Keine Furcht vorm Kranheitsfall
Arbeitskraft absichern - extrem wichtig
Aufgrund der unzureichenden gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine maximale Auszahlung von 30 Prozent des letzten Bruttolohnes vorsieht, ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) unabdingbar.
Für die meisten Arbeitnehmer besteht zudem gar kein gesetzlicher Schutz bei Berufsunfähigkeit, sondern nur gegen Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt im Bedarfsfall Versorgungslücken, um den Lebensstandard zu halten. Eine echte Alternative dazu besteht nicht, da alle anderen möglichen Versicherungen jeweils nur Teilaspekte einer BU umfassen. Allerdings gibt es beispielsweise Menschen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes keine private BU abschließen können. Für diese sind weitere Versicherungen deswegen notwendig.
Eine Berufsunfähigkeit kann zum Beispiel durch einen Unfall verursacht werden. Statistisch gesehen trifft dies allerdings nur in zehn Prozent der Fälle zu. Zudem passieren die meisten Unfälle in der Freizeit. Außerdem greift die Unfallversicherung (UV) nicht, wenn Trunkenheit, eine Ohnmacht oder ein Schlaganfall Grund für den Unfall ist. Eine UV ist aber wesentlich kostengünstiger als eine BU, auch werden Vorerkrankungen eher nicht berücksichtigt. Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme keine BU abschließen können, können daher mit der UV einen Teil ihres Risikos abfedern. Für andere Versicherungsnehmer ist die UV keine echte Alternative zur BU.
Manche Versicherer bieten alternativ zur BU eine private Erwerbsfähigkeitsversicherung (EU) an. Diese ist zwar kostengünstiger, tritt aber nur in Kraft, wenn eine volle oder eine teilweise Berufsunfähigkeit gegeben ist. Jedoch erkennen Versicherer letzteren Umstand bekanntermaßen selten an. Häufig verweisen sie stattdessen auf die Möglichkeit des Ausübens einer vergleichsweise einfacheren Tätigkeit und entziehen sich so den vereinbarten Leistungen. Diese Versicherungsform stellt im Grunde also keine Option dar. Interessant kann sie aber für Studenten oder Auszubildende sein, die noch keinen festen Beruf angeben können. Denn die EU kann zumeist bei Berufseintritt in eine BU umgewandelt werden.
Die Grundfähigkeitsversicherung wird fällig, wenn grundlegende Fähigkeiten des Alltags- bzw. Berufslebens nicht mehr gegeben sind. Sie kann die Sinne betreffen (Augen, Ohren), aber auch zum Beispiel den Bewegungsapparat (sitzen, stehen, gehen). Der Vorteil dieser Versicherung ist, dass sie relativ kostengünstig ist, monatlich als Rente gezahlt wird und so einer massiven Verarmung entgegenwirken kann. Allerdings sind die Kriterien für eine Fälligkeit streng: Zum Beispiel ist vollkommene Taubheit ein Kriterium oder eine Sehkraft von gerade mal vier Prozent auf beiden Augen. Hierfür gibt es eine genaue Liste, wann die Versicherung in Kraft tritt. Sie berücksichtigt allerdings keine Teilerwerbsminderung und versichert daher nur die schlimmsten Beeinträchtigungen. Alle anderen Graustufen einer Berufsunfähigkeit werden damit nicht abgedeckt.
‚Dread Disease‘ bedeutet so viel wie schlimme oder schreckliche Krankheit. Die Dread Disease Versicherung sieht vor, dass eine vereinbarte Summe ausbezahlt wird, wenn eine bestimmte, versicherte Krankheit eingetreten ist, die per Diagnose festgestellt wird. Welche Krankheiten genau versichert sind, bestimmt der Versicherungsnehmer selbst. Ob die Versicherung bewilligt wird, das hängt von Faktoren wie Geschlecht, Alter, Gewicht und Vorerkrankungen ab. Der Nachteil dieser Versicherungsform gegenüber der BU ist der, dass letztere sich nicht auf einzelne Krankheiten beschränkt. Eine Dread Disease Versicherung kann sich lohnen, wenn der Versicherungsnehmer keine BU abschließen kann oder die ausgezahlte Summe in die Behandlung der Krankheit investiert werden kann. Wie viele Krankheiten versichert werden können, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter.