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Wurzelkanalbehandlung (kurz: Wurzelbehandlung)
- Die Wurzelkanalbehandlung
- Wurzelspitzen-Resektion
- Wurzelbehandlung sollte letzte Instanz sein
- Leistungen der Krankenkasse:
- Wann die Kasse nicht zahlt:
Die Wurzelkanalbehandlung
Die Wurzelkanalbehandlung dient in erster Linie dazu, einen beschädigten Zahn weiterhin zu erhalten. Eine Wurzelkanalbehandlung wird also nur dann wirklich nötig, wenn der Zahn so gut wie abgestorben ist, d.h. der darunter liegende Zahnnerv stark betroffen ist. Das kann fast jedem passieren, der sich nicht regelmäßig mit der Zahnhygiene befasst oder zahnärztliche Untersuchungen völlig auslässt. Besonders Dentalphobiker können davon betroffen sein, so dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Wurzelkanalbehandlung nicht herum kommen.
Um den Zahn dauerhaft erhalten zu können, müssen während der Wurzelkanalbehandlung jegliche Bakterien und Keime restlos entfernt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Zahn nicht ausfällt und nicht nochmals beschädigt wird. Während der teilweise recht langwierigen Wurzelkanalbehandlung muss der Zahn komplett geöffnet und von innen her gereinigt werden. Dabei werden verschiedenartige Desinfektionsmittel zur Ausspülung des Zahns verwendet. Nachdem die Reinigung durchgeführt wurde, werden alle Hohlräume mit einem zementartigen Material wieder aufgefüllt, um dem Zahn neuen Halt und Festigkeit zu geben. Dabei wird ein kautschukähnliches Material angewendet, um die Elastizität beim Kauen weiterhin gewährleisten zu können. Um nachprüfen zu können, ob wirklich alle Bakterien entfernt worden sind, wird bei der Wurzelkanalbehandlung vorerst nur ein provisorischer Verschluss des Zahnes herbeigeführt. Ein Medikament wird vorher zwischen Zahn und Wurzel eingelegt, um die Entzündung des Zahnes entgültig auszuheilen. Ist die Entzündung dann verschwunden, wird im Zuge der Wurzelkanalbehandlung eine abdeckende Krone nötig, um den Zahn dauerhaft zu stabilisieren. Der beschädigte Zahn wird so von außen geschützt und ist gegen weitere Säure-Angriffe weitgehend resistent.
Wurzelspitzen-Resektion
Es kann jedoch vorkommen, dass erneut eine Entzündung im Zahn auftritt, so dass die letzte Möglichkeit darin besteht, die Wurzelspitze zu entfernen. Die Entfernung der Wurzel ist bei örtlicher Betäubung völlig schmerzfrei, da der Zahn bereits abgestorben ist. Durch eine Wurzelfüllung wird der Zahn anschließend erneut versiegelt, um weitere Bakterien im Innenraum des Zahnes ausschließen zu können. Nach der Wurzelkanalbehandlung ist es dringend erforderlich, ein paar Regeln einzuhalten, um die Heilung des Zahnes zu fördern. Vorerst sollte man sich genügend Eispackungen besorgen, um eventuelle Schmerzen zu lindern und eine Schwellung schneller bekämpfen zu können. Es sollten in der ersten Zeit nach der Wurzelkanalbehandlung ausschließlich weiche Nahrungsmittel eingenommen werden, um den Zahn vorerst zu schonen. Alle Lebensmittel, die den Zahnschmelz angreifen können, sind zudem tabu. Das betrifft sowohl Kaffee als auch Zigaretten. Um die Wunde täglich zu reinigen, empfiehlt sich eine desinfizierende Lösung, die nach dem eigentlichen Zähneputzen verwendet werden soll. Danach ist es dringend nötig, nicht sofort etwas zu essen, um die Wirkung des Desinfektionsmittels nach der Wurzelbehandlung nicht zu zerstören. Sollten weiterhin anhaltende Schmerzen auftreten, ist eine medikamentöse Behandlung meist nicht umgänglich; damit die Entzündung weggeht und sich nicht ein weiteres Mal im Mundraum und auf den Zahn ausbreitet.
