ARAG Z100

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Kurzbeurteilung des ARAG Z100

Der ARAG Z100 ist einer der besten Zahnzusatztarife, die als Kombination zur gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen werden können. Hinzu kommt, dass er aufgrund seiner hervorragenden Kalkulation seit Jahren beitragsstabil ist (keine Erhöhungen seit 2005 für den Tarif ARAG Z100).
Zwar wird in 2010 die erste Erhöhung seit Jahren erfolgen, doch insgesamt überzeugt das Konzept der Arag Z100 Zahnversicherung und kann als langfristig am Markt kunkurrenzfähiger Tarif betrachtet werden.

ARAG Z100 leistet zu:

Der Tarif ARAG Z100 stellt insbesondere für Kinder eine günstige Alternative zur CSS Zahnzusatzversicherung dar, wenn auch seine Leistungen bzgl. der Kieferorthopädie etwas niedriger bemessen sind. Auch für Personen, die die freie Heilfürsorge genießen, ist der Abschluß dieses Tarifs möglich und eine sehr sinnvolle Ergänzung im Zahnbereich.
Der Arag Z100 bildet Alterungsrückstellungen, im Gegensatz zur ebenfalls leistungsstarken CSS Zahnzusatzversicherung steigt der Beitrag bei der Arag Z100 Zahnzusatzversicherung somit nicht jährlich an.

Leistungen für Zahnbehandlung

Der ARAG Z100 übernimmt 100% der Kosten bei Zahnbehandlung in den Fällen, in denen die gesetzliche Krankenkasse keinerlei Kosten übernimmt.

Darunter fallen:

Professionelle-Zahnreinigung. Die Kosten werden dann erstattet, wenn die Behandlung medizinisch notwendig, bzw. vom Zahnarzt angeraten ist. Eine Verlangensleistung wird ebenso wenig erstattet, wie eine nach Pauschalbeträgen abgerechnete professionelle Zahnreinigung.
Der Zahnarzt muss nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) abrechnen.
Folgende GOZ-Ziffern sind zu berechnen, damit es keine Probleme bei der Erstattung gibt:

Abgerechnet werden können die GOZ-Ziffern 100,101,102,201,402,405.

Jedoch wird für die professionelle Zahnreinigung kein Pauschalbeitrag oder eine analoge Abrechnung nach z.B. GOZ-Ziffern 206,212,404 oder 407 für den ARAG Z100 akzeptiert.

Das bedeutet z.B. dass gemäß dieser Abrechnung bei beispielsweise 28 Zähnen nach der GOZ-Ziffer 405 bei Abrechnung nach dem 3,5 fachen Satz 59,92 Euro in Rechnung gestellt werden dürfen.
Zusätzlich können, wie bereits beschrieben, sofern die Leistung erbracht wurde, die Ziffern 100.101.102.201.402.405. abgerechnet werden. Der Arag Z100 erstattet somit eine professionelle Zahnreinigung für über 100 Euro pro Behandlung.

Weiterhin erstattet der ARAG Z100 die Kosten für Fissurenversiegelung (Fissuren werden die Täler im Kauflächenrelief der Backenzähne genannt, in denen sich oft Bakterien absetzen). Bei Erwachsenen wird eine solche Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Bei Kindern übernimmt die Krankenkasse die Fissurenversiegelung nur bis zu begrenzten Zähnen, Arag Z100 leistet bei Erwachsenen und bei Kindern für die nicht von der Krankenkasse übernommenen Backenzähne.

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren erstattet die gesetzliche Krankenkasse die Fissurenversiegelung der Backenzähne 6er und 7er. Für die verbleibenden Backenzähne Nr. 4er und 5er übernimmt der ARAG Z 100 die Kosten.

Zusätzlich werden die Kosten bei Parodontalbehandlungen übernommen, sofern keine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse gegeben ist.

Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bei Parodontitis erst ab Taschentiefen von mehr als 3,5 mm. Eine medizinische Behandlungsnotwendigkeit kann jedoch schon viel früher eintreten, hier erstattet der ARAG Z100.

Sogar Schleimhauttransplantationen werden bei medizinischer Notwendigkeit von diesem Tarif bezahlt, was für andere Zahnzusatzversicherungen alles andere als selbstverständlich ist.

Das gleiche gilt für Wurzelbehandlungen, sofern die gesetzliche Kasse eine Kostenübernahme ablehnt (bei den Backenzähnen 6,7 und 8 zahlt die GKV nur unter bestimmten Voraussetzungen).

