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Gemische Anstalten
Was sind “Gemischte Anstalten” ?
Mittlerweile wird fast jedes 5. Krankenhaus in Deutschland im Sinne der privaten Krankenversicherung als “Gemischte Anstalt” bezeichnet. Gemischte Anstalten sind Krankenhäuser, in denen neben den medizinisch notwendigen Heilbehandlungen auch Kur- und Sanatoriumsaufenthalte oder Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt werden können.
Leistungen für Kur- und Sanatoriumsaufenthalte sind in der Regel nicht durch eine private Voll- oder stationäre Zusatzversicherung versichert.
Genauso ist eine stationäre Heilbehandlung in einer “Gemischten Anstalt” nur dann versichert, wenn vor Behandlungbeginn eine schriftliche Leistungszusage des Krankenversicherers vorgelegt wurde. Wer darauf nicht achtet, könnte bei einer Kostenerstattung leer ausgehen. Oftmals ist es nicht wirklich erkennbar von außen, ob es sich bei einer Heilanstalt auch um eine Gemischte Anstalt handelt. Sehr oft ist dies bei Krankenhäusern der Fall, die sich in Kurorten befinden. Ein Indiz für einen Kurort ist die Bezeichnung “BAD” im Ortsnamen (z.B. Bad Schwartau, Bald Oldesloe usw.).
Leistet eine Krankenhauszusatzversicherung bei Gemischten Anstalten?
Es besteht normalerweise keine Verpflichtung für den Krankenversicherer eine Heilbehandlung in einer Gemischten Anstalt zuzusagen. Die meisten Krankenversicher halten sich bei Ihren Krankenhauszusatzversicherungen strikt an diese Regelung.
Die CSS Krankenhausversicherung hingegen hat in diesem Zusammenhang eine bessere Lösung zu Gunsten der Versicherten in den Bedingungen verankert. Ebenso verbraucherfreundliche Regelungen, bezüglich eines Krankenhausaufenthaltes bei einem Notfall, sieht die Arag Krankenhauszusatzversicherung vor.
Bei den meisten anderen TArifen ist vor dem Krankenhausaufenthalt in einer Gemischen Anstalt eine schriftliche Zusage des Versicherers einzuholen. Sich nur auf die Kulanz des Versicherers zu verlassen, kann teure Folgen haben.
Denn die CSS Krankenhauszusatzversicherung verzichtet auf eine Meldung vor Behandlungsbeginn, wenn der Patient nach der Behandlung nachweist, dass es sich bei dem Aufenthalt in der Gemischen Anstalt wirklich um eine stationäre Heilbehandlung gehandelt hat.
Viele Versicherte, die die Regelung ihrer stationären Zusatzversicherung in diesem Zusammenhang nicht kennen, könnten Gefahr laufen, auf den hohen Kosten eines Krankenhausaufenthaltes sitzen zu bleiben.
Zwar ist der Umstand, dass eine Krankenhauszusatzversicherung sich an die strengen Musterbedingungen in Bezug auf die Verfahrensweise bei Gemischten Anstalten hält, noch kein Indiz für eine leistungsschwache Zusatzversicherung, jedoch ist die kundenfreundliche Lösung, die unter anderem die CSS Krankenhauszusatzversicherung gewählt hat, deutlich sicherer für den Versicherten.
Insbesondere bei Notfallbehandlungen kann ein Versicherter in den Fall kommen, dass eine rechtzeitige Meldung und die schriftliche Leistungszusage des Versicherers gar nicht möglich sind. Zusätzlich ist für den Laien nicht unbedingt ersichtlich, ob ein Krankenhaus nun eine Gemischte Anstalt ist oder nur ein normales Krankenhaus, denn oft ist die auf den ersten Blick nicht erkennbar.