Häufige Fragen zur ambulanten Krankenzusatzversicherung

Wer ist mein Ansprechpartner im Schadenfall?

Sie können sich jederzeit an uns als Ihren Vermittler des Vertrages wenden. Zusätzlich stehen Ihnen die Mitarbeiter des Versicherers bei Fragen und Wünschen zur Verfügung.

Existiert eine Wartezeit für Versicherungsleistungen?

Die allgemeine Wartezeit sowie Wartezeit für Zahnbehandlung betragen 3 Monate. Die besondere Wartezeit für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie beträgt 8 Monate.

Existieren Erstattungsgrenzen?

Sofern die gesetzliche Krankenkasse in Vorleistung tritt, werden 100 % der Kosten erstattet.

Tritt die gesetzliche Krankenversicherung nicht in Vorleistung, erhalten Sie 60 % der Kosten erstattet.

Arzthonorare werden auch über dem Höchstsatz der Gebührenordnung (GOÄ) erstattet.
Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen werden gemäß der amtlichen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) zu 100 % erstattet.

Grundsätzlich gilt ein jährlicher Selbstbehalt in Höhe von 75 Euro.

Wie lang ist die Mindestvertragslaufzeit?

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Wer ist der Anbieter?

Der Anbieter dieses Tarifes ist die ARAG Krankenversicherung AG. Gegründet im Jahre 1933 gehört der Versicherer zu den ältesten Versicherern in Deutschland.

Können sich auch Personen ohne deutschen Wohnsitz versichern?

Nein. Personen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können sich in diesem Tarif nicht versichern.

Was ist nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes?

Der Tarif erstattet keine Kosten für:

  • 1-oder 2 Bettzimmer, Chefarztbehandlung im Krankenhaus (jedoch problemlos kombinierbar mit Zusatztarif 261/262(im Beitragsrechner integriert))
  • Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie (jedoch problemlos kombinierbar mit Zusatztarif Arag Z100 Beitragsrechner integriert)/Z70)
  • Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) (jedoch problemlos kombinierbar mit Zusatztarif 282/482)
  • gesetzlich vorgesehene Selbstbehalte für Hilfsmittel (jedoch problemlos kombinierbar mit Zusatztarif 282/482(sprechen Sie uns diesbezüglich an))
  • Auslandsreiseschutz (jedoch problemlos kombinierbar mit Zusatztarif 282/482(sprechen Sie uns diesbezüglich an))

Für wen ist dieser Tarif interessant?

Generell für Personen, die der 2-Klassen-Medizin mit ihren zahlreichen Einschränkungen und Budgetierungen entkommen möchten.

Als Privatpatient für den ambulanten Bereich erhalten Sie Zugang zu aktuellen Behandlungs- und Therapiemethoden. Ihr Arzt kann Ihnen die Medikamente verschreiben, die er für richtig hält und nicht nur die, dies von der gesetzlichen Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden.

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