Der ARAG Z100 Tarif sieht außerdem Leistungen für Zahnfüllungen vor, wie z.B. Kunststofffüllungen.
Hier wird bis zum 2,3 fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte nach folgenden GOZ-Ziffern erstattet : 205,207,209,211,214,215,216,217

In Ausnahmefällen leistet der Arag Z100 natürlich auch bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Inlays gelten als Zahnersatz, so dass die Kosten zu 80% vom ARAG Z100 erstattet werden. Dabei ist es irrelevant, ob das Inlay aus Gold, Keramik oder Kunststoff gerfertigt wird, denn eine Begrenzung auf die Standard-Regelversorgung sieht diese Zahnzusatzversicherung nicht vor. Zudem gibt es beim ARAG Z 100 weder eine Beschränkung bezüglich der Anzahl noch was die Stückkosten bei einem Inlay angehen.

In Einzelfällen erstattet die ARAG Z100 Zahnzusatzversicherung auch die Kosten einer medizinisch notwendigen Narkose oder Sedierung, dies wird im Einzelfall anhand eines zahnärztlichen Attest geprüft.
Seit Oktober 2006 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Voll-Narkosen nur noch bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren und dies auch nur sehr eingeschränkt.

Leistungen für Zahnersatz

Im Rahmen der Regelversorgung werden die Kosten inklusive GKV-Vorleistung zu 100% erstattet.

Enthält der gesetzliche Heil-und Kostenplan jedoch vollständig oder teilweise GOZ-Anteile (Privater Rechnunsanteil), handelt es sich um eine über die Regelversorgung hinausgehende gleichartige Versorgung (z.B. Vollkeramikkrone) oder um eine abweichende andersartige Versorgung (z.B. Krone auf Implantat).
Bei diesen Zahnersatzmaßnahmen werden inkl. GKV-Vorleistung 80% vom Rechnungsbetrag erstattet. Dabei gibt es keine Beschränkung auf hochwertige Zahnersatzmaßnahmen, wie z.B. durch Implantate.
Zu empfehlen ist es, vorher einen Heil- und Kostenplan einzureichen, auch wenn dies beim ARAG Z100 nicht zwingend notwendig ist. So kann vorab eine Kostenübernahme ohne Probleme vom Versicherer durch den Tarif ARAG Z100 abgesegnet werden.

Ebenfalls erstattungsfähig zu 80% vom Rechnungsbetrag sind im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen Leistungen für medizinisch notwendige Funktionsdiagnostik nach den GOZ-Ziffern 800-810. Die Kosten können im Zusammenhang mit einer Zahnersatzmaßnahme mehrere hundert Euro betragen, sowohl die gesetzliche Krankenkasse als auch ein Großteil der anderen Zahnversicherungen leisten nicht für Funktionsanalyse, Arag Z100 schon.
Ebenfalls erstattungsfähig im Arag Z100 ist die Augmentative Behandlung, dieser Knochenaufbau des Kiefers ist extrem wichtig bei Implantaten, aber eben auch sehr teuer. Viele andere Zahnzusatzversicherungen leisten hier nicht.

Der ARAG Z100 macht bezüglich der Zahnersatzmaßnahmen keine Einschränkungen was die Wahl des Zahnersatzes angeht. So sind Implantate ebenfalls zu 80% vom Rechnungsbetrag erstattungsfähig, ohne Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl oder auf einen bestimmten Betrag pro Implantat, genauso wie eine Brücke oder Krone.
Jedoch wird hier vor Behandlungsbeginn ein Heil-und Kostenplan benötigt.
In diesem Zusammenhang werden auch Verblendschalen (Veneere) zu 80% erstattet.

Rechnungen werden bis zum Regelhöchstsatz der GOZ (2,3 facher Satz) erstattet, mit Begründung auch bis zum Höchstsatz (3,5fach) mit gültiger Honorarvereinabrung kann sogar dieser Höchstsatz überschritten werden.

Zahnverblendungen z.B. aus Keramik werden bis zum enschließlich 5.Zahn erstattet, ebenfalls zu 80% vom Rechnungsbetrag.

Zahntechnische Material und Laborkosten sind nach den der Bundeseinheitlichen Benennungsliste abrechnungsfähig. Dies ist als sehr positiv einzustufen, da diese zahnlabortechnischen Kosten zu den aktuellen marktüblichen Preisen erstattet werden. Schlechtere Tarife sehen im Gegensatz zur Arag Z100 eigene Preis-Leistungsverzeichnisse vor, was im Endeffekt zu Kürzungen bei der Erstattung führen könnte, nicht so die Arag Z100.

