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Bestattungsformen

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Die Bestattungsformen

Welche verschiedenen Bestattungsformen es gibt

Wird eine Erdbestattung und die Beisetzung in einem Sarg gewählt, besteht natürlich die Möglichkeit, den Verstorbenen in den eigenen Kleidern beizusetzen, allerdings muss die gewählte Kleidung aus natürlichen Materialien wie z. B. Baumwolle oder Seide bestehen.
Die wichtigste dieser traurigen Pflicht ist zweifelslos die Frage der Bestattungsart. Sofern der Verstorbene zu Lebzeiten keine konkreten Wünsche geäußert und diese in einem entsprechenden Vertrag, wie z. B. den eben erwähnten Vorsorgevertrag, fest gelegt worden sind, kommt es auf die Hinterbliebenen an, auf welche Art und Weise die Bestattung erfolgen soll. Die wohl bekanntesten Arten der Bestattung ist die klassische Erdbestattung und die Einäscherung über Urnen- oder Seebestattung. Doch darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl anderer Bestattungsarten, die von der Diamanten- bis zur Weltraumbestattung reichen.

Generell unterscheidet man aber nur unter der eher traditionellen Erdbestattung, die mit dem Entstehen des Christentums in Europa dominiert und der Feuerbestattung, da praktisch alle Alternativen zur Beisetzung in einem Sarg, eine Einäscherung voraussetzen. In den letzten Jahren hat haben die verschiedenen Formen der Feuerbestattung deutlich zugenommen.

Umfrageergebnisse des Instituts Infratest haben ergeben, dass noch Ende der 90er Jahre fast 90 Prozent die Grab- oder Urnenbestattung den alternativen Beisetzungsformen vorgezogen haben. Heute wünscht sich gerade noch jeder zweite Bundesbürger eine Erdbestattung in einem Grab bzw. einer Urne. Daher lohnt es sich, die verschiedenen Möglichkeiten der Bestattung genauer unter die Lupe zu nehmen.

Trotz der vielen Beisetzungsarten herrscht in Deutschland immer noch Friedhofszwang für Sarg- und Urnenbestattungen. Allerdings ist eine weitere Lockerung des Friedhofszwangs abzusehen. Schon heute sind generell Seebestattungen und auch Beerdigungen auf privaten Grundstücken für z. B. Personen mit speziellen Adelstiteln, erlaubt. In Nordrheinwestfalen kann die Asche auch an bestimmten öffentlichen Orten außerhalb des Friedhofes beigesetzt werden.

Die traditionelle Bestattung in Deutschland

Doch selbst bei einer traditionellen Bestattungsform auf einen Friedhof gilt so einiges zu beachten, da die Konditionen, Vorschriften und Kosten für eine Beerdigung sehr unterschiedlich und in der zuständigen Gebühren- und Friedhofsordnung der Kommune geregelt sind.
Bei einer Erdbestattung in einem Sarg sieht die Friedhofsordnung gewöhnlich die Beerdigung in einem Wahl- oder Reihengrab vor, das lediglich für einen bestimmten Zeitraum „gemietet“, nicht jedoch erworben wird, selbst wenn von „Grabkauf“ die Rede ist! Üblich sind Zeitverträge mit 20- oder 30jähriger Laufzeit. Nach deren Ende kann die sog. „Liegezeit“ bei Reihengräbern meistens nicht verlängert werden. Es gilt dann lediglich eine sog. Ruhezeit, in der das frei gewordene Grab nicht neu besetzt werden darf.
Ein Reihengrab muss generell jeder öffentliche Friedhof anbieten. Wie der Name schon sagt, sind die Gräber in einer Reihe angeordnet. Der genaue Ort der Sargbeisetzung wird dabei von der Friedhofsverwaltung bestimmt, womit Angehörige nicht die Möglichkeit haben, sich ein bestimmtes Grab auszusuchen. Ferner ist auch die genaue Größe vorgegeben (2 mal 1 Meter). Auf Grund der vorgegebenen Konditionen ist daher ein Reihengrab kostengünstiger als ein Wahlgrab.

