Häufig gestellte Fragen zur Zahnversicherung


Allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Warum empfehlen Zahnärzte gerade Fairfekt.de und nicht eine bestimmte Zahnversicherung?

Zahnärzte und Kieferorthopäden sind Mediziner und Spezialisten der Zahn- bzw. Kieferheilkunde. Ihre Aufgabe besteht darin, medizinisch notwendige Heilbehandlungen durchzuführen. Um jedoch Versicherungsbedingungen, den Leistungsumfang und im Vertrag geltende Leistungsausschlüsse ausführlich und gründlich zu prüfen, bedarf es sehr viel Zeit und guter Kenntnisse der Versicherungslehre.

Daher “überweisen” viele Zahnärzte Ihre Patienten an uns. Wir verfügen über alle relevanten Informationen und kennen die Annahmerichtlinien der jeweiligen Tarife. So lassen sich z.B. auch bei Vertragsabschluss fehlende Zähne mitversichern. Denn sicher nützte es Ihnen wenig, wenn Sie sich für einen bestimmten Testsieger entschieden haben, der Versicherungsschutz dieser Zahnversicherung für Sie jedoch nicht hundert prozentig geeignet ist, Ihren individuellen Bedarf abzudecken.
Unser Vergleichsrechner für die Zahnversicherung berücksichtigt alle Ihre Angaben zum Gebisszustand und ist so in der Lage, Ihnen den für Sie individuell bestmöglichen Tarif einer Zahnversicherung zu empfehlen.

Sind meine Daten bei Fairfekt.de sicher?

Ihre Antragsdaten sind uns heilig! Dafür verwenden wir eine moderne 128-bit Verschlüsselung.

Ist der Abschluss einer Zahnversicherung über einen Versicherungsvertreter günstiger als über Fairfekt?

Immer wieder werden wir von Interessenten gefragt, ob sie bei uns für eine Zahnversicherung mehr zahlen als beim Vertreter. Die Antwort lautet: Sie zahlen keinen Cent mehr als beim Vertreter. Die im Online-Rechner ausgewiesenen Beiträge sind die, die offiziell von den Gesellschaften verlangt werden. Beachten Sie aber die vielen Vorteile, die sich ergeben, wenn Sie bei uns Kunde werden und die individuell gewünschte Zahnversicherung über uns beantragen.

Warum sind nicht alle Zahnversicherung – Tarife am Markt im Online-Rechner abgebildet?

Weil nicht jede Zahnversicherung gut und die Mühe wert ist, integriert zu werden. Wir denken, dass eine Zahnversicherung immer nur dann sinnvoll ist, wenn Sie vor besonders hohen Zuzahlungen schützt. Es macht für Sie keinen Sinn irgendeine Zahnversicherung abzuschließen, nur um ruhig schlafen zu können und im Ernstfall nur einen Bruchteil der angefallenen Behandlungskosten erstattet zu bekommen. Am Markt, der derzeit fast 300 verschiedene Tarife für eine Zahnversicherung umfasst, befinden sich etliche, die keine Beachtung verdienen. Verbraucher sollten sich nur solche Lösungen anschauen, die Ihr Geld wert sind und nicht nur durch uns, sondern auch durch die Fachpresse für ihre leistungsfähigen Produkteigenschaften ausgezeichnet wurden. Nutzen Sie unsere Checkliste zur Zahnversicherung.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?

Der Preis einer Zahnzusatzversicherung ist abhängig vom Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem Zustand der Zähne der zu versichernden Person. Während einige Zahnversicherungen beispielsweise einen Beitragszsuchlag für fehlende nicht ersetzte Zähne verlangen, lehnen andere Zahnzusatzversicherungen einen Antrag sogar gänzlich ab, wenn der Antragsteller sich in einer laufenden Behandlung befindet.
Vor allem deutsche Tarife, damit sind alle Zahnzusatzversicherungen aus unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich ausser die CSS Zahnzusatzversicherung gemeint, bilden Alterungsrückstellungen. Diese Tarife sind zwar am Anfang etwas teurer als Zahnversicherungen ohne Alterungsrückstellungen, doch steigen derartige Tarife nicht jedes Jahr im Beitrag.
Man sollte sich bewusst machen, dass eine gute Zahnzusatzversicherung nicht für 10 Euro bei Erwachsenen im Monat zu haben ist. Eher 15-25 Euro ist für Hochleistungstarife auszugeben. Dabei sollte man berücksichtigen, dass Zahnversicherungen, die Leistungen für die professionelle Zahnreinigung erbringen zwar etwas mehr kosten, doch effektiv günstiger sind als reine Zahnzusatztarife. Denn wenn man 1-2 professionelle Zahnreinigungen im Jahr durchführen lässt und die Kosten hierfür von seiner Zahnzusatzversicherung erstattet bekommt, zahlt man effektiv deutlich weniger, hat aber einen hochwertigen Versicherungsschutz.

Kann sich der Beitrag meiner Zahnzusatzversicherung erhöhen?

Grundsätzlich kann sich der Beitrag einer Zahnzusatzversicherung bei jeder Zahnzusatzversicherung erhöhen. Dies dient zum einem zur langfristigen Sicherstellung der versicherten Leistungen , da aufgrund der Inflation (Preissteigerungen) auch die Kosten für Materialien und Behandlungen steigen. Zum anderen können Veränderungen des Verhaltens der Versicherten dazu führen, dass die Kosten stärker steigen als zuvor eingeplant. Begrenzt eine Zahnzusatzversicherung beispielsweise ihr Leistungen für Prophylaxebehandlungen nicht auf einen Höchstbetrag, so kann es zu nicht im Beitrag einkalkulierten Ausgaben kommen, wenn jeder Versicherte im Durchschnitt einmal häufiger zur Prof. Zahnreinigung geht als er es normalerweise tun würde, nur weil die Behandlung für ihn kurzfristig keine höheren Kosten verursacht.
Ein kostenbewusstes Verhalten der Versicherten und die Inanspruchnahme von nur wirklich medizinisch notwendigen Leistungen kommt letztendlich der gesamten Versichertengemeinschaft zu Gute und hält die Beiträge stabil.
Unabhängig von diesen genannten allgemeinen Kostensteigerungen gibt es Tarife, wie die CSS Zahnzusatzversicherung, Universa Dentprivat oder die Barmenia ZG Plus , die keine Alterungsrückstellungen bilden. Bei diesen Tarifen wird der Beitrag also stets nach dem tatsächlichen Alter und nicht nach dem ursprünglichen Alter bei Versicherungsbeginn berechnet. Diese Tarife sind zu Versicherungsbeginn daher etwas günstiger, die Beiträge werden allerdings im Gegensatz zu normal kalkulierten Tarifen jährlich ein paar Cent teurer, ungeachtet von Kostensteigerungen aufgrund von Inflation.


Fragen zur Antragstellung

Welche Zahnleistungen sind grundsätzlich über eine Zahnversicherung versicherbar?

Grundsätzlich gibt es drei Bereiche, die über eine Zahnversicherung prozentual abgedeckt werden können. Ein gute Zahnversicherung sollte sie vor Zuzahlungen im Bereich des Zahnersatzes, der Zahnbehandlung und der Kieferorthopädie schützen.

*Warum gibt es den Zahnarzt-Pass derzeit nur für die Zahnversicherung der CSS Versicherung AG und ARAG Krankenversicherung AG

Die beiden Versicherer sind derzeit die einzigen am Markt, die für den Verbraucher transparente Versicherungsbedingungen aufweisen und genau aufzählen, was Sie erstatten und nicht erstatten. Die Aufzählung wird durch Gebührenziffern der GOZ untermauert. Diese wertvollen Informationen helfen Ihnen und insbesondere Ihrem Zahnarzt eine versicherungskonforme Rechnung für die Behandlung auszustellen. Ferner erleichtert der Zahnarzt-Pass Ihrem Zahnarzt die Entscheidung, welche hochwertigeren Behandlungsmaßnahmen er Ihnen für die Therapie vorschlagen kann. So erhalten Sie eine höhere Sicherheit, dass die Kosten von Ihrer Zahnversicherung getragen werden und Ihre Zahnersatz Zusatzversicherung bereitet Ihnen den größt möglichen Nutzen.

Muss ich ein zahnärztliches Zeugnis vorlegen, wenn ich eine Zahnversicherung abschließen möchte?

Sie müssen grundsätzlich kein zahnärztliches Zeugnis vorlegen, wenn Sie eine Zahnversicherung abschließen möchten. Nur in einigen wenigen Fällen ist ein zahnärztliches Zeugnis von Nöten.

Befinden Sie sich beispielweise in laufender Behandlung oder beabsichtigen Sie eine solche, möchte der Versicherer genau wissen, was an Behandlungsmaßnahmen vorliegt bzw. geplant ist. Ferner ist zum Abschluß der gewünschten Zahnversicherung ein zahnärztliches Zeugnis nötig, wenn eine bestimmte Anzahl von Zähnen fehlt.

Ob Sie für die ausgewählte Zahnversicherung ein Zahnarzt-Zeugnis benötigen, können Sie immer mit Hilfe unseres Sofort-Vergleiches prüfen.

Bei einigen Zahnversicherung – Tarifen werden bei Vorlage des zahnärztlichen Zeugnisses die üblichen Wartezeiten erlassen. Details dazu finden Sie zu jedem verfügbaren Tarif im Sofort-Vergleich.

*Kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, um mir eine bereits angeratene Behandlung erstatten zu lassen?

Dies ist nicht möglich. Ein “Haus, das brennt” kann man nicht mehr versichern. Bereits angeratene Behandlungen sind bei allen Zahnzusatzversicherungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, alle bei Antragstellung noch intakten Zähne hingegen sind für zukünftige Schäden versichert. Gleiches gilt natürlich auch für Kinder und kieferorthopädische Behandlungen. Meist sind derartige Behandlungen bereits im Vorschulalter vom Kieferorthopäden vorhersehbar. Sind bereits Röntgenaufnahmen gemacht worden, so kann der Versicherer sich bei einer später begonnen Behandlung unter Umständen auf diese Aufnahmen berufen, wenn bereits ersichtlich war, dass eine kieferothopädische Behandlung später zu 100% notwendig wird. Alle Ereignisse, die hingegen nicht zu 100% sicher eintreffen sind in der Regel versichert.

Mein Zahnarzt hat den Abschluss einer Zahnversicherung empfohlen, was ist zu beachten?

Vorab: Es ist nicht möglich, eine Zahnversicherung für bereits geplante und / oder beabsichtigte Maßnahmen abzuschließen. Der Versicherungsfall ist dann bereits vor Vertragsabschluss eingetreten. Es gibt keinen Versicherer, der für diese Kosten aufkommen wird. Teilt Ihr Arzt jedoch mit, dass da mal was „kommen könnte”, so ist dies noch nicht konkret. In einem solchen Fall ist der Versicherungsfall noch nicht eingetreten, so dass Sie Zahnversicherung dafür leisten würde. Auf jeden Fall ist der Versicherungsfall auch eingetreten, wenn ein Heil-und Kostenplan erstellt worden ist. Dann ist der Abschluss einer Zahnversicherung für genau diese Maßnahme nicht möglich.

Was sind Wartezeiten und welche Auswirkungen haben diese den Versicherungsschutz der Zahnversicherung.

Um stark ansteigende Beitragsanpassungen weitestgehend auszuschließen, müssen Sie eine Wartezeit von 8 Monaten ab Versicherungsbeginn absolvieren. Leistet eine bestimmte Zahnversicherung für Zahnbehandlung (z.B. CSS flexi Zahn Top, ARAG Z100), dann besteht für diesen Bereich entweder keine Wartezeit (CSS) oder sie beträgt 3 Monate (ARAG Z100).
Einige Tarife wie die Barmenia ZG Plus oder die Janitos dental plus oder auch Universa dentprivat sehen die “besonderen Wartezeiten” sowohl für Zahnbehandlung als auch für Zahnersatz vor. Sie beträgt dort also 8 Monate, wobei die Wartezeiten gegen Vorlage eines zahnärztlichen Befundberichtes erlassen werden können. Dieser Erlass ist nur bei der CSS Zahnzusatzversicherung nicht möglich.
Als Sonderfall betragen die “besonderen Wartezeiten” bei der Hanse Merkur EZ EZT EZP nur 6 Monate.

Beispiel:

Antragstellung: 17.01.2007,
beantragter Versicherungsschutz (Beginn der Zahnversicherung ): 01.02.2007

formeller Beginn: 25.01.2007 (Zugang der Police)
technischer Beginn: 01.02.2007 (Beitragszahlung ab diesem Zeitpunkt)
materieller Beginn: 01.10.2007 (Leistungsgewährung ab diesem Zeitpunkt)
Ein Wartezeiterlass aufgrund der Tatsache, dass Sie bereits vorher durch eine andere Krankenzusatzversicherung versichert waren, ist nicht möglich. Diese Regelung gilt nur in der Krankenvollversicherung. Sofern der Tarif es vorsieht, können die Wartezeiten aufgrund besonderer Vereinbarungen erlassen werden, wenn ein zahnärztliches Zeugnis über den Gebisszustand vorgelegt wird.

Kann ich die Zahnversicherung auch dann abschließen, wenn ich im Ausland lebe und Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse bin?

Dies stellt kein Hindernis dar! Solange Sie Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie einen Zahnversicherung abschließen. Sobald Sie jedoch die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse beenden, müssen Sie diese Tatsache dem Anbieter Ihrer Zahnversicherung unverzüglich melden. Der Vertrag wird dann aufgehoben. Für spezielle Fälle (z.B. Beihilfe) bieten wir aber gern andere Möglichkeiten für eine Zahnversicherung an. Kontaktieren Sie uns in diesen Fällen bitte. Wir werden Ihnenauch dann gerne bei der Suche nach der richtigen Zahnversicherung eine Lösung anbieten.

Was ist zu beachten, wenn ich mit meiner gesetzlichen Krankenkasse Kostenerstattung vereinbart habe?

Zwar bietet speziell die ARAG hier sehr gute Tarife zur Zahnversicherung an, jedoch raten wir in diesen Fällen, die Kostenerstattung nur für den ambulanten Bereich zu wählen und den Zahnbereich wie bisher nach dem Sachleistungsprinzip abrechnen zu lassen.
Eine herkömmliche Zahnversicherung aus dem Hause CSS oder ARAG bietet hier wesentlich besseren und unkomplizierteren Versicherungsschutz. Eine solche Zahnzusatzversicherung ermöglicht Ihnen als “normalem” Kassenpatienten trotzdem den Privatpatientenstatus beim Zahnarzt.

Kann ich eine Zahnversicherung abschließen, wenn ich Kostenerstattung (Wahltarif) bei meiner gesetzlichen Krankenkasse beantragt habe?

Dies stellt kein Hindernis für eine Zahnversicherung dar. Es gibt für das Kostenerstattungsprinzip auch spezielle Tarife. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie uns einfach. Wir unterstützen Sie gern bei der Suche nach der richtigen Zahnversicherung.


Fragen während der Vertragslaufzeit

Wieviele Jahre beträgt die Mindestvertragsdauer einer Zahnversicherung?

Dies ist von Versicherer zu Versicherer und auch teilweise von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr darf aber zwei Versicherungsjahre nicht übersteigen.

Danach verlängert sich die Vertragsdauer stillschweigend immer um ein weiteres Jahr, wenn Sie das Vertragsverhältnis nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich kündigen. Prüfen Sie Ihre genaue Kündigungsfrist Ihrer Zahnversicherung in Ihren Versicherungsbedingungen.

Hat der Versicherer meiner Zahnversicherung die Möglichkeit von Beitragsanpassungen während der Vertragslaufzeit?

