Patient 1. Klasse im Krankenhaus
Die Krankenhauszusatzversicherung sichert Ihnen die bestmögliche stationäre Versorgung, sowohl was die privatärztliche Behandlung angeht, aber auch, was den Komfort bei der Unterbringung betrifft.
Durch eine Krankenhauszusatzversicherung genießen Sie den Zugriff auf die besten Ärzte, der Ihnen im Rahmen der Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sonst nicht ohne weiteres zur Verfügung steht.
Zudem haben Sie mit einer stationären Zusatzversicherung nicht das Problem, das Krankenzimmer mit anderen Patienten teilen zu müssen. Je nach Tarifvariante werden die Unterbringungskosten auf der Privatstation im 1- oder 2-Bettzimmer erstattet.
In unserem Krankenhauszusatzversicherung Vergleich haben wir unter den unzähligen Angeboten am Markt die leistungsstärksten und günstigsten Zusatzversicherungen für den stationären Bereich integriert. Vergleichen Sie die Krankenhauszusatzversicherungen in unserer Schnell- oder Detailübersicht und fordern Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot zu Ihrer Wunsch-Versicherung an.
Im Einzelnen sind folgende Leistungen durch die stationäre Krankenzusatzversicherung erstattungsfähig:
Je nach Anbieter und Tarif der Krankenhauszusatzversicherung sind weitere Leistungen mitversichert wie z.B.:
Einige Tarife in unserem Vergleich, beispielswiese die Continentale Krankenhausversicherung erstatten auch die Mehrkosten für gesondert berechnete Telefon oder TV-Zuschläge, das gleiche gilt auch für den Tarif der Allianz Krankenversicherung, welcher zudem auch in Privatkliniken leistet.
Die Leistungen sind von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Nutzen Sie einfach in unserem Online-Vergleich für die stationäre Ergänzungsversicherung und erhalten Sie über die Detailansicht genaue Informationen zu den einzelnen Krankenhaus-Tarifen.
Hier finden Sie eine informative Checkliste zur Krankenhauszusatzversicherung mit wichtigen Informationen darüber, was ein stationärer Ergänzungsschutz für gesetzlich Versicherte mindestens leisten muss. Zudem sehen Sie einen Leistungsüberblick bekannter und verbreiteter Krankenhauszusatzversicherungen, die Sie auch in unserem Vergleichsrechner finden. Lesen Sie auch, warum eine stationäre Zusatzversicherung so wichtig ist.
Bei einigen Krankenhauszusatzversicherungen können Sie über eine Online-Risikoprüfung direkt erfahren, ob Sie versicherbar sind oder ob z.B: Risikozuschlähe nötig sind.
Folgene Tarife ermöglichen eine Online-Risikoprüfung mit direkter Annahme Ihres Antrags:
Besonders empfehlenswerte Tarife für Kinder, die das Rooming in beinhalten sind folgende:
Alle Tarife versichern die Unterbringungskosten der Eltern, bzw. einer Begleitperson des Kindes. Bei den meisten Tarifen, ist bei Antragstellung eine Kopie aller U-Untersuchungshefte einzureichen. Am unkomplizierten funktioniert der Antragsprozess bei der Bayerischen, da diese Krankenhauszusatzversicherung nur online über den Vergleichsrechner abschließbar ist und keine weiteren Unterlagen oder Untersuchungshefte notwendig sind.
In der Regel läuft eine Krankenhauszusatzversicherung mindestens 2 Jahre, einige Tarife wie die Advigon privat stationär sehen eine Mindestvertragslaufzeit von nur einem Jahr vor.
Der Versicherer selbst kann die Krankenzusatzversicherung fürs Krankenhaus nicht einfach kündigen, sofern bei Antragstellung alle Angaben richtig und ordnungsgemäß gemacht wurden.
Bis auf die Advigon Krankenhauszusatzversicherung, Janitos stationär plus, BBV VIP stationär prestige und die DKV UZ1 und UZ2, Signal Iduna klinik top pur, Inter Qualimed Z S1 und S2 bilden sämtliche Tarife aus dem Vergleich Alterungsrückstellungen, das bedeutet, dass die Tarife den Beitrag gemäß des Eintrittsalters kalkulieren und diesen beibehalten.
Krankenhauszusatzversicherungen ohne Alterungsrückstellungen sind vor allem dann zu empfehlen, wenn man eine gute stationäre Absicherung für die nächsten Jahre erreichen möchte, beispielsweise noch über kein hohes Einkommen verfügt (aber von einer Steigerung mit dem Älterwerden ausgeht). Ebenso sind solche Tarife interessant, wenn man zu einem späteren Zeitpunkt in die private Krankenvollversicherung wechseln möchte oder nicht vor hat, einen solchen stationäre Versicherungsschutz bis ins hohe Alter zu behalten.
