Die Kieferorthopädie ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das sich mit der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne befasst.
Dabei werden 5 verschiedene Stufen der Kiefer- oder Zahnfehlstellung unterschieden:
Im Fall der KIG 1 liegt eine leichte Zahnfehlstellung vor, die aus kosmetischen Gründen behandelt werden kann. Diese ist im Sinne des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen nicht behandlungsbedürftig, so dass Patienten und Patientinnen selbst für alle Kosten aufkommen müssen. Eine Zahnversicherung kann hier gute Dienste leisten.
KIG 1:
Die Gesetzliche Krankenkasse leistet hier nicht, bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung jedoch folgende Zahnzusatzversicherungen:
Im Fall der KIG 2 liegt eine leichte Zahnfehlstellung vor, deren Korrektur medizinisch notwendig ist. Im Sinne des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen sind diese Fehlstellungen wegen der geringen Ausprägung der Kiefer bzw. Zahnfehlstellungen nicht behandlungsbedürftig, so dass die Krankenkassen für diese Korrekturmaßnahmen keine Kosten übernehmen. Will der Patient oder die Patienten die Kosten nicht selbst tragen, so empfiehlt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung.
KIG 2:
Die Gesetzliche Krankenkasse leistet hier nicht, bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung jedoch folgende Zahnzusatzversicherungen:
Im Fall der KIG 3 liegt eine stark ausgeprägte Zahnfehlstellung und/oder Kieferfehlstellung vor, deren Korrektur medizinisch notwendig ist. Wie schon erwähnt, wird diese Korrektur in der Regel bei Kindern und Jugendlichen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Erwachsene sollten in diesem Fall eine Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen.
KIG 3:
In diesen Fällen leistet die Gesetzliche Krankenkasse in der Regel im Rahmen der Regelversorgung. Nur wenige Zahnzusatzversicherungen kommen für Mehrkosten einer hochwertigeren kieferorthopädischen Behandlung auf:
Im Fall der KIG 4 liegt eine stark ausgeprägte Zahnfehlstellung und / oder Kieferfehlstellung vor, deren Korrektur medizinisch notwendig ist und die Behandlung dringend erforderlich ist. Die Regelleistungen werden hierbei von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
KIG 4:
In diesen Fällen leistet die Gesetzliche Krankenkasse in der Regel im Rahmen der Regelversorgung. Nur wenige Zahnzusatzversicherungen kommen für Mehrkosten einer hochwertigeren kieferorthopädischen Behandlung auf:
Im Fall der KIG 5 liegt eine sehr stark ausgeprägte Zahnfehlstellung und /oder Kieferfehlstellung vor, deren Korrektur medizinisch notwendig ist und bei der die Behandlung dringend erfolgen muss. Die Regelleistung wird hierbei von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Mehrleistungen müssen selbst bezahlt oder durch eine Zahnversicherung gedeckt werden.
KIG 5:
In diesen Fällen leistet die Gesetzliche Krankenkasse in der Regel im Rahmen der Regelversorgung, teileweise sogar bei Erwachsenen. Nur wenige Zahnzusatzversicherungen kommen für Mehrkosten einer hochwertigeren kieferorthopädischen Behandlung auf:
Sofern ein Schweregrad von KIG 3 bis KIG 5 vorliegt, werden alle medizinisch notwendigen Leistungen durch Vertragsärzte zur Verfügung gestellt und von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Jedoch gibt es auch die Möglichkeit, beim Kieferorthopäden Mehrleistungen zu verlangen. Da diese Leistungen nach Ansicht der gesetzlichen Krankenkassen immer kosmetischer Natur sind bzw. den Trage- und / oder Reinigungskomfort verbessern, müssen sie von den Patienten selbst gezahlt werden. Dazu wird durch den Kieferorthopäden eine gesonderte Rechnung ausgestellt. Eine Zahnzusatzversicherung kann diese Kosten ebenfalls übernehmen.
Die gesetzliche Krankenkasse leistet nur die einfachste (wirtschaftlichste) Regelversorgung (z.B metallische Zahnspange), sie sieht ästhetisch nicht besonders schön aus und birgt das hohe Risiko von Karies, da Metall durch Speichel korrodieren kann und sich dort Karies bilden kann.
Dies hat dann aufwendige Nachbehandlungen und hohe Kosten zur Folge.
Hier macht es Sinn private Sonderleistungen in Anspruch zu nehmen (höherwertige Materialien/Versorgung/Nachbehandlungen), wie z.B Gold-, Keramik- oder Kunststoff-Brackets (keine Kariesgefahr), Bracketumfeldversiegelung.
Zu weiteren Mehrleistungen zählen eine unsichtbare Zahnspange, besondere Zahnreinigungen, Lingualtechnik, funktionstherapeutische und funktionsanalytische Maßnahmen und weitere Behandlungsleistungen für die eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Wie bereits ausgeführt gibt es mehrere leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen, die die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung erstatten. In diesem Zusammenhang sei aber erwähnt, dass eine Behandlung, aber auch eine Kieferfehlstellung noch nicht festgestellt oder diagnostiziert sein darf. Erst nach Vertragsabschluss der passenden Zahnzusatzversicherung wäre ein solcher Versicherungsfall, also die Kieferorthopädische Behandlung, mitversichert.
Bei Erwachsenen ist es eher unwahrscheinlich (außer vielleicht durch sich verschiebende Weisheitszähne) dass eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung nicht bereits irgendwann mal diagnostiziert oder bereits vom Zahnarzt festgestellt wurde und ein diesbezüglicher Hinweis oder Eintrag in der Patientenakte vorliegt.
Aus diesem Grund sollte man vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit Leistungen für Kieferorthopädie, zumindest dann, wenn man diesen Leistungsbereich irgendwann in Anspruch nehmen möchte, den Zahnarzt kontaktieren, um eventuell vorhandene Einträge in der Patientenakte zu erfragen.
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung sind natürlich abhängig vom Grad der Fehlstellung, aber auch von der Behandlungsform und den eingesetzten Materialien.
Beispielshaft haben wir anbei einmal einen Heil- und Kostenplan für eine normale kieferorthopädische Behandlung eines 8 jährigen Kindes beigelegt. Aufgrund der KIG-Stufe 2 wird die Krankenkasse hier keine Kosten übernehmen. Nur eibne passende Zahnzusatzversicherung würde eine Kostenübernahme absichern.
Die Behandlungskosten betragen über 5000 Euro, die Behandlung in diesem Beispiel dauert bei guter Prognose 2 Jahre.
Untenstehend finden Sie eine Liste mit passenden Zahnzusatzversicherungen, die bei Kieferorthopädie leisten. Sie erfahren welche Zahnzusatzversicherung in welcher Kieferindikationsgruppe leistet und wieviel:
Unter Kieferorthopädie Zahnzusatzversicherung erfahren Sie zudem, welche Tarife für Erwachsene geeignet sind.
Die meisten Zahnzusatzversicherungen leisten nicht, sofern eine kieferorthopädische Maßnahme zu Versicherungsbeginn bereits angeraten oder begonnen wurde.
Für Kinder und Jugendliche würden in so einem Fall jedoch noch die Signal Iduna ZahnEXKLUSIV zumindest 300,-, der Tarif *ERGO Kieferorthopädie Sofort (bis 17 Jahre abschließbar) sogar umfangreicher leistet.
Die Tarife finden Sie ebenfalls in unserem speziellen Vergleichsrechner für Zahntarife mit KFO-Absicherung