Das Risiko, im Alter ein Pflegefall zu werden, wird immer noch von vielen Bundesbürgern massiv unterschätzt. Damit geht einher, dass auch den Kosten, falls der Pflegefall eintritt, keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Dabei werden immer mehr Pfleglinge in Deutschland zu Fällen für die Sozialhilfe. Den Aufwendungen bei einer vollstationären Pflege bei Pflegestufe III in Höhe von bis zu 4.000 Euro stehen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung von gerade einmal 1.612 Euro für Pflegesachleistungen gegenüber. Die Auswahl des Pflegeheims für die Eltern erfolgt jedoch in der Regel nach regionalen, nicht nach preislichen Gesichtspunkten.
Im Jahr 2015 waren in Deutschland rund 2,6 Millionen Personen pflegebedürftig. Das statistische Bundesamt geht für das Jahr 2020 von 2,9 Millionen Menschen aus, die auf Pflege angewiesen sind. Im Jahr 2030 werden es rund 3,4 Millionen sein. Seit Jahren empfehlen Verbraucherschützer, Krankenkassen und die Politik den Bürgern, in Sachen Pflegeversicherung Eigenvorsorge zu betreiben. Immerhin gilt der Satz „Kinder haften für ihre Eltern“, sprich, der Nachwuchs wird zunächst in finanziell für die Differenz zwischen tatsächlichen Kosten für die Pflege und die Erstattung der gesetzlichen Pflegeversicherung in Regress genommen, bevor die Sozialämter aktiv werden.
Nicht umsonst führte die Bundesregierung vor einigen Jahren die staatlich geförderte Pflegeversicherung, analog zur Riester-Rente ein. Tarife, welche bestimmte Vorgaben erfüllen, werden monatlich mit fünf Euro bezuschusst. Dazu hatte die Stiftung Warentest einen Test durchgeführt und folgende Empfehlung ausgesprochen: Die subventionierten Tarife sind nicht ausreichend, um echten Schutz zu bieten. Daher sollten die Verbraucher die Grundabdeckung über den sogenannten „Pflege-Bahr“ wählen und die verbleibende Differenz über einen nicht subventionierten Tarif wählen.
Einige Versicherer bieten statt eines Pflegetagegeldes Tarife an, welche die nachgewiesenen Kosten für Sachleistungen ersetzen. Dieses Modell ist allerdings skeptisch zu sehen. Das Pflegetagegeld steht zur freien Verfügung, kann also beispielsweise auch für die Bezahlung einer Betreuung vor Ort eingesetzt werden.