Die Concordia Zusatzversicherung Concordia AZSH leistet für Sehhilfen, Hörgeräte und versichert einen Zuschuss für brechkraftverändernde LASIK-Operationen.
Die Wartezeit des Tarifes beträgt 3 Monate ab Versicherungsbeginn. Lasik-Operationen werden frühestens 24 Monate nach Versicherungsbeginn bezahlt.
Die Concordia Brillenversicherung erstattet 100% der Aufwendungen für Sehhilfen. Dazu gehören Brillengläser, Brillengestellt und Kontaktlinsen. Maximal sind innerhalb von 2 Jahren 350 Euro für Sehhilfen durch Concordia AZSH erstattungsfähig
Frühestens nach 24 Monaten Versicherungsdauer sieht die Concordia Sehhilfen Zusatzversicherung einen Zuschuss für brechkraftverändernde Laseroperationen und andere Verfahren wie z.B. Austausch einer Linse zur Beseitigung einer Sehschwäche vor. Maximal werden während der Vertragslaufzeit 2 Operationen je Auge bezahlt. Maximal werden pro Auge 750 Euro durch den Concordia AZSH Tarif bezahlt.
Concordia AZSH erstattet 80% der Restkosten für Hörgeräte nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Leistet die Krankenkasse nicht vor, erstattet die Concordia 80% bis maximal 1000 Euro Rechnungsbetrag pro Ohr.
Maximal wird diese Leistung einmal innerhalb von 36 Monaten erbracht.
Der Tarif Concordia Sehen und Hören (AZSH) sieht eine anfängliche Wartezeit von 3 Monaten vor. Der Beitrag ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert und steigt daher bei Erreichen des 19.,30.,50.,60. und 70. Lebensjahr entsprechend an.
Die Concordia bietet gute Leistungen für Sehhilfen und Hörgeräte zu einem interessanten Beitrag, zumindest bis zum Erreiche n des 50. Lebensjahres, danach wird der Zusatztarif etwas teuer, insbesondere auch wegen der guten Erstattungen für Hörgeräte.
Alternativen anderer Versicherer mit sehr guten Sehhilfen Erstattungen sind: