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Privatpatient
Ein Privatpatient, auch Selbstzahler genannt, ist die umgangsprachliche Bezeichnung für eine Person, der der Arzt und sonstige Leistungserbringer, Honorare und Entgelte unmittelbar in Rechnung stellt. Ihm gegenüber steht der “Kassenpatient”, bei dem die Krankenkasse nach dem Sachleistungsprinzip über die Kassenärztliche Vereinigung dem Arzt die erbrachte Leistung nach verschiednenen Punktwerten vergütet.
Das Honorar des Behandlers wird hierbei in der amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geregelt. Jede Behandlung ist dort nach Ziffern geordnet ein Punktwert zugeordnet aus dem sich der Preis ergibt. Dieser kann je nach individuellem Schwierigkeitsgrad bis zum 2,3 fachen Regelhöchstsatz vervielfacht werden. In besonders schweren Fällen kann nach schriftlicher Begründung des Arztes auch mit dem 3,5 fachen (Höchstsatz) gehebelt werden.
Da bei der Behandlung zwischen Arzt und Patient ein zweiseitiger Behandlungsvertrag zustande kommt, ist der Behandler nicht unbedingt an die GOÄ gebunden.
Wird vor Behandlungsbeginn eine Absprache getroffen, z.B. bei besonderen Spezialisten, kann der Hebel mit dem der Arzt die einzelnen GOÄ-Ziffern maximiert auch über dem 3,5 fachen Satz liegen.
Der Vorteil der sich beim Privatpatient gegenüber dem Kassenpatient ergibt, ist der,
dass der Arzt durch den Umstand, dass er bei dieser Abrechnungsform nicht an bestimmte Budgets gebunden ist, wirklich die Behandlung anbieten kann, die der Patient benötigt.
Durch die Budgetierung der gesetzlichen Krankenkassen, arbeitet ein Arzt streng genommen für viele Behandlungen umsonst. ZWar erhält er eine Pauschale pro Patienten, diese ist aber nahezu unabhängig davon, was beim Patienten im einzelnen für Behandlungen durchgeführt wurden.
Insofern kommt es nicht selten vor, dass ein Kassenpatient wirklich nur die notwendigste und einfachste Behandlung erhält.
Beim Privatpatienten ist dies anders, da der Arzt hier genau die Behandlung bezahlt bekommt, die er auch durchgeführt hat.
Ein Privatpatient erhält insofern in fast allen Fällen eine wesentlich bessere ärztliche Versorgung. Zusätzlich ergeben sich komfortable Vorteile wie z.B. die Tatsache, dass Privatpatienten wesentlich kürzer auf Termine bei Fachärzten oder bis zum Behandlungsbeginn warten müssen.
Zusätzlich kann eine Privatpatient auch die Leistungen eines Privatarztes in Anspruch nehmen, der keine Kassenzulassung besitzt.
Für gesetzlich Versicherte gibt es über die Möglichkeit auf das Kostenerstattungsprinzip umzustellen und über den Abschluss einer bestimmten Ergänzungs-Krankenzusatzversicherung ebenfalls in den Genuss zu kommen, wie ein Privatpatient behandelt zu werden.
