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Leistungen der Riester Rente Vorsorge
Je nach Anbieter haben Sie die Wahl:
lebenslang andauernde Rentenzahlung
lebenslang andauernde Rentenzahlung mit Mindestlaufzeit
lebenslang andauernde Rentenzahlung mit Leistung im Todesfall
Riester Vorsorge – ab welchem Lebensjahr beginnt die Rente?
Die Auszahlung der Riester Rente erfolgt in der Regel mit dem Eintrtt des gesetzlichen Renteneintritts. Im Rieser Vertrag ist jedoch geregelt, dass die Rentenzahlungen bereits
ab dem 60 Lebensjahr beginnen können, sofern Sie bereits vo rdme Rentenalter gesetzliche Rente beziehen. Zu beachten ist die Tatsache, dass bei einem früheren Rentenbeginnalter folgemässig die Rentenzahlun geringer ausfällt, da das angesparte Guthaben kürzer verzinst wird. Die Einzahlungen, Zinseinschüttungen bzw. Kurssteigerungen und das kumulierte Kapital durch die Riester Rente Zulagen sind in der Summe geringer.
Riester Rente Vorsorge – Vererben
Das im Riestervertrag zusammengesparte Guthaben kann vor dem Rentenbeginn des Verstorbenen vererbt werden. Das mit Zulagen, Steuerermässigungen und Eigenanteilen
zusammengesparte Guthaben muss, um keine steuerschädliche Verwendun auszulösen, auf den Vertrag des Ehepartners übertragen werden.
Riester Rente – volle Grundzulage und Kinderzulage
Die Grundzulage beträgt für jeden Riestervertrag einheitlich € 154, die Kinderzulage beträgt € 185 jährlich und pro Kind. Für Kinder die ab dem 01.01.2008 geboren sind, beträgt die Kinderzulage gar € 300.
Riester Rente Vertrag – volle Zulagen
Voraussetzung für den Erhalt der vollen Grundzulage und gegebenenfalls der vollen Kinderzulage ist die Einzahlung von 4 Prozent des Vorjahresbruttos, mindestens aber den
Sockelbetrag i.H.v. € 60 pro Jahr. Darüber hinaus erhalten gut Verdienende mit einem Riester Rentenvertrag hohe Steuererstattungen.
Riester Rente Fonds-und Banksparplan – weitere Vorteile
Über Riester-Rentenversicherungsverträge hinaus, können Fonds-und Banksparpläne bespart werden. Bei diesen Riesterprodukten ist sogar ein Auszahlungsplan bis zum 85 Lebensjahr möglich. Zu Beginn der Rentenbezugsphase muss ein Teil des angesparten Vermögens in eine Rentenversicherung eingezahlt werden, um eine lebenslange Rentenzahlung, auch nach dem 85 Lebensjahr garantieren zu können. Der Rest des Fondsguthabens kann bis zum 85 Lebensjahr als Auszahlplan ausgestaltet werden.
Riester Rente – Kapitalabfindung
Grundsätzlich können Riester-Sparer zu Beginn der Rentenphase 30 % des angesparten Vermögens entnehmen, ohne dass die Entnahme förderschädlich ist, als Einmalentnahme erhalten und darüber frei verfügen.