ambulante Zusatzversicherung
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- Ambulante Zusatzversicherung
- Privatpatient für ambulante Behandlungen
- 100 % Kostenerstattung für ärztliche Behandlung, Arznei-, Heil- und Verbandmittel
- 60 % Kostenerstattung, wenn die gesetzliche Kasse überhaupt nicht leistet
- Kostenerstattung auch über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Alters- und Diagnosebeschränkung
- Schutzimpfungen ohne Beschränkungen, auch als Prophylaxe für Reisen
- 60 % der Kosten für Heilpraktiker ohne Begrenzung auf einen Rechnungsbetrag
- Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme
- Keine Praxis- oder Rezeptgebühr mehr
- Naturheilverfahren auch durch Ärzte
- Krankenhauszusatztarif (2-Bett oder 1-Bett + Chefarzt) optional
- Zahnzusatztarif (Leistung auf Privatniveau) optional
Behandlung als Privatpatient
Trotz der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich über diese ambulante Zusatzversicherung ein Versicherungsstatus auf Niveau eines Privatpatienten abbilden. Auch bekannt ist die ambulante Zusatzversicherung als Kostenerstattungsprinzip Zusatzversicherung.
Über die Wahl des Kostenerstattungsprinzip bei Ihrer GKV erhalten Sie z.B. bei Ihrem Haus- oder Facharzt den Status des Privatpatienten.
Die aus dieser wesentlich hochwertigeren Behandlung resultierenden Zusatzkosten werden durch diese ambulante Zusatzversicherung gedeckt.
Weitere Leistungsdetails zu diesem Tarif ARAG 182.
Hier finden Sie Informationen, wie man als Inhaber einer solchen ambulanten Zusatzversicherung in den Genuss des Privatstatus kommt:
Abrechnung Kostenerstattungsprinzip
Näheres zur ambulanten Zusatzversicherung
- Warum sinnvoll?
- Vorteile der ambulanten Zusatzversicherung
- Wer genießt Versicherungsschutz?
- Welche Leistungen werden gewährt?
- Versicherungs- und Tarifbedingungen
- Besonderheiten
- Beginn des Versicherungsschutzes und Laufzeit
Warum sinnvoll?
Seit 01.01.2004 haben Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit das Kostenerstattungsprinzip zu wählen. Das Kostenerstattungsprinzip erlaubt Ihnen im ambulanten Bereich den Ausweg aus Zuzahlungen, ständigen Leistungseinschränkungen und Leistungsverlusten in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie können als gesetzlich Krankenversicherter mit Ihrem Arzt das Kostenerstattungsprinzip vereinbaren. So wählen Sie Privatschutz für den ambulanten Bereich – und profitieren von den vielen Vorteilen eines Privatversicherten in der Arztpraxis.
Ihr Arzt schreibt für erbrachte Leistungen eine privatärztliche Rechnung. Diese Rechnung reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein, um den gesetzlichen Anteil erstattet zu bekommen. Die übrigbleibenden Kosten werden Ihnen von der ambulanten Zusatzversicherung erstattet. Anschließend begleichen Sie die Arztrechnung.
Ausführliche Vorteile Kostenerstattungsprinzip in Verbindung mit dieser ambulanten Zusatzversicherung.
Vorteile der ambulanten Zusatzversicherung
- In der Arztpraxis mehr Aufmerksamkeit als Privatpatient
- Zugang zu leistungsfähigen Behandlungs- und Therapieverfahren
- keine Budgetierung der ärztlichen Leistungen
- schnellere Arzttermine
- mehr Zeit in der Praxis für Untersuchungen und Behandlung
- Behandlung durch Privatärzte möglich
Ausführliche Infomationen zu Vorteile Kostenerstattungsprinzip mit der passenden Zusatzversicherung.
Wer genießt Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz genießt die im Vertrag namentlich aufgeführte Person.
Welche Leistungen werden gewährt?
Der Tarif erstattet folgende Positionen:
100 % Erstattung der Praxisgebühren
100 % Erstattung der Kosten für ärztliche Behandlungen.
