Rundumschutz für Ihre Immobilie
Der Unterversicherungsverzicht ist ein Angebot der Versicherer im Rahmen einer Hausratversicherung , im Schadensfall auf eine Überprüfung der passenden Versicherungssumme zu verzichten. Wichtig ist ein solcher Unterversicherungsverzicht immer dann, wenn die Höhe der Versicherungssumme und damit die Beiträge den Wert des tatsächlich vorhandenen Hausrates nicht abdecken.
Was zunächst recht kompliziert erscheint, lässt sich einfach veranschaulichen: Wenn der im Rahmen einer Hausratversicherung versicherte Hausrat beispielsweise mit 20.000 Euro angegeben wird, tatsächlich jedoch 40.000 Euro beträgt, müssen die Versicherten damit rechnen, das Totalschäden aber auch Teilschäden nur anteilig reguliert werden. Im konkreten Fall würde ein Schaden von 1.000 Euro hier nur mit 500 Euro reguliert werden.
Bei einem Unterversicherungsverzicht ist dem Versicherten die Möglichkeit gegeben, eine Prüfung der Versicherungsdeckung zu umgehen. Das heißt, im Schadensfall wird nicht geprüft, ob eine Unterversicherung vorliegt. Damit können Schäden maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ohne Abzüge geltend gemacht werden.
Mit dem jeweiligen Hausratversicherer ist zu klären, ob und zu welchen Bedingungen ein Unterversicherungsverzicht im Rahmen der Hausratversicherung vereinbart werden kann. Meist erhöht sich der Versicherungsbeitrag dann ein wenig. Diese Beitragserhöhung steht jedoch in einem überaus günstigen Verhältnis zur vereinbarten Deckungssumme im Schadensfall.
Günstig ist es in jedem Fall, sich entsprechend des tatsächlichen Wertes in der Hausratversicherung zu versichern. Da sich jedoch gerade in der Hausratversicherung immer wieder Veränderungen im Wert des Hausrates ergeben, ist ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht immer eine vernünftige Wahl für den Fall eines Falles.
Zu beachten ist jedoch, dass auch bei einem Unterversicherungsverzicht immer nur maximal in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme entschädigt wird.