Sie können sich jederzeit bei Fragen zu Ihrer Continentale SGII-2/100 stationäre Zusatzversicherung an uns Ihren Vermittler des Vertrages wenden. Zusätzlich stehen Ihnen die Mitarbeiter des Versicherers bei Fragen und Wünschen zur Verfügung.
Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Die besonderen Wartezeiten der Continentale Krankenhausversicherung betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate.
Nein, die Continentale SGII-2/100 *Krankenhausversicherung erstattet ärztliche Honorare der leitenden Ärzte und der Chefärzte auch über den Höchstsatz der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus.
Die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Jahre. Die Kündigungsfrist liegt bei 3 Monaten vor Versicherungsende.
Ja. Für eine erleichterte Abrechnung zwischen Krankenhaus und Versicherer erhält jeder Kunde der Continentale SGII-2/100 eine Versichertenkarte.
Ja. Pro Tag werden 36,- Euro gezahlt, wenn auf die gesonderte Unterbringung im Krankenhaus und die privatärztliche Behandlung verzichtet wird.
Ja. Ambulante Operationen durch einen Chefarzt oder Spezialisten sind erstattungsfähig.
Nein. Dieser stationäre Tarif der Continentale sieht keine Erstattung für Mehrkosten bei Wahl eines anderen als das in den Unterlagen bei Einweisung durch ein Arzt angegebene Krankenhaus vor.
Nein. Vor- und nachstationäre Behandlungen durch den Chefarzt sind nicht versichert
Leistungen in Gemischten Anstalten werden oft nicht von privaten Versicherern übernommen. Die Krankenhauszusatzversicherung der Continentale erstattet jedoch bei vorheriger Absprache vor der Einweisung in eine Kurklinik die Kosten.
Der Tarif bildet Alterungsrückstellungen. Der Preis bleibt bei Erwachsenen gemäß ihres Eintrittalters gleich und steigt nicht jährlich aufgrund des Älterwerdens.