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Pflichten der Hinterbliebenen

Was beim Tod auf die Nachkommen zukommt

Der Staat verpflichtet die nächsten Angehörigen, also in der Regel die Kinder , Ehegatten, Geschwister oder auch im besonders traurigen Fall auch die Eltern, dazu die komplette Abwicklung von Tod und Beerdigung in die Hände zu nehmen. Sind diese z. B. auf Grund von Krankheit dazu nicht in der Lage oder gibt es die Verwandten ersten Grades nicht mehr, geht die Verantwortung auch auf Enkel, Großeltern oder andere Angehörigen, auch entfernteren Grades, über. Das bedeutet, dass Menschen u. U. auch die Verantwortung für eine Vielzahl an Pflichten aufgebürdet werden können, selbst wenn die Betroffenen zur verstorbenen Person gar keinen großen Kontakt gehabt haben sollte. Es kann also jeder betroffen sein, umso wichtiger ist es für den Todesfall aufgeklärt zu sein!

Wenn der Tod in den eigenen vier Wänden eingetreten ist, muss umgehend der zuständige Hausarzt verständigt werden, der nicht nur einfach den Totenschein auszustellen hat, sondern auch bestätigen muss, dass der Tod nicht durch Beihilfe oder direkte Einwirkung Dritter (Mord oder Totschlag) eingetreten ist. Liegen Zweifel daran vor, verständigt der Arzt die Polizei, die wiederum die Staatsanwaltschaft einschaltet. In diesem Fall kann die Beisetzung erst dann vorgenommen werden, wenn die Staatsanwaltschaft dazu die Genehmigung erteilt hat.

Tritt der Tod dagegen in einer stationären Einrichtung wie Krankenhaus oder Altenheim ein, brauchen sich Hinterbliebene erst einmal um keinerlei Formalitäten zu kümmern. Es sollte allerdings die ersten Stunden nach Eintritt des Todes dazu genutzt werden, um in aller Stille unmittelbaren Angehörigen und engen Freunden die Möglichkeit zu geben vom Verstorbenen Abschied zu nehmen oder zumindest inne zu halten.

Denn die Formalitäten gehen schon am nächsten Tag weiter. Spätestens am ersten Werktag nach Eintritt des Todes muss beim zuständigen bzw. dem Standesamt, an dem der Tod eingetreten ist, mit dem vorliegenden Totenschein und dem Personalausweis des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragt werden.

Die Sterbeurkunde

Die unverzügliche Vorlage einer Sterbeurkunde ist sehr wichtig, weil mit dieser auch alle anderen Formalitäten erledigt werden müssen. Da bei Rententrägern, private Zusatzversicherungen, der Krankenkasse, Banken und auch beim Nachlassgericht der eingetreten Tod entsprechend belegt werden muss, sollten beim Amt gleich etwa ein Dutzend Exemplare von der Sterbeurkunde beantragt werden.
Innerhalb von zwei Tagen sollten vorhandene Lebensversicherungen, die Unfallversicherung und auch die Krankenversicherung des Verstorbenen über den Tod in schriftlicher Form informiert werden. Insbesondere bei der Gesetzlichen Krankenversicherung gilt es im Zweifelfall genau nachzufragen, ob mitversicherte Familienangehörige des Verstorbenen weiter mitversichert sind, da der Gesetzgeber nur eine Nachversicherungspflicht von einem Monat vorsieht, wenn z. B. der Familienvater verstirbt.

Unerlässlich ist es auch, so schnell wie möglich evtl. zustehende Witwen bzw. Witwerrenten beim Versicherungsamt zu beantragen, da in den ersten drei Monaten nach Eintritt des Todes diese Rente der gesetzlichen Altersrente entsprechen muss. Selbst wenn der hinter bliebene Ehepartner bereits Rente beziehen sollte, wird bei rechtzeitiger Beantragung für drei Monate die Rente an den Witwer bzw. Witwe gezahlt, die dem verstorbenen Ehepartner zu Lebzeiten zugestanden hatte. Für Familien, die zur Miete wohnen, ist wichtig zu wissen, dass der Anspruch von Seiten des Mieters besteht, den Mietvertrag zu denselben Bedingungen fortführen zu können, wie dieser zu Lebzeiten des Mieters bestanden hatte.

