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- Reformsicherheit in der Zahnzusatzversicherung
Reformsicherheit Zahnzusatzversicherung – Leistung unabhängig der GKV
- Was bedeutet “reformsichere Zahnzusatzversicherung”
- Warum ist die Reformsicherheit bei der Zahnzusatzversicherung so wichtig?
- Reformsichere Zahntarife
- Teilweise reformsichere Zahntarife
- Nicht reformsichere Zahnzusatzversicherungen
Was bedeutet “reformsichere Zahnzusatzversicherung”
Wir hatte in den letzten Jahrzehnten bereits zweimal den Fall, dass bestimmte Leistungen komplett aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestrichen wurden:
- 1993 – Zu diesem Zeitpunkt wurden im Rahmen der damaligen Gesundheitsreform folgende Leistungsstreichungen vorgenommen: “Große Brücken zum Ersatz von mehr als 4 fehlenden Zähne je Kiefer oder mehr als 3 fehlenden Zähnen je Seitenzahnbereich nicht mehr erstattet. Kieferorthopädie wird nur noch für Kinder und Jugendliche erbracht:”
- 1997 – Zu diesem Zeitpunkt hieß es: “Jahrgänge 1979 und jünger erhalten keinen Zahnersatz mehr.”
Diese Leistungsstreichung im Zahnersatzbereich wurde zwar 1999 durch die Rot/Grüne Regierung wieder revidiert, doch zeigen diese Beispiele, dass es jederzeit wieder der Fall sein könnte, dass Teilleistungen für Zahnersatz oder auch der gesamte Bereich der Erstattung für Zahnersatz in der Gesetzlichen Krankenkasse aus Kostengründen gestrichen wird.
Derzeit erbringt die Gesetzliche Krankenkasse zwar befundbezogene Festzuschüsse , doch sieht man sich die europäischen Nachbarländer an, fällt auf, dass die gesetzliche Grundversorgung dort eine Leistung für Zahnersatz nicht mehr vorsieht.
In diesem Zusammenhang ist es für den Gesetzlich Versicherten nicht nur wichtig überhaupt eine Zahnzusatzversicherung mit hohen Erstattungsleistungen für hochwertigen Zahnersatz zu besitzen, es ist ferner wichtig, dass diese Zahnzusatzversicherung reformsicher ist, das bedeutet, dass diese Zahnzusatzversicherung unabhängig davon leisten muss, wieviel die Gesetzliche Krankenkasse leistet.
Und vor allem ist sie nur dann als reformsicher anzusehen, wenn die Zahnzusatzversicherung auch dann eine Leistung erbringt, wenn die Gesetzliche Krankenkasse überhaupt nichts zahlt.
Warum ist die Reformsicherheit bei der Zahnzusatzversicherung so wichtig?
Es nützt einem der höchste Erstattungssatz bei einer Zahnzusatzversicherung nichts, wenn diese nicht unabhängig der gesetzlichen Krankenkasse leistet. Zwar ist es üblich, dass auch empfehlenswerte Zahnzusatzversicherungen Leistungen kürzen oder verweigern, wenn der Versicherte auf eine GKV-Vorleistung, auf die er einen Anspruch hat, verzichtet, doch wesentlich schlimmer wäre es, wenn man aufgrund einer gesetzlichen Änderung möglichweise niemals eine Vorleistung der GKV erhält und die damals abgeschlossene Zahnzusatzversicherung dann wertlos wäre.
Zwar kann es gut sein, dass ein solcher Versicherer die Tarifbedingungen dann zum Vorteil der Kunden anpassen könnte, er muss dies jedoch nicht und die zweite Frage ist, wie sähe eine solche Anpassung genau aus und wird sie auch Versicherten mit dann schlechtem Gebissstatus angeboten?
Aus diesem Grund sollte man sich vorher die Gedanken machen und eine Zahnzusatzversicherung wählen, die das Kriterium Reformsicherheit erfüllt:
Reformsichere Zahntarife
Folgende Zahnzusatzversicherungen erbringen alle tariflichen Leistungen, sofern nicht auf eine GKV-Vorleistung verzichtet wird, auf die man einen Anspruch hätte (z.B. bei Ärzten ohne Kassenzulassung):
- Allianz 740
- Allianz ZahnBest
- Arag Z100
- Arag Z90Bonus
- Arag Z70
- Arag Z50/90
- AXA Dent Premium
- Barmenia ZG Plus
- CSS flexiZB ZE top
- JA dental plus
- JA dental
- Signal Iduna Komfort Plus
- Württembergische ZB ZG70 BZG20
- Württembergische ZG70 BZG20
Teilweise reformsichere Zahntarife
Folgende Zahnzusatzversicherungen erbringen zwar eine Leistung für Zahnersatz, auch dann, wenn die GKV keine Leistung erbringt, doch wird in einem solchen Fall die tarifliche Leistung gekürzt:
- Central Prodent : Es werden ohne GKV-Vorleistung statt 90% nur 50% erbracht
- Universa dentprivat : Bei Zahnbehandlung würden 20% als fiktive Vorleistung abgezogen, bei Zahnersatz 40% der Rechnung
Nicht reformsichere Zahnzusatzversicherungen
Diese Tarife leisten ohne Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse überhaut nicht:
Ausserdem sämtliche Tarife, die beispielsweise den Festzuschuss der GKV verdoppeln. Sofern es keinen Festzuschuss gibt, kann dieser natürlich auch nicht verdoppelt werden, insofern müsste ein solcher Tarif auch nicht leisten.