Wahlgräber bieten den Vorteil, dass diese gleich für mehrere Angehörige erworben werden können. Darüber hinaus können auch die Liegezeiten und die genaue Lage des Grabes auf den Friedhof bestimmt werden ebenso wie die Bestattungsart (so können dort auch Urnen beigesetzt werden). Ein Reihengrab ist mit 2,5 mal 2,5 Meter größer als das Reihengrab und gewöhnlich ist die vereinbarte Liegezeit bei Ersterwerb länger.
Bei Wahlgräber können auch Doppel- und Tiefgräber erworben werden, die in der Regel für Verheiratete vorgesehen sind. Daher sollten sich unverheiratete Partner frühzeitig bei der Friedhofsverwaltung informieren, ob auch sie zusammen in einem Doppelgrab beigesetzt werden können. Bei einem Doppelgrab besteht die Möglichkeit Verstorbene neben- und übereinander beizusetzen, bei Tiefgräber wird der zuerst verstorbene tiefer beigesetzt als derjenige, der später verstirbt, wobei zu beachten gilt, dass die Beerdigung in der tieferen Grabstätte etwas teurer ist.

Bei der Einäscherung, zu deren Durchführung der Tote ebenfalls in einem Sarg gelegt wird, bedarf es einer Verfügung des Verstorbenen oder zumindest einer ausdrücklichen Erklärung des nächsten Familienangehörigen. Im sog. Krematorium wird der Leichnam mit den Sarg verbrannt, nachdem ausgeschlossen werden kann, dass der Tod in Folge von Totschlag oder Mord eingetreten ist. Bestehen an einer natürlichen Todesursache Zweifel wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, die die Verbrennung des Leichnams genehmigen muss. Die Einäscherung dauert etwa anderthalb Stunden. In einem speziellen Ofen wird eine enorme Hitze erzeugt, die zu einer Selbstentzündung des Sarges führt, bevor noch zusätzlich Gasbrenner zum Einsatz kommen, was die Temperatur auf über 1.000 Grad Celsius erhöht. Übrig bleibt nur ein Gemisch aus Asche und Knochen, die in einer speziellen Mühle gemahlen werden, so dass nicht mehr als 2 Kilo Asche vom Verstorbenen übrig bleiben. Um die Identität des Toten zu wahren wird eine Platte aus Schamotte dem Sarg hinzugefügt.

Bei der Einäscherung bestehen prinzipiell die gleichen Bestattungsformen wie bei der Sargbestattung, nur dass Urnenwahlgräber und Urnenreihengräber entsprechend kleiner sind. Ein Reihengrab für eine Urne ist gewöhnlich 50 mal 50 cm groß, kann allerdings nach dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit in der Regel nicht verlängert werden. Ein Urnenwahlgrab ist dagegen deutlich größer, so dass hier ganze Familien beigesetzt werden können und die Grabstätte kann frei bestimmt werden. Allerdings sind auf einigen Friedhöfen Urnengrabstätten von Grabstätten für Särge getrennt, andere setzen dagegen Urnen auch neben Särgen bei.

Neben der Grabstätte gibt es auch die Möglichkeit die sterblichen Überreste in einer Urnenwand, Urnenturm oder z. B. auch einen Urnenhalle beizusetzen. Bei sog. Kolumbarium, der Urnenwand, gibt es je nach Friedhof u. U. die Möglichkeit die Urne in einer Kammer mit einer oder zwei Urnen zu platzieren. Wichtig zu wissen ist aber, dass bei diesen Formen der Beisetzung Blumen und Grablichter nicht erlaubt sind, ebenso wie dies bei der Beisetzung einer Urnen auf einem anonymen Friedhofsplatz zwar nicht unbedingt verboten, zumindest aber nicht erwünscht ist (zumal bei dieser Bestattungsform der genaue Ort der Begräbnis nicht bekannt ist).