Sehr wichtig im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen ist, dass die Zahnzusatzversicherung Arag Z100 auch dann zahlt, wenn die gesetzliche Krankenkassen überhaupt keine Leistung vorsieht.
Dies kommt öfter vor als man denkt. Beispielweise erstattet die Kasse einen Zahnersatz nur dann, wenn ein Zahn wirklich fest im Kiefer sitzt. Des Weiteren dürfen nicht mehr als 4 Zähne fehlen. Der Arag Z100 ist also reformtauglich, denn egal was sich durch kommende Gesundheitsreformen noch ändert, der ARAG Z100 leistet 80% vom Rechnungsbetrag, wie in den Bedingungen zugesichert.
Allerdings ist anzumerken, dass Rechnungen nur dann erstattungsfähig sind, wenn eine Behandlung bei einem Zahnarzt mit Kassenzulassung durchgeführt wurde.

Leistungen für Kieferorthopädie

Der Zahnzusatztarif ARAG Z100 erstattet 80% der Kosten für Kieferorthopädie in den Kieferindikationsgruppen 1 und 2

Hier erstattet die GKV, die sowieso nur bei Kindern und Jungendlichen bis 18 Jahren leistet, niemals.
Der Tarif erstattet in den Fällen, in denen die GKV gar nicht leistet.

Sollte bei Versicherten über 18 Jahre eine kieferorthopädische Behandlung angeraten sein, so erstattet der ARAG Z100 hier genauso wie bei Personen unter 18, die in die KIG 1 oder 2 eingestuft werden. Wobei eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung in den meisten Fällen erst bei KIG2 gegeben ist. Nur dann erstattet der ARAG Z100, aber auch andere Zahnzusatzversicherungen, wie die CSS Zahnzusatzversicherung.

Wartezeiten und Summenbegrenzungen

Die Wartezeiten für Zahnbehandlungen betragen 3 Monate ab Versicherungsbeginn. Die Wartezeiten für Zahnersatz und Kieferorthopädie betragen 8 Monate ab Versicherungsbeginn.
Gegen Vorlage eines zahnärztlichen Zeugnisses kann jedoch auf diese anfänglichen Wartezeiten beim Arag Z100 verzichtet werden.
Der Vorteil des ARAG Z100 ist, dass hier bis zu 4 fehlende Zähne gegen einen Risikozuschlag von 10% pro Zahn mitversichert werden können. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass bei einer angeratenen oder laufenden Behandlung bei Antragstellung des Arag Z100 ein Zahnstatusbefundbericht notwendig ist und in einem solchen Fall auch fehlende nicht ersetzte Zähne nicht mitversichert sind. In einem solchen Fall sollte zunächst die angeratene Behandlung durchgeführt werden und erst danach der Antrag für die Arag Z100 Zahnzusatzversicherung gestellt werden, dann sind die fehlenden nicht ersetzten Zähne mitversicherbar.
Die maximale Erstattung aus diesem Tarif beträgt im ersten Versicherungsjahr 500 Euro im 2.Versicherungsjahr 1000 Euro, danach entfällt die Summenbegrenzung, genauso wie sie es bei Unfällen sofort tut.
Auf den ersten Blick ist eine Summenbegrenzung für den Versicherungsnehmer natürlich negativ, jedoch führt sie zu einer langfristigen Beitragsstabilität, da Antragsteller, die sich ihre Zähne sanieren lassen möchten, um ihren Vertrag danach wieder zu kündigen, dadurch abgeschreckt werden. Nicht umsonst gab es beim ARAG Z100 seit Jahren keine Beitragserhöhungen mehr.

