Berufstätige sind gesetzlich gegen Berufsunfähigkeit abgesichert – doch gerade hier lohnt sich ein Rechenbeispiel. Denn je nachdem, inwiefern der Arbeitnehmer im Berufsleben noch einsetzbar ist, verringern sich die finanziellen Ansprüche. Auch die volle Erwerbsminderungsrente bedeutet de facto nur 30 Prozent des ursprünglichen Bruttogehalts. Da eine mögliche Berufsunfähigkeit nicht kalkulierbar ist – weil sie etwa durch einen Unfall oder eine Krankheit auftreten kann – sollten sich Berufstätige über die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung hinaus absichern, zumal letztere bei Auszahlung alle drei Jahre erneut überprüft wird. Dabei kann der Interessent unter einer Vielfalt von Angeboten auswählen und sich für eine maßgeschneiderte Versicherung entscheiden. Die Gesetzliche Berufsunfähigkeit existiert im prinzip nur noch für Personen, die vor 1961 geboren sind, alle anderen haben allenfalls Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, die natürlich nur dann anfällt, wenn überhaupt keine berufliche Tätigkeit, unabhängig vom erlernten Beruf, mehr ausgeübt werden kann.
Ziel ist es, durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung die eventuell anfallenden Kosten so abzudecken, dass der gewohnte Lebensstandard gehalten und der demütigende Gang zum Sozialamt vermieden werden kann. Daher sollten alle Eventualitäten bedacht und auch sogenannte Graulösungen berücksichtigt werden. Denn Berufstätige sollten Folgendes wissen: Wird es im Falle einer Erwerbsminderung als zumutbar angesehen, dass er oder sie sechs Stunden täglich arbeitet, dann wird durch die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung nichts ausgezahlt. Die Auszahlung der Erwerbsminderungsrente, die ohnehin nur maximal 30 Prozent des letzten Bruttogehalts beinhaltet, wird danach gestaffelt, wie viele Stunden jemand noch täglich arbeiten kann. Nur wer nicht mehr als drei Stunden arbeiten kann, gilt als voll berufsunfähig. Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher nach diesen Fakten abzustimmen. Unumgänglich ist sie auf jeden Fall, um einer möglichen Verarmung gegenzusteuern.
Etwaige Wünsche können in einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung in bestimmten Vertragsklauseln festgehalten werden. Auf jeden Fall sollte vermieden werden, dass in diesen Vertragsklauseln zum Beispiel bestimmte Krankheiten ausgeklammert werden oder eine Teilerwerbstätigkeit im Ernstfall in einem anderen Beruf als zumutbar angesehen wird. Denn statistisch gesehen sind psychische Erkrankungen beispielsweise auf Platz eins der Gründe für Berufsunfähigkeit. Nachweislich erkranken aber immer mehr Menschen psychisch aufgrund der verdichteten Arbeitswelt. Daher sollten Versicherungsnehmer ein Auge auf Ausschlüsse haben und eine Variante wählen, die möglichst wenige Krankheiten ausklammert. Denn sonst hat der Versicherungsnehmer im Endeffekt nichts gewonnen. Allerdings bewegen sich viele Anbieter auf dem Versicherungsmarkt, daher hat der Verbraucher zahlreiche Wahlmöglichkeiten. Die geschilderten Vertragsklauseln sollte deswegen niemand hinnehmen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sollte 50 Prozent Berufsunfähigkeit für die Auszahlung der vereinbarten Rente akzeptieren.
Berücksichtigt der Versicherungsnehmer die genannten sensiblen Punkte, kann er also mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sein finanzielles Risiko abfedern. Zu beachten ist auch, dass im Falle einer Erwerbsminderung der Staat eine Teilzeitarbeit zuweisen kann, die oft nichts mit dem eigentlichen Beruf zu tun hat, aber als zumutbar angesehen wird. Eine gute private Berufsunfähigkeitsversicherung akzeptiert hingegen eine Erwerbsminderung von 50 Prozent, um die Rente auszuzahlen. Dies ist ein Grund mehr, um sich abzusichern, denn wer weiß schon unter welchen Bedingungen er die als “zumutbar” angesehenen verbliebenen Arbeitsstunden verbringen muss?
Der Verbraucher kann sich den intensiven Wettbewerb auf dem Versicherungsmarkt zunutze machen. Schauen Sie sich verschiedene Angebote an, rechnen Sie nach und entscheiden Sie sich für die für Sie günstigste Variante. Von der Vielzahl an Angeboten sollte sich niemand beirren lassen. Sollten Sie sich an die genannten Kriterien halten, durch die sich eine gute Versicherung auszeichnet, kann nichts passieren.