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- FAQ Hallesche CSA100 + CSW1 u. CSA100 + CSW2
Häufige Fragen zur privaten Krankenhauszusatzversicherung Hallesche CSW1 und CSW2
Wer ist mein Ansprechpartner im Schadenfall?
Gerne können Sie sich jederzeit bei Fragen zu Ihrer Krankenhauszusatzversicherung der Hallesche an uns, Ihren Vermittler des Vertrages, wenden. Außerdem stehen Ihnen die Mitarbeiter des Versicherers bei Fragen und Wünschen zur Verfügung. Bei konkreten Leistungsanfragen kontaktieren Sie direkt den Versicherer. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich den richtigen Ansprechpartner passend zu jeder Situation zu nennen.
Sind bei der Krankenhauszusatzversicherung der Hallesche Wartezeiten zu beachten?
Die Wartezeiten auf Leistungen aus der stationären Zusatzversicherung gelten vom Versicherungsbeginn an. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate und entfällt bei Unfällen. Die besonderen Wartezeiten der stationären Zusatzversicherung betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate.
Sieht die stationäre Zusatzversicherung der Hallesche Erstattungshöchstgrenzen vor?
Nein, beide Krankenhauszusatz-Tarife der Hallesche CSW1 + CSW2 leisten ohne Begrenzung auf die amtliche Gebührenordnung für Ärzte. Mit entsprechender Honorarvereinbarung werden also auch Arzthonorare von Spezialisten über dem 3,5 fachen Satz der GOÄ erstattet.
Wie lang ist die Mindestvertragslaufzeit dieser Krankenhausversicherung?
Die Mindestvertragslaufzeit der stationären Zusatzversicherung in beiden Tarifen, beträgt zwei Versicherungsjahre und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Versicherungsjahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht für Sie, falls der Versicherer die Beiträge erhöhen sollte. Seitens des Versicherers besteht hingegen kein ordentliches Kündigungsrecht.
Erhalte ich ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn ich auf Wahlleistungen verzichte?
Wenn statt 1-Bett die Unterbringung im 2-Bettzimmer gewählt wird, wird ein Ersatzkrankenhaustagegeld von 36,40,-/Tag gezahlt. Bei Verzicht auf die privatärztliche Behandlung werden pro Tag 26,-Euro gezahlt. Gilt für Tarif CSA100 + CSW1
Bei Verzicht auf gesonderte Unterkunft im 2-Bettzimmer wird ein Ersatzkrankenhaustagegeld von 15,60,Euro/Tag gezahlt. Wird keine privatärztliche Behandlung in Anspruch genommen, werden pro Tag 26 Euro ausgezahlt. Gilt für tarif CSA100 + CSW2
Sind ambulante Ops erstattungsfähig?
Nein, ambulante Operationen sind nicht erstattungsfähig
Sind Leistungen für vor- und nachstationäre Behandlungen inbegriffen?
Ja! Eine im unmittelbaren Zusammenhang mit einem stationären Aufenthalt stehende Vor- oder Nachuntersichung ist erstattungsfähig
Werden von der Krankenhausversicherung auch die Differenzkosten zur GKV übernommen?
Bei beiden Krankenhauszusatztarifen der Hallesche sind die Differenzkosten, die bei der Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses enstehen, erstattungsfähig.
Was bedeutet Rooming-In?
Besonders zu empfehlen sind die die stationären Zusatztarife der Hallesche für Kinder. Rooming-In bedeutet die Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils im Krankenhaus während des stationären Aufenthaltes des Kindes.
Wie sind die Regelungen bei Gemischten Anstalten?
Eine vorherige schriftliche Zusage des Versicherers bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung aufgrund einer Notfalleinweisung in eine Gemischte Anstalt ist dann nicht erforderlich, wenn es sich bei der Kurklinik um das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung handelte.
Bilden die Krankhauszusatz-Tarife der Hallesche Altersrückstellungen?
Ja. Allerdings bleibt der Preis bei Erwachsenen gemäß ihres Eintrittalters gleich und steigt nicht jährlich aufgrund des Älterwerdens.
Welche Besonderheiten gibt es sonst noch?
Zur bequemen Abrechnung zwischen Krankenhaus und Versicherer erhält der Versicherte von der Hallesche eine Versichertenkarte. Zudem werden die Transportkosten zum nächstgelegenen Krankenhaus erstattet.