Bei Personen, die eine Krankenhauszusatzversicherung jedoch für Ihr Leben abschließen möchten, was auch empfehlenswerter ist, da die meisten stationären Aufenthalte eher im letzten Lebensdrittel eintreten, der sollte auf Krankenhausversicherungen mit Alterungsrückstellungen, wie z.B. ARAG 262,261, DKV KGZ2,KGZ1` oder auch die Allianz oder den stationären Tarif der Hallesche KV etc. zugreifen.
Sofern Sie bereits in der Krankenvollversicherung versichert sind, können Sie die meisten Tarife in unserem Vergleich nicht mehr abschließen, da diese nur für gesetzlich Versicherte gelten.
Folgende Tarif sind jedoch für PKV-Versicherte, die nur Allgemeine Krankenhausleistungen in ihrem Krankenversicherungstarif versichert haben trotzdem abschließbar:
Tarife ohne Alterungsrückstellungen die für PKV-Versicherte möglich sind:
Tarif mit Alterungsrückstellungen, für PKV-Versicherte auch abschließbar:
Die Tarife sind natürlich auch von Beihilfeberechtigten zusätzlich zur Beamtenbeihilfe und der Beamtenrestkostenversicherung abschließbar, sofern diese nur die allgemeinen Krankenhausleistungen ohne wahlärztliche Leistungen versichert haben.
Das gleiche gilt natürlich auch für Polizeibeamte, Soldaten und andere Beamte, die die Heilfürsorge oder Beihilfe erhalten.
Achtung Obliegenheiten: Bevor Sie als PKV-Versicherter eine zusätzliche stationäre Zusatzversicherung abschließen beachten Sie unbedingt die Obliegenheiten Ihres Versicherers und PKV-Tarifes. Einige Versicherer erlauben eine stationäre Zusatzversicherung nicht und hätte sogar ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle eines Abschlusses. Das könnte weitreichende Folgen haben. (Beispiel AXA). Klären Sie also vorher ab, ob Ihr Tarif den Abschluss erlaubt oder sprechen Sie uns an, damit wir dies für Sie recherchieren können.
In jedem Fall immer: Bevor Sie eine stationäre Zusatzversicherung bereits abgeschlossen haben!
Bei Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung sind grundsätzlich Gesundheitsfragen zu beantworten. Eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es leider nicht. Aus diesem Grund beantworten Sie bitte bei der Antragsanforderung über unseren Krankenhauszusatzversicherung Vergleich die Frage nach vorhandenen oder kürzlich zurückliegenden Erkrankungen oder ärztlich festgestellten Beschwerden.
Wir können Ihnen so vorab eine Einschätzung darüber geben, ob der Abschluss der gewünschten Zusatzkrankenhausversicherung ohne weiteres möglich ist, ob Ausschlüsse oder Risikozuschläge anfallen werden oder ob bei Antragstellung durch die Krankenhauszusatzversicherung eine Ablehnung erfolgen würde.
Ebenso kümmern wir uns, sofern Sie dies wünschen, um eine geeignete Alternative bei einem anderen Versicherer.
Wir haben dabei nicht nur Zugriff auf die Krankenhauszusatzversicherungen aus unserem Vergleich, gerne bemühen wir uns um eine Krankenhauszusatzversicherung unter den uns zur Verfügung stehenden ca. 40 deutschen Krankenversicherern.
Bei individuellen Fragen, rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Email.
Wenn Sie die wahlärztliche Leistung nicht versichern möchten, sondern nur eine günstige Krankenhauszusatzversicherung zur Absicherung der Unterbringungskosten für das 1-oder 2-Bettzimmer suchen, werden Sie in unserem Vergleichsrechner ebenfalls fündig. Der Tarif DKV UZ1 sichert das 1-Bettzimmer, DKV UZ2 das 2-Bettzimmer ab. Die Tarife sind ohne Gesundheitsfragen und daher auch eine sehr gute Alternative bei Vorerkrankungen, wenn eine “normale” stationäre Zusatzversicherung nicht mehr abschließbar ist.
Sofort versichert?
Der Versicherungsschutz beginnt sofort nach Annahme des Antrags durch die Versicherung. Sieht ein Tarif jedoch Wartezeiten vor (in der Regel 3 Monate zu Beginn, sowie 8 Monate für Schwangerschaft und Psychotherapie) leistet der Tarif nur für den Teil einer stationären Behandlung, der nach der Wartezeit stattfindet. Zudem darf die Behandlung selbst erst nach Versicherungsbeginn angeraten sein.
Einige Tarife verzichten auf anfängliche Wartezeiten. Sie leistet trotzdem nur für Versicherungsfälle, die nach Versicherungsbeginn eingetreten sind. Diese Zusatzversicherungen für das Krankenhaus ohne Wartezeiten sind unter anderem
Alterungsrückstellung wichtig?
Eine Krankenhausversicherung schließt man für den Fall ab, dass man irgendwann in der Zukunft krank werden könnte. Insofern ist die stationäre Zusatzversicherung kein Produkt, welches man öfters wechseln sollte, zumal bei Neuabschluss auch immer Gesundheitsfragen zu beantworten sind.
