Zahnzusatzversicherung bei herausnehmbaren Zahnersatz


Herausnehmbarer Zahnersatz = Fehlender Zahn

Die meisten Hochleistungs-Zahnzusatzversicherungen setzen Zähne, die durch herausnehmbaren Zahnersatz oder Prothesen ersetzt sind mit fehlenden nicht ersetzten Zähnen gleich. Das bedeutet, dass bei Zahnversicherungen wie der Arag Z100, Continentale CEZP oder Württembergische ZG70 BZG20 ZB die gleichen Annahmerichtlinien gelten wie bei fehlenden nicht ersetzten Zähnen.

Nur wenige Spitzentarife fragen im Antrag nicht nach herausnehmbarem Zahnersatz bzw. Prothesen.

Zahnzusatzversicherung bei herausnehmbarem Zahnersatz

Herausnehmbarer Zahnersatz ist optimal mitversicherbar bei folgenden Zahnzusatzversicherungen:

Ebenfalls in Frage kommt der Tarif Universa dentprivat , sofern es sich bei dem herausnehmbaren Zahnersatz nicht im eine provisorische Übergangslösung handelt, sondern dieser Zahnersatz dauerhaft angelegt ist. Zudem werden im Tarif Universa dentprivat überhaupt keine Gesundheitsfragen gestellt.

Bei diesen Tarifen wird nur nach fehlenden nicht ersetzten Zähnen gefragt. Sofern also ein Zahn durch einen herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt wurde, derzeit aber keine Zahnbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen seitens eines Zahnarztes angeraten sind oder wurden, so wäre bei diesen Tarifen ein problemloser Abschluss möglich.

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