Die richtige Zahnzusatzversicherung bei angeratener oder laufender Behandlung


Zahnversicherung bei laufender Behandlung

Die meisten Versicherer fragen bei Abschluss ihrer Zahnzusatzversicherungen im Antrag nach laufenden bzw. angeratenen Behandlungen. Grundsätzlich lässt sich eine Top Zahnzusatzversicherung wie die CSS Zahnzusatzversicherung oder die Arag Z100 Zahnversicherung auch bei laufender oder angeratener Behandlung abschließen.
Jedoch ist in einem solchen Fall die Vorlage eines aktuellen zahnärztlichen Befundberichtes notwendig.
Vorteilhaft ist dies in den meisten Fällen jedoch nicht, da zum einen laufende bzw. angeratene Behandlungen sowieso vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden und zum anderen der Versicherer aufgrund der Zahnstatus-Angaben des Zahnarztes den Antrag ablehnen könnte. Besitzt man beispielsweise bereits sehr viele mit Zahnersatz versorgte Zähne, was ja im Antrag nicht angegeben werden müsste, so wird dies durch den Zahnstatusbefundbericht dem Versicherer offenbart und könnte zu einer negativen Einschätzung des Risikos seitens des Versicherers führen.
Wer sich in einer längeren laufenden Behandlung befindet, jedoch mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nicht warten möchte, der könnte auch auf eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung ausweichen. Bereits angeratene Behandlungen sind jedoch grundsätzlich bei allen Zahnzusatzversicherungen ausgeschlossen.

kurzfristige Behandlung

Kann eine Behandlung kurzfristig abgeschlossen werden, beispielsweise weil nur eine Zahnfüllung ersetzt werden muss, so ist es ratsam, einen Antrag erst nach Beendigung der Zahnbehandlung zu stellen. So ist es problemlos möglich auch die Spitzentarife wie die CSS Zahn Top Zahnversicherung oder Arag Z100 abschließen zu können.

Central prodent und auch die nicht schlechten Zahnzusatztarife der Signal Iduna, beispielsweise Signal Iduna Komfort Plus , welche Sie in unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich finden, sind auch bei laufender bzw. angeratener Behandlung problemlos abschließbar, da im Antrag nicht danach gefragt wird. Bei den Tarifen der Signal Iduna Komfort-Serie sind jedoch andere Gesundheitsfragen zu beantworten, so dass im Ausnahmefall auch hier eine Annahme nicht möglich sein kann. Welche dies sind, erfahren Sie unter Signal Iduna Komfort. Gleiches gilt für die Universa dentprivat ohne Gesundheitsprüfung.

Arag Z100 und CSS Zahnzusatzversicherung könnten nach Beendigung der laufenden Behandlung problemlos abgeschlossen werden. Nur wenn man sich sicher ist, dass alle anderen Zähne in Ordnung sind, sollte man unter Vorlage des Zahnstatusbefundberichtes die Arag Z100 Zahnversicherung oder die CSS Zahnversicherung abschließen.

mittelfristige oder längere Behandlungsdauer

Befindet man sich in einer länger andauernden Zahnbehandlung oder Zahnersatzmaßnahme, so kommt man nur bei den Tarifen Central prodent und Signal Iduna Komfort Plus zu einem Abschluss. Der Tarif Central prodent leistet aber grundsätzlich nur für Zahnersatz und Kunststofffüllungen, nicht aber für sonstige Zahnbehandlungen. Signal Iduna Komfort Zahn und Komfort plus fragen im Antrag nicht nach fehlenden Zähnen und auch nicht nach laufenden oder angeratenen Zahnbehandlungen. Hier ist ein Abschluss also in den meisten Fällen problemlos möglich.
Immer unproblematisch ist der Tarif Universa dentprivat, die dieser gänzlich ohne Gesundheitsprüfung ist.

Ist man sich sicher, dass wirklich alle Zähne, ausser der derzeit zu behandelnden, in Ordnung sind, so kann man unter Vorlage eine Zahnarztbefundberichtes auch gut die Spitzen-Zahnversicherungen der CSS oder Arag problemlos abschließen. Wer sich hier jedoch nicht sicher ist, sollte lieber eine alternative Zahnzusatzversicherung abschließen, in der keine Antragsfragen zu laufenden Behandlungen gestellt werden, da sonst unnötig eine Ablehnung riskiert wird.

Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Zwar besteht grunsdsätzlich die Möglichkeit eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen abzuschließen, jedoch sind Zahnversicherungen ohne Fragen nach laufenden Behandlungen, wie beipielsweise die Central prodent Zahnversicherung oder die Tarife der Signal Iduna die bessere Wahl.

Fehlen bereits mehr als 3 Zähne und man befindet sich in laufender Behandlung, so sind die Zahnzusatztarife der Signal Iduna zu empfehlen, aber auch die Universa dentPrivat, welche von ihren Leistungen, sowohl im Bereich des Zahnersatzes, als auch für Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie durchaus mit Arag Z100 und der CSS Zahnzusatzversicherung mithalten kann.
Unser Zahnzusatzversicherung Vergleich berücksichtigt den persönlichen Zahnstatus, dort finden Sie die optimale Lösung zur richtigen Zahnzusatzversicherung.

Wann ist eine Behandlung angeraten?

Diese Frage wird immer wieder gestellt. Definitiv ist eine Zahnbehandlung angeraten, wenn vom Zahnarzt bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde und dieser sogar schon an die Krankenkasse verschickt wurde. Sofern Röntgenaufnahmen gemacht wurden, ist auf diesen ebenfalls ersichtlich, ob behandlungsbedürftige kariöse Zähne vorhanden sind. Der Versicherer wird sich, wenn ein paar Monate nach Vertragsabschluss eine Rechnung, beispielsweise für eine Füllungstherapie oder eine Zahnersatzmaßnahme eingereicht wird, vom Zahnarzt bestätigen lassen, ob die durchgeführte Behandlung vor oder nach Vertragsabschluss angeraten wurde.
Sofern auf alten Röntgenaufnahmen oder in der Patientenakte Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass eine Behandlung bereits vorher notwendig war, wird der Versicherer in den meisten Fällen nicht leisten.
Wer sich nicht sicher ist, ob konkreter Behandlungsbedarf besteht, der sollte am besten seinen Zahnarzt fragen. Hierbei sollte am besten jedoch kein neuer Termin mit dem Zahnarzt abgemacht werden, sondern nachgefragt werden, was nach jetzigem Stand der Patientenakte behandlungsbedürftig ist.
Es wäre nicht klug, wenn vor Vertragsabschluss ein Zahnarztbesuch stattfindet, bei dem der Zahnarzt Behandlungsbedarf findet, der ansonsten noch nicht aktenkundig gewesen wäre. Denn sobald eine Behandlung in der Patientenakte angeraten ist, muss diese, sofern im Antrag der Zahnversicherung danach gefragt wird, auch ordnungsgemäß angegeben werden.

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