Sofern man daher nicht plant in den nächsten 10 Jahren die Gesetzliche Krankenversicherung komplett zu verlassen und sich z.B. komplett privat zu versichern, wäre es sinnvoller eine Absicherung mit Alterungsrückstellung zu wählen, auch wenn diese zu Beginn teurer ist.
Bei diesen Tarifen wird ab dem 21. Lebensjahr das Altersrisiko einkalkuliert und es finden keine “Alterssprünge” statt. Bei Tarifen ohne Alterungsrückstellung hingegen steigen die Beiträge besonders im Alter ab 60-70 Jahren stark an. Genau in diesem Alter ist die Wahrscheinlichkeit jedoch am höchsten diese Versicherung auch zu benötigen.
Klinik-Card wichtig, ja oder nein?
Viele Versicherer händigen ihren Versicherten eine “Klinik-Card” zur Abrechnung aus. Auf dieser sind die Daten des Versicherten und seine Versicherungsnummer gespeichert. Gleichzeit beinhalten Sie eine Willenserklärung des Versicherten auf der Rückseite, die die Ansprüche des Versicherten gegenüber seiner Krankenhausversicherung and das Krankenhaus abtreten. So kann das Krankenhaus direkt mit dem Versicherer abrechnen.
Tatsächlich ist diese Karte aber nicht wirklich nötig. Auch mit einem normalen Abtretungs-Formular aus Papier kann der Versicherte seine Forderungen gegenüber der Krankenversicherung an das Krankenhaus abtreten, so dass dieses die Rechnung direkt an die Versicherung stellen kann.
Und auch, wenn die Rechnung an den Versicherten gesendet wird, so kann diese ganz einfach z.B. per EMail oder Rechnungsapp an die Versicherung weitergeleitet werden mit der Bitte die Forderung an das Krankenhaus zu überweisen.
Passender Zeitpunkt für den Abschluss
Leistung über 3,5fach GOÄ wichtig?
Tatsächlich werden nur rund 1% aller privatärztlichen Rechnungen bezüglich einer Operation bzw. stationären Behandlung mit einem Gebührensatz von über 3,5 der GOÄ abgerechnet. Da heutige Krankenhausversicherungen diesen Leistungspunkt jedoch meist erfüllen, ohne dabei teurer zu sein als Tarife, die nur bis zum 3,5 fachen Höchstsatz leisten, empfehlen wir klar gleich einen Tarif mit dieser Leistung über dem 3,5fachen GOÄ-Satz auszuwählen.
Eine Absicherung der Erstattung bis zum 5-fachen GOÄ-Satz ist dabei aber vollkommen ausreichend.
Weitergehende Informationen zu diesem Thema: Wann darf der Höchstsatz der GOÄ überschritten werden?
Kinder Tarife
Hier zählt vor allem die ausreichende Absicherung der Rooming-In Kosten. Gute Tarife wie Münchener Verein KlinikGesund oder Barmenia Krankenhausversicherung MehrKomfort haben diese Leistung ausreichend inkludiert. Wer bereits eine stationäre Absicherung ohne Rooming-in für sein Kind versichert hat, der kann diese Leistung auch selbst mit einem Krankenhaustagegeld in Höhe von 50 Euro abbilden. Z.B. über den Tarif DKV KKHT 30 (bei Kindern reicht es hier 30,-/Tag zu versichern, da die doppelte Leistung, also 60 Euro gezahlt wird.)
Ansonsten gelten für Kinder die gleichen Empfehlungen bezüglich der stationären Ergänzungsversicherung wie für Erwachsene. Da bis zum 21. Lebensjahr sowieso kein Tarif Alterungsrückstellungen bildet, ist dieser Punkt bei Kinder Absicherungen zu vernachlässigen.
Vorerkrankungen
Sofern bei Abschluss einer Versicherung eine noch bestehende Vorerkrankung angegeben wird und der Versicherer den Antrag ohne Erschwernis oder mit Risikozuschlag annimmt, gilt diese als mitversichert. Es kann aber auch sein, dass ein Versicherer Behandlungen bezüglich der Vorerkrankung für die Zukunft mit einer Vereinbarung ausschließt. Was in jedem Fall nicht mitversichert werden kann, sind stationäre Behandlungen, die bei Abschluss der Versicherung bereits feststehen.
Das Verschweigen von Erkrankungen im Antrag, sofern danach gefragt wird, ist auf keinen Fall zu empfehlen, da man dadurch den kompletten Versicherungsschutz gefährdet.
Wer in Tarifen mit Gesundheitsfragen nicht mehr versicherbar ist, für den könnte aber der Tarif DKV UZ1 ohne Gesundheitsfragen eine Alternative sein.
Neuigkeiten zur stationären Zusatzversicherung
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