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Häufige Fragen zur stationären Zusatzversicherung Continentale SG2

An wen kann ich mich im Schadenfall wenden?

Sie können sich jederzeit bei Fragen zu Ihrer Continentale SGII-2/100 stationäre Zusatzversicherung an uns Ihren Vermittler des Vertrages wenden. Zusätzlich stehen Ihnen die Mitarbeiter des Versicherers bei Fragen und Wünschen zur Verfügung.

Sind bei der Continentale Krankenhausversicherung Wartezeiten oder Karenzzeiten zu beachten?

Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Die besonderen Wartezeiten der Continentale Krankenhausversicherung betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate.

Sieht die Krankenhausversicherung Erstattungshöchstgrenzen vor?

Nein, die Continentale SGII-2/100 *Krankenhausversicherung erstattet ärztliche Honorare der leitenden Ärzte und der Chefärzte auch über den Höchstsatz der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus.

Wie lang ist die Mindestvertragslaufzeit dieser Krankenhausversicherung?

Die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Jahre. Die Kündigungsfrist liegt bei 3 Monaten vor Versicherungsende.

Stellt der Anbieter eine gesonderte Chipkarte aus?

Ja. Für eine erleichterte Abrechnung zwischen Krankenhaus und Versicherer erhält jeder Kunde der Continentale SGII-2/100 eine Versichertenkarte.

Wird mir ein Ersatzkrankenhaustagegeld ausgezahlt, wenn ich auf Wahlleistungen verzichte?

Ja. Pro Tag werden 36,- Euro gezahlt, wenn auf die gesonderte Unterbringung im Krankenhaus und die privatärztliche Behandlung verzichtet wird.

Erstattet die Krankenhausversicherung der Continentale auch Kosten für ambulante Operationen?

Ja. Ambulante Operationen durch einen Chefarzt oder Spezialisten sind erstattungsfähig.

Werden von der Krankenhausversicherung auch die Differenzkosten zur GKV übernommen?

Nein. Dieser stationäre Tarif der Continentale sieht keine Erstattung für Mehrkosten bei Wahl eines anderen als das in den Unterlagen bei Einweisung durch ein Arzt angegebene Krankenhaus vor.

Gibt es vor- und nachstationäre Behandlungen vom Chefarzt?

Nein. Vor- und nachstationäre Behandlungen durch den Chefarzt sind nicht versichert

Wie sieht die Regelung bei Gemischten Anstalten aus?

Leistungen in Gemischten Anstalten werden oft nicht von privaten Versicherern übernommen. Die Krankenhauszusatzversicherung der Continentale erstattet jedoch bei vorheriger Absprache vor der Einweisung in eine Kurklinik die Kosten.

Werden Alterungsrückstellungen gebildet?

Der Tarif bildet Alterungsrückstellungen. Der Preis bleibt bei Erwachsenen gemäß ihres Eintrittalters gleich und steigt nicht jährlich aufgrund des Älterwerdens.