Wurzelbehandlung sollte letzte Instanz sein
Eine Wurzelkanalbehandlung wird meist erst dann wichtig, wenn der Körper mit seinen natürlichen Abwehrkräften Bakterien nicht mehr abtöten kann und sich bei mangelnder Zahnhygiene Bakterien in das Zahnfleisch gelangen können. Von dort aus ist dann der Weg zu den Wurzeln nicht mehr weit. Die Bakterien nisten sich vor allem in den Kanalwänden ein, so dass auch diese langfristig entfernt werden müssen. Die Behandlung ist für den Zahnarzt äußerst schwierig, da er immer nur Teile der Wurzel einsehen kann. Aus diesem Grund wird vorher ein Röntgenbild angefertigt, um die genaue Länge der Wurzeln abschätzen zu können. Nur so kann der Zahnarzt letztlich gewährleisten, dass bei der Wurzelkanalbehandlung alle Bakterien und beschädigtes Gewebe herausgeholt werden können. Eine Wurzelbehandlung erstreckt sich aufgrund der diffizilen Arbeitstechniken oftmals auf mehrere Sitzungen, bis jegliches entzündliches Gewebe entfernt werden konnte. Die Zahnschmerzen verschwinden jedoch schon nach der ersten Wurzelkanalbehandlung, da hier die medikamentösen Einlagen für das Abtöten der Keime sorgen. Die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung übernehmen in den meisten Fällen die Krankenkassen. Sollte jedoch der entsprechende Zahnersatz erneut werden müssen, so wird die Wurzelkanalbehandlung nicht länger von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es empfiehlt sich demnach, vorab eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, um eventuelle zusätzliche Kosten nicht selbst tragen zu müssen. Die Zahnversicherung kostet nur einen geringen Teil pro Monat und sichert in alle Richtungen ab. Ist ein späterer Zahnersatz unabdingbar, springt die Zusatzversicherung Zahnersatz ein. Da mittlerweile sehr viele Behandlungen nicht mehr ganz von den Krankenkassen übernommen werden, ist eine Zahnzusatzversicherung auch ohne Notwendigkeit einer Wurzelkanalbehandlung von Vorteil. Es werden einige Leistungen übernommen, die sonst aus eigener Tasche finanziert werden müssten, und unter Umständen eine Menge Geld kosten können. Diese „Anschaffung fürs Leben“ sollte man sich also durchaus gönnen – der eigenen Zahngesundheit wegen.
Eine Wurzelkanalbehandlung ist nur dann nötig, wenn die Wurzel bereits abgestorben ist, der Zahn drum herum aber noch erhalten werden kann. Oberste Priorität für jeden Zahnarzt ist es daher, einen Zahn weitgehend zu erhalten und keine Prothese einsetzen zu müssen. Die Wurzelkanalbehandlung kann also einen Zahn dauerhaft retten und eine Prothese oder ein Implantat völlig unnötig machen. Nach erfolgreicher Wurzelbahnadlung kann es oftmals vorkommen dass sich der behandelte Zahn lockerer anfühlt als die anderen Zähne. Diese vorübergehende Lockerung ist jedoch nach der völligen Aushärtung des Zahns vergänglich; es besteht also kein Grund zur Panik. Wer um eine Wurzelbehandlung aufgrund von Kariesbefall nicht drum herum kommt, sollte durchaus ein wenig Geduld mitbringen, denn die Entzündung muss erst vollständig abheilen, bevor ein Verschluss des Zahnes möglich wird. Es ist daher nicht ungewöhnlich, wenn eine Wurzelkanalbehandlung manchmal 8 bis 10 Termine in Anspruch nimmt, bevor der Zahn restlich gesäubert werden konnte. Die Prozedur ist zwar nicht schön und teilweise sehr langwierig, dafür können die Zähne aber erhalten und müssen nicht gezogen werden. Wer von vornherein einer Wurzelkanalbehandlung aus dem Weg gehen möchte, sollte auf die Zahnreinigung besonders Acht geben, und möglichst neben einer Zahnbürste auch noch weitere Utensilien wie Zungenschaber und Zahnseide in die tägliche Hygiene mit einbeziehen. So hat Karies keine Chance und Bakterien können sich gar nicht erst ausbreiten. Zusätzlich sollte der jährliche Check-Up-Termin beim Zahnarzt wahrgenommen werden, um Plaque und Zahnstein aus den Zahnfleischtaschen zu entfernen. So bleiben die Zähne rundum dauerhaft gesund, und eine Wurzelkanalbehandlung wird nicht nötig. Der Zahnarzt berät auch gern in Bezug auf eine professionelle Zahnreinigung, um die Zähne durch eine Versiegelung unempfindliche gegen Bakterien zu machen. Damit haben Plaque, Karies und Co. keine Chance mehr!
Leistungen der Krankenkasse:
Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer notwendigen Wurzelbehandlung nur in eingeschränkten Fällen. Probleme mit der Kostenerstattung kann es bei der Behandlung der so genannten “Molaren” (hintere Backenzähne) geben.
Die Krankenkasse zahlt für eine “Wurzelbehandlung” nur, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Der zu behandelnde Zahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne eine Lücke
- Die Behandlung würde verhindern, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
- Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden.
Wann die Kasse nicht zahlt:
Sofern die Erfolgsaussichten der Wurzelbehandlung unklar sind, werden die Kosten von der Krankenkasse ebenfalls nicht übernommen.
Es kann oft vorkommen, dass der Zahnarzt zwar die Möglichkeit sieht, einen Zahn durch eine Wurzelbehandlung zu retten, doch wenn die Erfolgsaussichten zu gering sind, wird die gesetzliche Krankenkasse nicht leisten.
Die Kosten einer solchen Wurzelbehandlung sind dann privat zu zahlen. Eine gute Zahnzusatzversicherung leistet in diesen Fällen und übernimmt die Kosten einer solchen Wurzelbehandlung
Beispielsweise Arag Z100 oder die CSS Zahnzusatzversicherung , aber auch Barmenia ZG Plus oder Janitos dental plus oder Universa dentprivat
Eine Übersicht, der Zahnzusatzversicherungen, die für die Leistungen oder Mehrleistungen (über die gesetzliche Regelversorgung hinausgehnd) aufkommen, finden Sie hier