Jeder Versicherer behält sich in seinen Versicherungsbedingungen vor, bei Bedarf die Beiträge den tatsächlich angefallenen Kosten anzupassen. Aufgrund des medizinischen Fortschritts, immer besserer und hochwertigerer Behandlungsmaterialien und Behandlungsmethoden, steigender Löhne und Gehälter im Gesundheitswesen sowie der Inflation, steigen insgesamt die Kosten für jede Behandlung. Diese Kosten werden auf alle Versicherten aufgeteilt. Wenn die Ausgaben deutlich ansteigen, muss der Versicherer das ursprüngliche Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben wieder herstellen. Dazu bedient er sich von Zeit zu Zeit der Möglichkeit der Beitragsanpassung. Nur so kann der Versicherer sicherstellen, dass die Ihnen im Versicherungsvertrag garantierten Leistungen Ihrer Zahnversicherung im Leistungsfall auch erbracht werden können.

Kann eine Zahnversicherung auch von Personen abgeschlossen werden, die komplett privat versichert sind?

Ja und Nein. Ja, wenn Sie Empfänger der freier Heilfürsorge sind, ist der Abschluß einer Zahnversicherung durchaus möglich. Für diese Personengruppe gibt es spezielle Angebote für eine Zahnversicherung. In Frage kommen beipielsweise die TArife der ARAG und der CSS Versicherung. Personen, die komplett privat versichert sind und nicht zu der genannten Personengruppe zählen, ist ein Abschluss einer Zahnversicherung nicht möglich.

Erstattet eine Zahnversicherung auch ausländische Zahnarztrechnungen?

Ja, ausländische Zahnarztrechnungen werden häufig von einer Zahnversicherung erstattet. Häufige Voraussetzung ist die Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Wenn diese zahlt, zahlt auch Ihr Tarif. Es ist zu beachten, dass der Versicherer tarifgemäß auf dem Niveau der deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte leisten wird. Einige Tarife setzen jedoch die Behandlung eines Zahnarztes mit deutscher Kassenzulassung voraus. Bei genauen Fragen zu Ihrer persönlichen Zahnversicherung, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie.


Fragen im Schadenfall

An wen wende ich mich im Schadenfall?

Im Schadenfall stehen Ihnen immer zwei Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung. Zuerst einmal können Sie sich an uns als Ihren Betreuer wenden. Sie haben aber selbstverständlich auch die Möglichkeit sich an die Schadenabteilung des Versicherers zu wenden. Am besten wenden Sie sich jedoch direkt an die Schadenhotline der Gesellschaft, bei der Sie Ihre Zahnversicherung abgeschlossen haben.

Warum sollte ich immer einen Heil-und Kostenplan vom Zahnarzt verlangen?

Auch wenn einige Tarife die Vorlage des Heil-und Kostenplans vor Behandlungsbeginn nicht verlangen, sollten immer vor Behandlungsbeginn einen Heil-und Kostenplan durch Ihren Zahnarzt erstellen lassen. So umgehen Sie im nachhinein Diskussionen bezüglich der Erstattungshöhe. Der Versicherer wird den Heil-und Kostenplan prüfen und Ihnen die Erstattungshöhe schon vor Behandlungsbeginn mitteilen.

Erhält mein Zahnarzt das Behandlungshonorar vom Versicherer?

Nein, Ihr Zahnarzt stellt eine Rechnung über die privatärztlichen Leistungen direkt an Sie.
Diese leiten Sie an Ihren Versicherer weiter und erhalten die tariflich vereinbarte Leistung auf Ihr Konto überwiesen. Anschließend begleichen Sie die Honorarforderung Ihres Zahnarztes.


Fragen zum Leistungsumfang einer Zahnversicherung

Was sind Funktionsdiagnostik und Funktionsanalytik?

Im Rahmen der Zahnersatzmaßnahmen muss öfters vor dem Einsetzen des Implantats Kieferknochenaufbau betrieben werden, um eine feste Verankerung des Implantats zu gewährleisten. Nach dem Einsetzen des neuen Zahnersatzes muss der Zahnarzt das Zusammenspiel der neuen mit vorhanden Zähne und Kauflächen mit Hilfe von funktionsanalytischen Maßnahmen überprüfen. Funktionsdiagnostische und funktionsanalytische Maßnahmen können zum Teil sehr kostenintensiv werden. Diese werden je nach Tarif von einer Zahnversicherung übernommen werden.

