, wenn sie aufgrund einer Erkrankung oder körperlichen Beeinträchtigung dauerhaft als dienstunfähig eingestuft werden. Der betroffene Beamte erhält dann das so genannte Ruhegehalt. Möglich ist auch die Versetzung des Beamten auf eine andere – nach Ansicht des Dienstherren – geeignete Stelle. Allerdings kommen Beamte erst nach einer Dienstzeit von 5 Jahren in den Genuss dieser Absicherung. Beamte auf Probe oder auf Widerruf werden dagegen entlassen und haben damit keinerlei gesetzlich vorgesehe Absicherung in dieser Richtung oder Art.
In einer Dienstunfähigkeitsversicherung muss auf die besondere Situation von Beamten und Soldaten mit einer Dienstunfähigkeitsklausel Rücksicht genommen werden. Die Ursachen für die Dienstunfähigkeit sind dabei vielfältig. Einen großen Anteil machen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates und Nervenleiden aus. Sie entsteht also nicht wie vielfach angenommen überwiegend durch Unfälle. Ebenfalls sehr häufig sind psychische Erkrankungen.
Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung sollte unbedingt auch bei Dienstunfähigkeit leisten, was aber die wenigsten Anbieter tun.
Viele Beamte, die über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen, wähnen sich in Sicherheit. Leider berücksichtigt nur ein kleiner Bruchteil der angebotenden BU-Versicherungen am Markt die Dienstunfähigkeitsklausel und damit die besonderen Anforderungen an einen passenden Versicherungsschutz für die Bediensteten des Staates. Fordern Sie sich daher ein auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot zur Absicherung der Arbeits- und Dienstunfähigkeit an. Ebenfalls wicht ist natürlich die Wahl der richtigen Versicherungsdauer, damit keine Zeit mit geringem Einkommen bis zum Pensionsbeginn zu überbrücken ist.