Hundehalter haften für Schäden ihres Vierbeiners
Als Eigentümer eines Vierbeiners haftet man unbegrenzt für die Schäden, die der Hund einer Dritten Person zufügt. Man steht also in der Hundehalterhaftpflicht. Während die Privathaftpflichtversicherung die elementar wichtigste Versicherung im Privatbereich darstellt, darf die Versicherung für die Hundehalterhaftpflicht bei Tierhaltern in keinem Fall fehlen.
In einigen Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung bereits Pflicht, aber auch ohne diesen Umstand kann ein Schadenpotential von einem Hund ausgehen (auch von kleinen Hunden), welches einen Sach- oder Personenschaden bis hin zu vielen tausend Euro nach sich ziehen kann.
Es muss nicht immer ein Biss sein, der zu Verletzungen führt, auch ein kleiner Hund kann durch lautes Gebell im Straßenverkehr beispielsweise andere Verkehrsteilnehmer derart erschrecken, dass dies als Unfallverursachung gewertet werden kann.
Ebenso, wenn ein Hund auf die Straße rennt und ein ihm ausweichendes Auto einen Unfall verursacht, kann als Schadenursache gewertet werden und führt unweigerlich zur Hundehalterhaftpflicht.
Nur mit einer Hundehalterhaftpflichtversicherung kann man sich zumindest finanziell dagegen absichern.
Der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern bereits Pflicht. Ganz gleich aber, in welcher Stadt oder Bundesland Sie leben, sollten Sie angesicht eines Jahresbeitrags von ca. 50 Euro kein Risiko eingehen und auf diesen sinnvollen Versicherungsschutz als Hundehalter verzichten.
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