Wird eine Beisetzung ohne Grabmahlpflege gewünscht, besteht auch die Option der sog. „halbanonymen Beisetzung“ in verschiedenen Varianten, sowohl für Erd- als auch für die Urnenbeisetzung. Eine der gängigen ist die der Beisetzung auf einer Wiese, bei der auf den Boden eine Grabplatte angebracht werden kann. Auch Gemeinschaftsgräber für Urnen, z. B . in Ausgestaltung anspruchsvoll gestalteten Abdeckplatte auf den Boden, ersparen die kostenspielige bzw. langwierige Grabmahlpflege ohne auf eine zentrale Gedenkstätte verzichten zu müssen.

Baumbestattung

Eine zwar noch nicht weit verbreitete, aber sich zunehmender Beliebtheit erfreuende Bestattungsart, ist die der Baumbestattung. Etwa einhundert Kommunen und Unternehmen bieten dabei die Option, die sterblichen Überreste im Baumwurzelbereich beizusetzen. Erst seit weniger als zehn Jahren werden für diese spezielle Bestattungsform in Deutschland sog. „Friedparke“ bzw. Ruhefrosten angelegt. Bei einem Ruhefrost handelt es sich um ein vom Friedhof unabhängiges Unternehmen, das Wälder nur für diesen Zweck betreibt. Beim Friedpark dagegen handelt es sich um ein Abschnitt auf Friedhöfen einer Gemeinde oder auch privaten Betreibern.

Sowohl beim Ruheforst als auch beim Friedpark kann zwischen einer Urnenbestattung in Freundschafts-, Famlien- und Gemeinschaftsbäumen entschieden werden, wobei vereinzelt auch in Friedparken die Erdbestattung unter oder in der Nähe eines Baumes möglich ist. Bei Freundschaftsbäumen soll die Freundschaft über den Tod hinaus symbolisiert werden. Ebenso wie Familienbäume erwirbt man hier gleich mehrere Plätze, lediglich beim Gemeinschaftsbaum kann auch nur eine einzelne von in der Regel bis zu etwa ein Dutzend Begräbnisstätten erworben werden.

Die Baumbestattung kann besonders für Menschen mit philosophischer Ader attraktiv sein, da der Baum mit der Zeit die sterblichen Überreste aufnimmt und somit symbolisch für das „ewige Leben“ und „Leben nach dem Tode“ stehen kann. Darüber hinaus entstehen bei der Baumbestattung keine Grabpflegekosten, da das Grab nicht von Menschen, sondern der Natur gepflegt wird.

Kosten der Baumbestattung

Die unmittelbaren Kosten für die Beisetzung an einem „Gemeinschaftsbaum“ betragen in den meisten Fällen weniger als 1.000 Euro, es sei denn diese soll an besonderen Bäumen erfolgen. In diesem Fall liegen die Preise deutlich höher. Wer sich auf einen Friedwald bzw. Ruheforst umschaut kann Plaketten von weiß bis schwarz in der Nähe der Bäume entdecken, die über die jeweilige Preiskategorie informieren. Für sehr hoch dekorierte Bäume können über 6.000 Euro für die Beisetzung verlangt werden. Hinzu kommen noch die Kosten für die Urnenbeisetzung, die gewöhnlich aber nur wenige hundert Euro betragen.

Allerdings sind die Friedhofsgebühren für eine Baumbestattung auf einem Friedpark sehr unterschiedlich. Neben der Kosten für die Beerdigung betragen diese je nach Friedpark bi s zu 3.000 Euro, andere Friedhöfe verlangen dagegen nur einige hundert Euro, womit die Baumbestattung nicht per se günstiger ist als eine Beisetzung in einem normalen Reihengrab. Wird die Baumbestattung in einer bestimmten Region, z. B. in der Nähe des Wohnortes der Familie gewünscht, können die Kosten mit einer normalen Erdbestattung sogar vergleichbar sein.

Zu bedenken gilt in diesem Zusammenhang auch, dass bei dieser Bestattungsform „nur“ der Baum über dem Grab empor hebt. Kränze und Blumen sind nicht erlaubt, gewöhnlich werden lediglich Namenstafeln an den Bäumen angebracht.

