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Zahnzusatzversicherung bei herausnehmbaren Zahnersatz
Herausnehmbarer Zahnersatz = Fehlender Zahn
Die meisten Hochleistungs-Zahnzusatzversicherungen setzen Zähne, die durch herausnehmbaren Zahnersatz oder Prothesen ersetzt sind mit fehlenden nicht ersetzten Zähnen gleich. Das bedeutet, dass bei Zahnversicherungen wie der Arag Z100, Continentale CEZP die gleichen Annahmerichtlinien gelten wie bei fehlenden nicht ersetzten Zähnen.
Nur wenige Spitzentarife fragen im Antrag nicht nach herausnehmbarem Zahnersatz bzw. Prothesen.
Zahnzusatzversicherung bei herausnehmbarem Zahnersatz
Herausnehmbarer Zahnersatz ist optimal mitversicherbar bei folgenden Zahnzusatzversicherungen:
Bei diesen Tarifen wird nur nach fehlenden nicht ersetzten Zähnen gefragt. Sofern also ein Zahn durch einen herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt wurde, derzeit aber keine Zahnbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen seitens eines Zahnarztes angeraten sind oder wurden, so wäre bei diesen Tarifen ein problemloser Abschluss möglich.
