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Warum Beamtenversicherung?
Warum eine Beamtenversicherung?
Beamte gelten als relativ gut abgesicherte Berufsgruppe. Allerdings sollten auch sie Vorsorge treffen. Denn viele Gründe sprechen für eine Beamtenversicherung: Beamte werden für die Schäden, die sie eventuell während ihrer Dienstzeit verursachen, haftbar gemacht. Außerdem kann es jeden treffen, dass er oder sie dienstunfähig wird. Auch im Krankheitsfalle kommt der Staat als Arbeitgeber nicht vollends für die Kosten auf. Eine sogenannte Beihilfe-Krankenversicherung ist deswegen wichtig. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung, eine Diensthaftpflichtversicherung und eine gute Krankenversicherung sind daher für Beamte empfehlenswert. Tarife können gegebenenfalls individuell abgestimmt werden. Insgesamt gilt: Vergleichen lohnt sich! Denn zum Thema Beamtenversicherung gibt es viele Angebote auf dem Markt.
Beihilfe-Krankenversicherung: Sicherheit geht vor
Der Staat deckt im Krankheitsfall zwischen 50 und 80 Prozent der Kosten bei Beamten ab. Für das Restrisiko wird Staatsdienern eine Beamtenversicherung in Form einer nicht-obligatorischen Beihilfe-Krankenversicherung empfohlen, um die Gesundheitskosten abzufedern. Darüber hinaus sind attraktive und günstige Krankenversicherungen auf dem Markt. Daher sollten Betroffene im Rahmen einer Beamtenversicherung sorgfältig vergleichen und mehrere Angebote einholen.
Diensthaftversicherung: Wer haftet für wen?
Sollten Beamte während ihrer Dienstzeit versehentlich Schäden verursachen, werden sie dafür haftbar gemacht. Ein Lehrer, dessen Schüler bei einem Ausflug einen schwerwiegenden Unfall erleidet, ein Verwaltungsbeamter, der eine Fehlentscheidung mit erheblichen finanziellen Folgen verursacht: Sie werden im Ernstfall zur Verantwortung gezogen und müssen möglicherweise ihr Leben lang dafür aufkommen. Davor schützt eine Diensthaftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden je nach Vereinbarung abdeckt. Ein Beamter – ob nun in der Verwaltung, als Polizist oder Lehrer – sollte sich mit einer solchen Beamtenversicherung absichern.
Dienstunfähigkeitsversicherung: Im Fall der Fälle
Ein Schreckensszenario: Durch Unfälle oder unvorhergesehene Ereignisse können auch Beamte dienstunfähig werden. Obwohl Beamte in großen Teilen besser abgesichert sind als andere Arbeitnehmer, gilt dies nicht für die Dienstunfähigkeit. Beamte auf Probe, auf Widerruf oder Beamtenanwärter bekommen bei Dienstunfähigkeit keine gesonderten Leistungen von ihrem Arbeitgeber, dem Staat. Auch Beamte auf Lebenszeit bekommen eine Dienstunfähigkeitsrente keinesfalls in den ersten fünf Berufsjahren. Danach erhalten sie eine Rente, aber keine ausreichende, um den Lebensstandard zu halten. Es entsteht also in allen Fällen eine Versorgungslücke, die mithilfe einer Dienstunfähigkeitsversicherung geschlossen werden sollte. Bei einem Abschluss derselben sollte auf die genauen Vertragsklauseln geachtet und verschiedene Optionen in Betracht gezogen werden.