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Häufige Fragen zur Krankenhausversicherung Advigon Clinic und Clinic 2

Wer ist mein Ansprechpartner im Schadenfall?

Sie können sich jederzeit bei Fragen zu Ihrer Advigon Clinic oder Clinic 2 Krankenhausversicherung an uns Ihren Vermittler des Vertrages wenden. Zusätzlich stehen Ihnen die Mitarbeiter des Versicherers bei Fragen und Wünschen zur Verfügung.

Sind bei der Advigon Krankenhausversicherung Wartezeiten oder Karenzzeiten zu beachten?

Die Wartezeiten auf Leistungen aus der Krankenhausversicherung gelten vom Versicherungsbeginn an. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Die besonderen Wartezeiten der Krankenhausversicherung betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate.

Wartezeiterlass durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses ist leider nicht möglich.

Sieht die Krankenhausversicherung Erstattungshöchstgrenzen vor?

Nein, diese Krankenhausversicherung erstattet ärztliche Honorare der leitenden Ärzte und der Chefärzte auch über den Höchstsatz der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus.

Wie lang ist die Mindestvertragslaufzeit dieser Krankenhausversicherung?

Die Mindestvertragslaufzeit der Krankenhausversicherung beträgt ein Versicherungsjahr und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Versicherungsjahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Ist die Beitragszahlung der Beiträge per Überweisung möglich?

Nein, die Beiträge für die Krankenhausversicherung müssen im Rahmen des Einzugsverfahrens geleistet werden.

Wer ist der Anbieter der Krankenhausversicherung?

Der Versicherer ist die Schweizer Advigon Versicherung; mit insgesamt 1,2 Millionen Versicherten einer der größten europäischen Krankenversicherer. Die Advigon Versicherung beschäftigt über 2000 Mitarbeiter und hat ein Beitragsvolumen von über € 2,9 Mrd. Regelmäßig wird die Advigon als kundenfreundlichster Krankenversicherer in der Schweiz ausgezeichnet.

Stellt der Anbieter eine Clinic-Chipkarte aus?

Nein, eine ClinicCard wird seitens der Advigon Versicherung AG nicht ausgestellt. Für die im Krankenhaus beanspruchten Wahlleistungen (Chefarztbehandlung und Unterbringung auf der Privatstation) erhalten Sie eine Rechnung. Diese Rechnung leiten Sie an den Versicherer weiter.
Der Versicherer erstattet Ihnen die Kosten. Anschließend überweisen Sie den Betrag an das Krankenhaus und die Ärzte.

Sie haben aber die Möglichkeit unter der Telefonnummer 0800-5 277 277 mit der Advigon Versicherung AG zu vereinbaren, dass das Krankenhaus direkt mit der Advigon Versicherung AG abrechnen soll.

Erhalte ich ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn ich auf Wahlleistungen verzichte?

Bei Verzicht auf gesondert berechnete privatärztliche Behandlung wird für jeden Tag einer med. notwendigen stationären Heilbehandlung im Krankenhaus 30 EUR (bei Kindern bis zum 15. Lebensjahr 15 Euro) als Ersatzkrankenhaustagegeld durch die Krankenhausversicherung geleistet.

Bei Verzicht auf Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer wird für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 20 EUR (bei Kindern bis zum 15. Lebensjahr 10 Euro) gezahlt. Der Tarif Clinic 2 erstattet ein Ersatzkrankenhaustagegeld von 10 Euro bei Verzicht auf die Unterbringung im 2-BEttzimmer.

Kann ich mich mit dieser Krankenhausversicherung auch im Ausland stationär behandeln lassen?

Der Versicherungsumfang der Krankenhausversicherung erstreckt sich auf Heilbehandlungen in Deutschland, nach Maßgabe des folgenden Satzes, auf Heilbehandlungen in der EU.

Für angefallene Kosten einer Heilbehandlung außerhalb Deutschlands besteht nur eine Leistungspflicht nach vorheriger, schriftlicher Kostenzusage durch den Versicherer. Von dieser Regel ausgenommen sind unvorhergesehene Krankheiten und Notfälle.

Erstattet diese Krankenhausversicherung auch Kosten für ambulante Operationen?

