Zwar gibt es einige Zusatzversicherungen, die auch Leistungen für Hörgeräte beinhalten (z.B. DKV KHMR oder UKV VorsorgePrivat), jedoch ist meist ein Leistungsausschluss zu vereinbaren, wenn die zu versichernde Person bereits bei Versicherungsbeginn ein Hörgerät benötigt.
Lediglich der Tarif Nürnberger Sehen und Hören würde in diesem Fall den Antrag annahmen und zudem für zukünftige Reparaturen oder falls ein neues Hörgerät benötigt wird, bis zu 800 Euro je Hörgerät bezuschussen (bis zu 1600 Euro für beide Ohren, innerhalb von 3 Versicherungsjahren).
Darüber hinaus beinhalter der Tarif auch eine Erstattung für Sehhilfen (200 Euro innerhalb von 24 Monaten, sowie brechkraftverändernde Augenoperationen wie z.B. LASIK/LASEK
Hinweis: Bitte beachten, dass die Leistung des Tarifes auf 100 Euro in den ersten 12 Monaten und 200 Euro in den ersten 24 Monaten beschränkt ist. Der Tarif ist also eher dafür geeignet, wenn Sie bereits ein Hörgerät tragen und absichern möchten, dass Sie auch zukünftig eine entsprechende Leistung für das nächste Hörgerät erhalten, falls Ihres einmal kaputt geht oder Sie ein neues benötigen.
Ein Tarif, der sofort bis 600 Euro (aber auch maximal 600 Euro) für Hilfsmittel und dafür auch für Hörgeräte erstatten würde, wäre hingegen Nürnberger Budget Select600
Die weiteren Leistungsdetails zu dieser Hörgeräte Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeiten entnehmen Sie hier.