Beratungen, Besuche, Sonderleistungen, Labor-untersuchungen, ambulante Operationen und Wegegebühren, wenn am Wohnort oder Aufenthaltsort des Patienten kein Arzt vorhanden ist. Findet keine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse statt, werden von dergesamten Rechnung immerhin noch 60% der Kosten übernommen. Es gibt jedoch keine Beschränkungen auf den 3,5 fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte.
Gebührenordnung der Ärzte: bei wirksamer individueller Vereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf
Höchstwerte begrenzt
100 % Erstattung der Kosten für Arzneien und Verbandmittel
100 % Erstattung der Kosten für ausgenommen Nähr- und Stärkungsmittel
100 % Erstatttung der Kosten für Apparatemedizin
Röntgentherapie, Behandlung mit Radium und radioaktiven Isotopen, Röntgendurchleuchtung, Röntgenaufnahmen, Anfertigung von EKG und EEG
100 % Erstattung der Kosten für Heilmittel
Licht-, Wärme- und andere physikalische Behandlungen, Anwendung des elektrischen Stroms, Massagen und medizinische Bäder, natürlich gehören auch Krankengymnastik,Logopädie und Ergotherapie dazu.
100 % Erstattung der Kosten für Psychotherapie
50 Behandlungsstunden pro Jahr, wenn diese vom Arzt oder Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten durchgeführt bzw. vom Arzt vor Behandlungsbeginn angeordnet und überwacht werden
100 % Erstattung der Kosten für Schutzimpfungen
ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Reisen in tropische Länder
100 % Erstattung der Kosten für Schwangerschaft/Entbindung
Schwangerschaftsüberwachung (Vorsorgeuntersuchungen), Schwangerschaftserkrankung, ärztliche Behandlung wegen Entbindung (Hausentbindung), bei Hausentbindungen auch die Hebammen-kosten
100 % Erstattung der Kosten für Krankentransport
bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit
100 % Behandlung in einem Heilbad bzw. Kurort
Es besteht auch bei einer Behandlung in einem Heilbad bzw. Kurort eine Leistungspflicht
60 % der Kosten für Heilpraktiker ohne Begrenzung
Für Heilpraktiker gilt die Gebührenordnung der Heilpraktiker
Selbstbeteiligung beträgt maximal 75 Euro pro Jahr
- werden in einem Jahr keine Rechnungen zur Erstattung eingereicht, gibt es eine Beitragsrückerstattung, die sich mit jedem leistungsfreien Jahr weiter erhöht. Bis zu 5 Monatsbeiträge werden so von der ambulanten Zusatzversicherung zurückerstattet.
Versicherungs- und Tarifbedingungen
Hier erhalten Sie die Versicherungsbedingungen und wichtige Informationen zum Ablauf des Kostenerstattungsprinzips + ambulante Zusatzversicherung.
Versicherungsbedingungen
Besonderheiten
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit das Kostenerstattungsmodell auch für zahnärztlichen und stationären Bereich zu beantragen.
Aufgrund der Tatsache, dass es nur sehr wenige Zahnzusatzversicherungstarife für das Kostenerstattungsmodell gibt, raten wir von der Umstellung auf Kostenerstattung für den zahnärztlichen Bereich ab.
Zur Zeit können wir die Umstellung auf Kostenerstattung nur für den ambulanten Bereich empfehlen.
Zusätzlich empfehlen wir jedoch den Abschluss einer hochwertigen Zahnzusatzversicherung, wie dem ARAG Z100 oder dem CSS flexi Top-Tarif.
Bei Fragen schreiben Sie und oder rufen Sie einfach an.
Beginn des Versicherungsschutzes und Laufzeit
Der Versicherungsschutz der ambulanten Zusatzversicherung beginnt zum gewünschten Datum.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die allgemeine Wartezeit, sowie die Wartezeit für Zahnbehandlung, beträgt 3 Monate. Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Die ambulante Zusatzversicherung der Arag kann auf die anfänglichen Wartezeiten verzichten, sofern bei Antragstellung ein ärztlicher Untersuchungsbericht eingereicht wird, der vollständige Gesundheit bescheinigt. Das Formular hierfür erhalten Sie auf Anfrage von uns.