Erdbestattung – am wenigsten formale Pflichten

Allerdings muss beachtet werden, dass nur die Erdbestattung ohne weitere formale Verpflichtungen möglich ist. Bei der in letzter Zeit zunehmenden Anzahl an Feuerbestattungen und damit allen alternativen Arten der Beisetzung muss dem sog. „Krematorium“ eine schriftliche Erklärung des Verstorbenen oder zumindest des nächsten Angehörigen vorliegen, dass diese Bestattungsart erwünscht ist. Auch wenn sich Menschen nicht gerne Gedanken über den eigenen Tod machen, sollte eine Willenserklärung des Verstorbenen vorliegen, in dem der ausdrückliche Wille zur Einäscherung geäußert wird, um auf Nummer sicher zu gehen. So muss beispielsweise auch eine Seebestattung beim zuständigen Standesamt angemeldet und von diesem genehmigt werden. Dazu bedarf es einer stichhaltigen Begründung von Seiten der Familienangehörigen, die die Beisetzung zu managen haben. Die behördliche Genehmigung einer Einäscherung ist unerlässlich, weil vor der Leichnam vor der Einäscherung noch einmal von einem Amtsarzt inspiziert wird, um auf Nummer Sicher zu gehen, dass mit der Einäscherung vertuscht werden soll, dass der Tod auf andere als auf natürliche Art eingetreten ist. Vor der Einäscherung können sogar noch Polizei und Staatsanwaltschaft hinzu gezogen werden, daher macht es, eine Willenserklärung des Verstorbenen zu Lebenszeiten u. U. einfacher.

Werden die gängigen Formen der Erdbestattung oder Urnenbestattung gewählt, gilt es dennoch wichtige Entscheidungen betreffend des Bestattungsortes zu wählen. Es ist zwar vorgeschrieben, zumindest in Deutschland, dass die Beisetzung auf einen Friedhof zu erfolgen hat. Dennoch gibt es die Möglichkeit zwischen den anonymen, den Reihen- oder Wahlgrab zu entscheiden. In den meisten Fällen wird dem Bestatter diese Entscheidung von den Angehörigen übertragen, alternativ gibt es aber auch die Möglichkeit sich selbst bei der Friedhofsverwaltung und Kirchengemeinde über die verschiedenen Alternativen zu informieren. Da Angehörigen im Todesfall verständlicherweise oft überfordert sind, werden oft zu viele Entscheidungen dem beauftragten Bestattungsinstitut übertragen. Dabei sei hier dringend an Angehörige appelliert, sich selbst Gedanken über den Grabstein und die gesamte „Erstausstattung“ des Grabes zu machen, um auf diesen Wege zu vermeiden, dass Bestattungsinstitut und Hinterbliebene aneinander vorbei „reden“. Das gleiche gilt für den Termin für Trauerfeier und Beisetzung, die in den meisten Fällen auch das Bestattungsinstitut mit der Friedhofsverwaltung abstimmt.

Anmerkung zu den Bestattungskosten

Egal für welche Bestattung Sie sich entscheiden, mit einer Sterbegeldversicherung können Sie die Kosten dafür absichern. Je nach Bestattungsform muss entsprechend viel versichert werden. Während für die reine Urnenbestattung wahrscheinlich bereits 4000 Euro ausreichen, brauchen Sie für eine herkömmliche Bestattung mit Grabstein mindestens 5000, besser aber 7500 Euro. Die ausgezahlte Versicherungsleistung kann dabei bei den meisten Tarifen jedoch verwendet werden wie Sie möchten, bzw. wie dies im Testtament geregelt wurde.

Auch Nebenkosten wie eine Traueranzeige in der Zeitung verursachen Extrakosten. Wem das wichtig ist, sollte lieber etwas mehr Geld versichern. Da Sterbegeldversicherungen in der Regel keine Dynamik enthalten kann eine heute vereinbarte Versicherungssumme bei Tod in 10-12 Jahren durchaus zu niedrig bemessen sein, berücksichtigen Sie dies also und versichern Sie lieber 1000 Euro mehr als zu wenig.