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Wartezeiten und private Zusatzkrankenversicherung
Was sind Wartezeiten?
Zusatzkrankenversicherungen sehen nach Abschluss in den meisten Fällen eine Wartezeit vor, in der keine Leistungen der Zusatzkrankenversicherung erfolgen können.
Der Grund hierfür ist, dass verhindert werden soll, dass ein Antragsteller, der bei der Antragstellung der Zusatzkrankenversicherung, möglicherweise eine bereits vorhandene Krankheitverschwiegen hat, die noch nicht ärztlich festgestellt wurde. Die Folgen wäre andernfalls ein enormes Kostenrisiko, welches die Versichertengemeinschaft der Zusatzkrankenversicherung, also vor allem die ehrlichen und gesunden Versicherungsnehmer zu tragen hätte. Die Beiträge der Zusatzkrankenversicherung würden unkalkulierbar steigen.
Welche Wartezeiten gibt es?
Zunächst gibt es bei einer Zusatzkrankenversicherung die allgemeinen Wartezeiten, diese betragen in der Regel 3 Monate und gelten meist für alle ambulanten Leistungen (Arzt, Heilpraktiker, Medikamente, Brille), aber auch die Zahnbehandlung zählt im Gegensatz zum Zahnersatz dazu. Lediglich die CSS Zahnzusatzversicherung verzichtet auf die allgemeinen Wartezeiten für den Bereich der Zahnbehandlung, so dass hier bereits nach Versicherungsbeginn Leistungen erstattet werden können.
Während bei lückenlosem Übertritt aus der Gesetzlichen Krankenversicherung in eine private Vollversicherung auf die allgemeinen Wartezeiten verzichtet werden muss, ist dies bei der Zusatzkrankenversicherung in den meisten Fällen nicht der Fall.
Zudem gibt es die besonderen Wartezeiten, diese betragen 8 Monate und gelten bei Zusatzkrankenversicherungen für Zahnersatz für Erstattungen bezüglich des Zahnersatzes. Zudem gelten die besonderen Wartezeiten auch für den Bereich Kieferorthopädie und die Bereiche Psychotherapie, sowie bei Schwangerschaft.
Können die Wartezeiten entfallen?
Wie bereits beschrieben, können die Wartezeiten entfallen. Die CSS Zahnzusatzversicherung verzichtet beispielsweise auf die allgemeinen Wartezeiten. Zudem verzichtet fast jede Versicherung auf die Wartezeiten, wenn bei Antragstellung zur Zusatzkrankenversicherung ein ärztliches bzw- zahnärztliches Zeugnis beigefügt wird und dadurch die Gesundheit fachkundig bescheinigt wird.
Zudem entfallen die allgemeinen und besonderen Wartezeiten tarifabhängig so gut wie immer bei Unfällen.
Manche Zusatzkrankenversicherungen verzichten auf erneute Wartezeiten, wenn ein Versicherungsschutz erhöht wird, wobei einige Zusatzkrankenversicherungen hier auch durchaus auf erneute Wartezeiten verzichten können.