Die Finanzen und Konten des Verstorbenen

Um das Bankkonto des Verstorbenen auflösen oder auf eine bestimmte Person umschreiben zu können, muss bei der Bank ein entsprechender Erbschein vorgelegt werden.

Neben der unmittelbar mit der Beerdigung bzw. den Leistungsansprüchen von Familienangehörigen in Zusammenhang stehenden Formalitäten, sollte auch nicht vergessen werden alle nun unnötig gewordenen Verträge über Zusatzversicherungen und Vereinsmitgliedschaften zu kündigen. Denn die Mitgliedschaft endet nicht automatisch mit dem Tod des Kunden. Es gilt aber genau abzuwägen, welche Verträge gekündigt und welche beibehalten werden sollten (was Zeit hat bis nach der Beerdigung, aber nicht vergessen werden darf).

Die Frage, welches Bestattungsinstitut beauftragt wird und wie die Beerdigung aussehen sollte, stellt sich für die Hinterbliebenen u. U. nur, wenn der Verstorbene nicht zuvor einen sog. „Bestattungsvorsorgevertrag“ abgeschlossen hat.
Falls ein „Bestattungsvorsorgevertrag“ vorliegt, ist das zuständige Bestattungsinstitut umgehend zu informieren, das dann alles das ausführen wird, was der Verstorbene zuvor mit diesen vertraglich vereinbart hat. In diesem Fall liegen die finanziellen Mittel zur Durchführung gewöhnlich auf einem gesperrten Konto, das nur für den bestimmten Zweck verwendet werden kann.

Die Formalitäten – Planung im Voraus wichtig

In den meisten Fällen dürfte der Verstorbene jedoch nicht so vorsorglich gehandelt haben, so dass die Hinterbliebenen gefordert sind.
Jedoch muss schon binnen nicht weniger als ein bis anderthalb Tage die Leiche in eine Leichenhalle beim Bestatter bzw. Friedhof überführt werden. Womit eigentlich schon gesagt ist, wie im Todesfall die Zeit drängt und wie wichtig es ist, sich vorab zumindest schon einmal mit dem Thema Tod auseinander gesetzt zu haben!
Alternativ zur direkten Überführung ist es nämlich auch möglich, den Verstorbenen zunächst zu Hause aufzubahren (es sei denn der Tote litt an einer meldepflichtigen Erkrankung). In der Regel ist dies für ein oder zwei Tage (ggf. auch länger) möglich, was jedoch beim zuständigen Ordnungsamt anzumelden und von diesem eine Genehmigung einzuholen ist. Doch selbst wenn diese nicht vorliegt, bieten gewöhnlich auch Altenheime und Krankenhäuser ein Abschiedszimmer an, in denen der Tote aufgebahrt werden kann zum Abschied nehmen.

Doch der Zeitraum zur Erledigung aller Formalitäten, den Treffen von wichtigen Entscheidungen, die nicht weniger als die gesamte Organisation der Beerdigung und nicht weniger als das Erweisen der „letzten Würde“ eines liebgewonnen Menschen betreffen, ist sehr kurz bemessen. Innerhalb von zwölf Tagen muss die Beerdigung stattfinden, in einigen Bundesländern sieht der Gesetzgeber sogar vor, dass die Beerdigung in weniger als einer Woche zu erfolgen hat. Damit wird den Hinterbliebenen schon unzumutbares zugemutet, daher ist es sehr wichtig, sich frühzeitig Gedanken über die traurigen Pflichten im Ernstfall zu machen!