Was bedeutet GOZ – Gebührenordnung für Zahnärzte ?

Ihr Zahnarzt rechnet alle privatärztlichen Leistungen mit Hilfe der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte ab. Je nach Schwierigkeitsgrad kann er den Vergütungsbetrag mit einem Gebührenfaktor multiplizieren. Es ist wichtig, dass Sie eine Zahnversicherung wählen, die die Kosten bis zum Höchstsatz der GOZ übernimmt. Nur eine solche Zahnversicherung kann Sie vor eventuell höheren Rechnungen schützen.

Was ist eine so genannte Summenbegrenzung ?

Oft sieht der Leistungsumfang einer Zahnversicherung vor, dass in den ersten Jahren Rechnungen nur innerhalb bestimmter Höchstgrenzen erstattet werden. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass die gewählte Zahnversicherung, möglichst keine und wenn doch, eine nur sehr kurz andauernde Summenbegrenzung enthält. Nur dann kann Ihre Zahnversicherung Sie in vollem Umfang vor den hohen Kosten einer Zahnersatzmaßnahme schützen. Nicht selten wird eine Zahnversicherung nur mit dem möglichen Erstattungsprozentsatz beworben, dass dieser aber erst nach einigen Jahren voll zur Geltung kommt wird aber verschwiegen.

Sind bei Antragstellung fehlende nicht ersetzte Zähne mitversichert?

Nicht alle Tarife versichern fehlende nicht ersetzte Zähne mit. Die meisten Tarife sehen hier einen Leistungsausschluss vor. Dies ist übrigens fast immer bei Zahnversicherungen ohne Gesundheitsfragen der Fall. Einige Zahnzusatzversicherungen beispielsweise die Arag Z100 Zahnversicherung versichern fehlende Zähne gegen einen Zuschlag von 10% pro fehlenden Zahn mit. Die Central Prodent versichert bis zu 3 fehlende Zähne mit einem Zuschlag von 5 Euro pro Zahn mit und bei der Barmenia ZG Zahnversicherung kann 1 fehlender Zahn sogar ohne Zuschlag mitversichert werden. Die CSS Zahnversicherung sieht in diesem Fall leider einen Leistungsausschluss vor, fehlende Zähne sind dort, sofern Sie nicht ersetzt wurde, grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Rechtliche Fragen zur Antragstellung – und Leistungspflicht

Wann gilt eine Behandlung rechtlich als angeraten und muss dementsprechend bei der Antragstellung berücksichtigt werden?

Wird im Antrag einer Zahnzusatzversicherung nach angeratenen Behandlungen gefragt, so herscht oft bei Verbrauchern, aber auch Vermittlern oft Uneinigkeit darüber, wann eine Behandlung als angeraten gilt.
Die Rechtsprechnung ist diesbezüglich aber recht eindeutig: Seit BGH VersR 1978, 271 ist es anerkannt, dass der Versicherungsfall mit der ersten Untersuchung, die zur erkenntnis der Notwendigkeit der medizinischen Heilbehandlung führt, beginnt.
Das bedeutet also, dass sobald ärztlich die Notwendigkeit einer Heilbehandlung (z.B. ein sanierungsbedürftiger Zahn) festgestellt wurde, der Versicherungsfall eingetreten ist und demnach nicht mehr mitversicherbar ist.
Das gleiche gilt beispielsweise, wenn der Zahnarzt bei Kleinkindern einen offensichtlichen Kieferfehlstand festgestellt hat, dieser aber noch nicht vom Facharzt diagnostiziert wurde. Auch hier kann man davon ausgehen, dass der Versicherungsfall bereits eingetreten war.

Auch, wenn der Arzt eine Behandlungsbedürftigkeit (z.B. bei einer Kieferfehlstellung) nur erkennt, nicht aber den genauen Zeitpunkt in der Zukunft zu nennen vermag, wann die eine Behandlung medizinisch notwendig wird, kann man davon ausgehen, dass der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

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