Vorteile der Rürup Rente

Die auch als Rürup Rente bezeichnete Basisrente garantiert eine lebenslange Rentenzahlung im Alter. Wenngleich die Basisrente grundsätzlich auch Arbeitnehmern offen steht, richtet sie sich primär an Selbständige und Freiberufler. Ihnen bietet die Rürup Rente eine steuerlich geförderte Möglichkeit zur Altersvorsorge. In dieser Funktion ist die Basisrente nahezu alternativlos, da diese Personengruppe weder von der Riester Rente noch von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren kann.


Wesentliche Merkmale der Rürup Rente

Anders als bei der Riester Rente, zu der auch staatliche Zuschüsse gewährt werden, erfolgt die Förderung der Basisrente ausschließlich durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Im Jahr 2011 können 70 % der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Anteil steigt jährlich um 2 %, im Jahr 2025 wird also der gesamte Beitrag zur Rürup Rente steuerlich absetzbar sein. Maximal können jährlich 20.000 Euro geltend gemacht werden. Ähnlich wie bei der normalen Altersrente kann die Auszahlung nur in Form einer Leibrente erfolgen, eine Wahlmöglichkeit ist nicht vorgesehen.


Die Basisrente genießt hohen Schutz

Insbesondere angesichts der höheren Zukunftsrisiken Selbständiger sind zwei Schutzmechanismen der Rürup Rente von großer Bedeutung. Wichtig ist zunächst, dass das eingezahlte Kapital unpfändbar ist. Hinzu kommt, dass die Rürup Rente auch im Fall einer längeren Arbeitslosigkeit unangetastet bleibt, da keine Anrechnung dieses Vermögens auf das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) erfolgt.

Besteuerung der Basisrente während des Rentenbezugs

Auch hier wurde für die Rürup Rente eine Regelung getroffen, die an die entsprechenden Regeln für die gesetzliche Altersrente angelehnt ist. Ein Teil der ausgezahlten Basisrente unterliegt der Einkommenssteuerpflicht. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil der Rürup Rente ist, hängt ausschließlich davon ab, in welchem Jahr die Auszahlung beginnt. Der zu diesem Zeitpunkt gültige Wert bleibt für die gesamte Bezugsdauer der Rente festgeschrieben. Beginnt die Auszahlung z.B. im Jahr 2015, so sind 70 % der Rente zu versteuern. Dieser Anteil wächst bis zum Jahr 2020 jährlich um 2 %, danach jährlich um 1 %. Bei einem Beginn der Auszahlung im Jahr 2040 ist Basisrente also voll zu versteuern. Auch in diesem Fall wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung jedoch günstig aus, da das zu versteuernde Einkommen – und damit der Grenzsteuersatz – während der Rentenbezugs im Regelfall niedriger ist als während der Ansparphase.

Fazit zur Basisrete

Die Rürup Rente bietet Selbständigen eine steuerlich attraktive Möglichkeit zur Altersvorsorge. Die Auszahlung erfolgt in Form einer lebenslangen Rente. Damit bietet die kapitalgedeckte Basisrente langfristige Sicherheit im Alter und stellt daher eine vorteilhafte Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung dar.

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