Keine Furcht vorm Kranheitsfall
Beamte und Soldaten unterliegen hinsichtlich einer länger andauernden Dienstunfähigkeit besonderen Regelungen. Kann ein Beamter oder Soldat seinen Dienst aufgrund körperlicher oder seelischer Einschränkungen nicht mehr erfüllen, so wird das nicht als Berufsunfähigkeit, sondern als Dienstunfähigkeit bezeichnet. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung richtet sich demnach an Beamte und Soldaten, die sich zusätzlich finanziell absichern möchten. So kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung eine eventuell entstehende Versorgungslücke schließen und einer Minderung des Lebensstandards vorbeugen. Liegt eine Dienstunfähigkeit vor, kann es ohne vorhandene Dienstunfähigkeitsversicherung schnell zum sozialen und finanziellen Abstieg kommen.
Beamte werden in den Ruhestand versetzt, wenn sie aufgrund einer Erkrankung oder körperlichen Beeinträchtigung dauernd dienstunfähig sind. Der Beamte erhält dann ein Ruhegehalt. Möglich ist auch die Versetzung des Beamten auf eine – nach Ansicht des Dienstherren – geeignete Stelle. Allerdings kommen Beamte erst nach einer Dienstzeit von 5 Jahren in den Genuss dieser Absicherung. Beamte auf Probe oder auf Widerruf werden dagegen entlassen.
In diesem Fall würden Sie ohne Dienstunfähigkeitsversicherung nur einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) haben.
In einer Dienstunfähigkeitsversicherung muss auf die besondere Situation von Beamten und Soldaten mit einer Dienstunfähigkeitsklausel Rücksicht genommen werden. Die Ursachen für die Dienstunfähigkeit sind vielfältig. Einen großen Anteil machen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates und Nervenleiden aus. Sie entsteht also nicht wie vielfach angenommen überwiegend durch Unfälle.
Ein Vergleich der unzähligen Tarife lohnt.