Berechnen Sie Ihren persönlichen Beitrag

Wichtige News zum Arag Z100

Erstmals seit 2005 müssen im Zahntarif Arag Z100 die Beiträge erhöht werden. Zum 1.4.2010 erhöhen sich die Monatsbeiträge für Kinder um ca. 2 Euro, für Männer um ca. 4-5 Euro und für Frauen um ca. 6 Euro. Dies geschieht nicht aus reiner Willkür, vielmehr entscheidet wie bei jeder anderen privaten Zahnzusatzversicherung ein unabhängiger Treuhänder darüber, ob die Beiträge angepasst werden müssen. Die medizinische Inflation liegt in Deutschland bei ca. 5% pro Jahr. Da die Leistungen in der privaten Zahnzusatzversicherung, sofern es ein so guter Tarif ist wie die Arag Z100 Zahnzusatzversicherung, nicht einfach gekürzt oder gestrichen werden dürfen, müssen langfristige Kostensteigerungen in Form von ausserordentlichen Beitragsanpassungen aufgefangen werden.
Nicht allein der Umstand, dass eine moderne zahnmedizinische Versorgung, steigende Preise für Zahnarzthonorare und Material- und Laborkosten höhere Ausgaben verursachen, auch die steigende Lebenserwartung der Menschen führt zu höheren Ausgaben über die nächsten Jahre gerechnet. Insbesondere im Alter wird der Zahnersatz häufiger nachgefragt und benötigt, wenn wir also alle länger leben, gehen wir natürlich auch häufiger zum Zahnarzt und verurssachen durch häufigere Inanspruchnahme unserer Zahnversicherung auch höhere Kosten.
Diese Kosten, die zwar erst im Alter entstehen werden in einer guten Zahnzusatzversicherung wie der Arag Z100 schon Jahre vorher mit in die Prämie einkalkuliert und angespart. Dies führt dann leider alle paat Jahre zu einer unschönen Beitragsanpassung. Dafür sollte es damit allerdings auch für die nächsten Jahre wieder “Ruhe geben”. Jetzt die Zahnzusatzversicherung zu wechseln macht oft wenig Sinn, denn da alle Zahnzusatzversicherungen in ähnlichem Umfang mit der medizinschen Inflation und der steigenden Lebenserwartung zu tun haben, werden auch diese von Zeit zu Zeit die Beiträge anpassen müssen. Zahnzusatzversicherungen, die vorgeben, niemals die Beiträge erhöhen zu müssen, können dies meist nur aus dem Grund, weil sie bei der Erstattung von Zahnarztrechnungen nur innerhalb eigener Preis-Leistungsverzeichnisse regulieren. Die dort aufgeführten Höchstpreise müssen jedoch nicht mit den tatsächlichen übereinstimmen. Der angeblich “stabile” Beitrag resultiert also aus enormen Kürzungen, wenn es um die Erstattung der Rechnung geht. Die Arag Z100 Zahnzusatzversicherung ist jedoch insgesamt ein sehr starker Zahntarif ohne diese versteckten Kürzungen, zu einem annehmbaren Preis erhält der Versicherte ein hohes Maß an Versicherungsschutz und zwar garantiert.

Arag Z70 die Sparvariante des Arag Z100

Wer eine gute Zahnzusatzversicherung sucht, dem aber die Arag Z100 Zahnversicherung zu teuer ist, für den mag der “kleine Bruder” des Arag Z100 eine gute Alternative sein. Der Arag Z70 leistet zwar nicht für Zahnbehandlung, dafür sieht er im Bereich des Zahnersatzes eine Erstattung von immerhin 70% des Rechnungsbetrages vor. Auch für Kieferorthopädie leistet der Z70, allerdings nur maximal 70% statt 80% wie der Arag Z100. Hier erhalten Sie Informationen zur Arag Z70 Zahnversicherung.

Empfehlung Heilfürsorge

Die Zahnzusatzversicherung Arag Z100 ist eine besondere Möglichkeit für Soldaten, Feuerwehrleute usw., die den Anspruch auf freie Heilfürsorge erhalten. Der Arag Z100 ist die Heilfürsorge Zahnzusatzversicherung schlechthin.
Während die meisten Zahnzusatzversicherungen am Markt als Grundvoraussetzung die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse voraussetzen, ist beim Arag Z100 ein Abschluss für Empfänger von Beihilfe oder freier Heilfürsorge trotzdem möglich.
Da die Leistungen der Beihilfe oder Heilfürsorge stetig abnehmen und auch nicht unbegrenzt für Zahnersatz und Zahnbehandlung sind, lässt sich durch Abschluss des ARAG Z100 eine wirkliche Verbesserung des Versicherungsschutzes erreichen.
Die Arag Z100 Zahnzusatzversicherung kann leider nicht mehr von EU Beamten abgeschlossen werden, die die EU-Heilfürsorge erhalten.
Die Arag Z100 Zahnzusatzversicherung unterbreitet auch Angebote an Personen mit gutem Zahnstatus, die über das offizielle Eintrittshöchstalter von 65 hinaus sind. Gegen Vorlage eines Zahnstatusberichtes vom Zahnarzt wird dem älteren Interessenten ein individuelles Angebot unterbreitet, welches vom Beitrag her nicht wesentlich höher als die Versicherungsprämie für einen 65-jährigen Versicherten ist.

Der Wechsel vom Tarif Arag Z70 in den Tarif Arag Z100 ist natürlich möglich. Für den Leistungsteil, den der Arag Z100 den Arag Z70 übersteigt, würden bei einem Tarifwechsel jedoch neue Wartezeiten anfallen. Die Leistungen des Arag Z70 würden während dieser Wartezeit trotzdem durch die Arag Z100 Zahnversicherung erbracht werden.

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