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Riester Rente Förderung
Riester Förderung – wieviel erhalte ich vom Staat?
Wie hoch beträgt die staatlichen Zulagen zur Riesterrente?
Um die volle Zulage aus der Riester Förderung zu erhalten, müssen jährlich 4 Prozent des Vorjahresbruttogehaltes in den Riester Vertrag eingezahlt werden. Die Riester Förderung verringert sich anteilig, wenn weniger als 4 Prozent des Vorjahresbruttogehalts in die Riesteranlage geleistet wurden. Außerdem ist ein Mindestbeitrag (Sockelbeitrag) von € 60
pro Jahr festgelegt, den man mindestens in die Riesteranlage eingezahlt haben muss. Maximal werden bis zu € 2100 Euro als Maximalbetrag pro Jahr berücksichtigt.
Die Höhe der Zuschüsse
ab Alleinstehende Ehepaare mit eigenen Verträgen Pro Kindergeldberechtigtes Kind
2010 € 154 € 308 € 185 (300 für ab 01.01.2008 Geborene)
Wer hat Anspruch auf die Riester Förderung?
Grundsätzlich kann der Riester Rentenvertrag von jedem abgeschlossen werden. Anspruch auf staatliche Zulagen in Form von Zulagen und Steuerfreibeträge besteht jedoch nur für:
rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer,
Beamte,
Angestellte im öffentlichen Dienst,
Azubis,
Berufssoldaten,
Zeitsoldaten,
Nichterwerbstätige in der Kindererziehungszeit,
Wehrdienstleistende,
Zivildienstleistenden,
Hebannen, Pflegepersonen,
Bezieher von ALG I und ALG II,
Seelotsen,
Künstler u. Publizisten, die gemäß Künstlerversicherungsgesetz versichert sind,
Achtung: Auch Ehepartner haben Anspruch
Auch nicht rentenversicherungspflichtige Eheleute erhalten die Förderung, sofern Ihr Ehepartner die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen. Der normalerweise nicht zulagenberechtigte Ehepartner muss nur einen eigenen Riester Vertrag abschließen, um als mittelbar zulagenberechtigt die Förderung zu erhalten.
Wer hat keinen Anspruch auf die Riester Förderung?
Keine Förderung erhalten bisher folgende Personengruppen:
Studenten
Geringfügig Beschäftigte (€ 400-Jobber),
die sozialversicherungsfreiheit gewählt haben
Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten
Gewerbetreibende, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
Geschäftsführer, die von der Sozialversicherungspflicht befreit sind.
Private Altersversorgung – wichtiger denn je
Private Altersvorsorge ist unverzichtbar geworden. Aufgrund des demographischen Wandels (stetiger Rückgang der Geburtenrate und gleichzeitig steigende Lebenserwartung) steht die gesetzliche Rentenversicherung vor dem Kollaps. Immer weniger Menschen können die Auszahlung der Renten an Senioren finanzieren. Die drohende Massenaltersarmut hat der Staat erkannt und fördert die Eigeninitiative zur privaten Altersversorgun mit Förderungen in Form von Zulagen und steuerlichen Vorteilen.
Riester Rente – Attraktive Altersversorgung
Riester-Sparer haben die Wahl der Besparung zwischen einen Rentenversicherungsvertrag, einem Banksparplan oder einen Fondssparplan. Vater Staat fördert den Vertrag mit Zulagen, Steuererleichterungen und Kinderzulagen. Besonders attraktiv ist deshalb das Riestersparen für Familien mit zahlreichen kindergeldberechtigten Kindern.
H2. Riester für Selbstständige: Rürup Rente
Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind und Gewerbetreibende sorgen vor mit der Rürup Rente. Die Rürup Rente ist ein privater Rentenvertrag mit sehr hoher steuerlicher Förderung. Genauso wie die Riester-Rente ist die Rürup Rente ein Vertrag nach dem Kapitaldeckungsverfahren: DIe Sparbeiträge werden angelegt, vezinst und später wird das gesammte Guthaben zur lebenslangen Rentenzahlung verwendet. Eine Kapitalabfindung oder Beleihung ist nicht möglich.
Vorteilhaft ist die Tatsache, dass die Rürup Rente unter bestimmten Voraussetzungen nicht pfändbar ist.