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- Fehlende Zähne und Zahnzusatzversicherung
Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen
- Was gilt als fehlender Zahn?
- bei 1 fehlenden nicht ersetzten Zahn:
- bei 2 fehlenden nicht ersetzten Zähnen:
- bei 3 fehlenden nicht ersetzten Zähnen:
- bei 4 fehlenden nicht ersetzen Zähnen:
- Bei mehr als 4 fehlenden Zähnen:
- herausnehmbarer Zahnersatz
Was gilt als fehlender Zahn?
Im Antrag einer Zahnzusatzversicherung erfolgt meistens die Frage nach der Anzahl fehlender, nicht ersetzter Zähne. Fehlende Zähne im Sinn der Antragsfragen sind alle fehlenden Zähne, die man theoretisch noch ersetzen könnte. Das bedeutet also, dass ein Zahn, der aufgrund einer kieferorthopädischen Behandlung gezogen wurde und bei dem nun ein Lückenschluss vorliegt, weil die beiden neben stehenden Zähne zusammengerückt sind, nicht als fehlend gilt. Ebenfalls sind damit keine durch Zahnbrücken oder Implantate ersetzten Zähne gemeint, noch mit Kronen versorgte Zähne.
Einige Zahnzusatzversicherungen setzen zudem Zähne, die durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt wurden mit fehlenden nicht ersetzten Zähnen gleich. Allerdings wird dies dann auch extra in den Antragsfragen erwähnt, wenn dies der Fall sein sollte. Kronen und Füllungen sind, sofern nicht explizit im Antrag danach gefragt wird, ebenfalls nicht anzugeben und somit nicht relevant.
Mitversichern von fehlenden Zähnen
Grundsätzlich lassen sich fehlende Zähne bei Antragstellung in den Versicherungsschutz mit einbeziehen. Allerdings ist dies nicht bei jedem Tarif möglich.Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn für die fehlenden nicht ersetzten Zähne bei Antragstellung noch keine Behandlung seitens eines Zahnarztes angeraten wurde.
Als fehlend gilt ein Zahn nur dann, wenn er kein Weissheitszahn ist und wenn er überhaupt ersetztbar ist. Ein Zahn der aufgrund einer kieferorthopädischen Behandlung gezogen wurde und aufgrund eines Lückenschlusses nicht ersetzt werden kann, gilt ebenso wenig als fehlend wie ein Milchzahn oder ein durch eine Zahnbrücke oder ein Implantat ersetzter Zahn.
Einige Zahnzusatzversicherungen setzten einen fehlenden nicht ersetzten Zahn mit einen durch einen herausnehmbaren Zahnersatz ersetzten Zahn gleich.
Die CSS Zahnzusatzversicherung versichert grundsätzlich keine fehlenden
bei 1 fehlenden nicht ersetzten Zahn:
- Arag Z100 : für 10% Beitragszuschlag mitversichert
- Arag Z70: für 10% Beitragszuschlag mitversichert
- Arag Z50/90 : für 10% Beitragszuschlag mitversichert
- Barmenia ZG Plus : ohne Beitragszuschlag mitversichert
- Continentale CEZP : ohne Beitragszuschlag mitversichert
- Central Prodent : für 5,- Zuschlag pro fehlendem Zahn
- Hanse Merkur EZ EZT EZP : für 4,- Zuschlag pro fehlenden nicht ersetzten Zahn
- Janitos dental plus : 1 fehlender Zahn ohne Zuschlag mitversichert
- Signal Komfort Plus : ohne Zuschlag mitversichert
bei 2 fehlenden nicht ersetzten Zähnen:
- Arag Z100 : für 20% Risikozuschlag mitversichert
- Arag Z70 : für 20% Risikozuschlag mitversichert
- Arag Z50/90 : für 20% Beitragszuschlag mitversichert
- Barmenia ZG Plus : mitversichert, aber strengere Leistungsstaffel
- Continentale CEZP : mitversichert, aber strengere Leistungsstaffel
- Central Prodent : für 5,- Euro pro fehlenden Zahn mitversichert.
- Hanse Merkur EZ EZT EZP : für 4,- Zuschlag pro fehlenden nicht ersetzten Zahn
- Janitos dental plus : mitversichert, aber strengere Leistungsstaffel
- Signal Komfort Plus: ohne Zuschlag mitversichert
bei 3 fehlenden nicht ersetzten Zähnen:
- Arag Z100 : für 30% Risikozuschlag mitversichert
- Arag Z70 : für 30% Risikozuschlag mitversichert
- Arag Z50/90 : für 30% Beitragszuschlag mitversichert
- Central Prodent : für 5,- Euro pro fehlenden Zahn mitversichert.
- Hanse Merkur EZ EZT EZP : für 4,- Zuschlag pro fehlenden nicht ersetzten Zahn
- Janitos dental plus : mitversichert, aber strengere Leistungsstaffel
- Signal Komfort Plus : ohne Zuschlag mitversichert
bei 4 fehlenden nicht ersetzen Zähnen:
- Arag Z100 : für 40% Risikozuschlag mitversichert
- Arag Z70 : für 40% Risikozuschlag mitversichert
- Arag Z50/90 : für 40% Beitragszuschlag mitversichert
- Signal Komfort Plus : ohne Zuschlag mitversichert
Bei mehr als 4 fehlenden Zähnen:
Bei mehr als 4 fehlenden nicht ersetzten Zähnen ist eine Mitversicherung der fehlenden Zähne nur noch bei der Signal Iduna Komfort Plus möglich. Folgende Tarife sind zwar noch abschließbar, jedoch nur mit Leistungsausschluss für fehlende, bei Antragstellung nicht ersetzte Zähne:
- Arag Z100 : bei 5 fehlenden nicht ersetzten Zähnen, Zahnzeugnis erforderlich, Abschluss möglich mit Leistungsausschluss
- Arag Z70 : bei 5 fehlenden nicht ersetzten Zähnen, Zahnzeugnis erforderlich, Abschluss möglich mit Leistungsausschluss
- Arag Z50/90 : bei 5 fehlenden nicht ersetzten Zähnen, Zahnzeugnis erforderlich, Abschluss möglich mit Leistungsausschluss
- Universa dent Privat : Abschluss mit Leistungsausschluss immer problemlos möglich.
herausnehmbarer Zahnersatz
Bei den meisten Zahnzusatzversicherung hohen Leistungsniveaus, werden Zähne, die durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt wurden fehlenden nicht ersetzten Zähnen gleichgesetzt. Das bedeutet, dass bei diesen die Annahmerichtlinien bezüglich fehlender nicht ersetzter Zähne gelten.
Einzig die Barmenia ZG Plus Zahnzusatzversicherung fragt in ihrem Antrag nicht nach dieser Art von Zahnersatz, so dass hier herausnehmbarer Zahnersatz mit Zahnbrücken oder Implantaten = Ersetzter Zahn gleichgesetzt wird.
Da auch bei der Signal Iduna Komfort Plus nicht nach fehlenden Zähnen fragt, wäre auch dort ein herausnehmbarer Zahnersatz kein Problem und ist durchaus mitversichert, natürlich sofern eine Behandlung bei Vertragsabschluss noch nicht angeraten oder beabsichtigt war.