Ja, diese Krankenhausversicherung erstattet Ihnen die Kosten für ambulante Operationen in einem Krankenhaus. Nicht erstattungsfähig sind ambulante Operationen in einer Arztpraxis.

Erstattet die Advigon Krankenhausversicherung auch für vor- und nachstationäre Behandlungen?

Ja die Krankenhausversicherung erstattet ebenfalls für Behandlungen durch einen Wahlarzt oder Chefarzt, die vor oder nach dem stationären Aufenthalt stattfinden und unmittelbar mit diesem zusammenhängen. Z.B eine Nachbehandlung.

Werden von der Krankenhausversicherung auch die Differenzkosten zur GKV übernommen?

Ja, die Advigon Krankenhausversicherung in den Tarifen Klinik plus und Klinik plus + komfort plus leistet auch für eventuelle Mehrkosten, die anfallen, weil das Krankenhaus, in dem die Behandlung durchgeführt wird, nicht das ist, welches in der ärztlichen Einweisung stand oder von der gesetzlichen Krankenkasse vorgeschlagen wurde.

Was bedeutet rooming in ?

Diese Krankenhausversicherung leistet auch für rooming in. Das bedeutet das bei Kindern bis 12 Jahren die Unterbringung eines Elternteils erstattet wird.
Diese Leistung ist nur im Tarif Clinic2 enthalten. Aus diesem Grund kostet dieser, sofern kein Erwachsener im gleichen Vertrag versichert ist, bei Kinder auch den Beitrag eines 18 Jährigen bzw. einer 18-Jährigen. Sofern ein Elternteil im Tarif Clinic2 mitversichert ist, liegt der Beitrag bei 3,80 Euro/Monat. Der Tarif Clinic kostet auch bei Einzelabsicherung von Kindern 4,00 Euro/Monat.

Was bedeutet es, dass diese Krankenhausversicherung keine Alterungsrückstellungen bildet?

Die Zusatzversicherungen der Advigon Versicherung bilden keine Alterungsrückstellungen.
Das bedeutet, dass der zu zahlende Beitrag sich nur nach dem Risiko bildet und keinen zusätzlichen Sparanteil enthält. In jungen Jahren zahlt man für die Krankenhausversicherung wesentlich weniger, in späteren Jahren unter Umständen ein wenig mehr als bei vergleichbaren Krankenhausversicherungen. Die Beitragssteigerungen sind aber sehr gering und werden in den ersten 5 Jahren, wenn kein Krankenhausaufenthalt stattfindet, gar nicht ins Gewicht fallen.
Des Weiteren ist dies ein Vorteil, weil bei einer frühzeitigen Kündigung der Krankenhausversicherung durch den Versicherungsnehmer stets nur der Beitrag bezahlt wurde, der auch für die Zeit, in der die Krankenhausversicherung bestand, gerechtfertigt war und dem Risiko entsprach.
Bei den meisten anderen Krankenhauszusatz Tarifen wird ein zusätzlicher Beitrag verlangt (Alterungsrückstellung), so dass die Prämie dort gleich bleibt (inflationsbedingte Preissteigerungen ausgenommen), je nach Eintrittsalter.
Kündigt ein Versicherungsnehmer eine solche Krankenhausversicherung beispielsweise im Alter von 50 Jahren nach einer Vertragsdauer von 20 Jahren, so hat er jahrelang einen Mehrbeitrag für seine Krankenhausversicherung gezahlt, eine Menge Geld, die nun verloren wäre.
Bei der Advigon ist dies nicht möglich. Alternativ kann ein jeder eigene Alterungsrückstellungen bilden, indem er in den ersten 15-20 Jahren der Laufzeit einfach ein paar Euro bei der Bank spart. Ist der Beitrag dann nach dieser Zeit teurer als ein vergleichbarer Tarif, verwendet man das angesparte Geld plus Zinsen, um den Beitrag individuell zu senken.
Gleichzeitig steht dieses Guthaben aber jederzeit zur Verfügung, im Gegensatz zu einer Krankenhausversicherung mit Alterungsrückstellungen und kann auch nicht bei einer Kündigung verloren gehen.

Wo ist der Gerichtsstand?

Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist somit Deutschland.
Die Advigon Versicherung ist zudem bei der Bafin registriert und unterliegt zudem der wesentlich strengeren Finanzaufsichtsbehörde in Lichtenstein.