Die Zusatzversicherung Arag 483 erstattet sämtliche Naturheilverfahren, die im Hufelandverzeichnis aufgeführt sind.
Dazu gehören unter anderem folgende Naturheilverfahren:
Akupunktur | Anthroposophische Medizin | Antihomotoxische Medizin |
Ayurveda | Bioelektronische Systemdiagnostik | Elektro-Akupunktur |
Bioenergetische Verfahren | Atemtherapie | Augendiagnostik |
Elementar-Therapie | Homöopathie | Hydrotherapie |
Hyperthermie | Kinesiologie | Mikrobiologische Therapie |
Neuraltherapie | Organotherapien | Orthomolekulare Therapie |
Physikalische Therapie | Phytotherapie | Regulationsmedizin |
Matrixtherapie | Sauerstoff-Therapien | Traditionelle Chinesische Medizin |
besondere Arzneizubereitungen | und viele mehr |
Im Prinzip erstattet die Zusatzversicherung Arag 483 alle bei uns bekannten und in der praktischen Alternativmedizin angewendeten Naturheilverfahren.
Hierbei ist es egal, ob die Behandlung von einem Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilverfahren durchgeführt wird.
Nach Abschluss der Zusatzversicherung Arag 483 bzw. V100 können Sie sich bei Fragen rund um Ihren Vertrag gerne an uns als ihren unabhängigen Vermittler wenden. Zusätzlich stehen Ihnen bei Leistungsfragen oder speziellen Fragen der Abrechnung und Buchhaltung auch die Mitarbeiter der Arag Krankenversicherung zur Verfügung.
Es existieren allgemeine Wartezeiten. Diese enden 3 Monate nach Versicherungsbeginn. Leistungen aus der Zusatzversicherung Arag 483 stehen Ihnen somit ab dem 4. Monat nach Vertragsbeginn zur Verfügung.
Die besonderen Wartezeiten, welche 8 Monate betragen gelten für Psychotherapie und bei Schwangerschaft.
Ja, erstattungsfähig sind auch die im Rahmen der Behandlung verschriebenen Arzneimittel.
Insgesamt werden zusammen mit den Kosten der Behandlung 90% des Rechnungsbetrages bis zu 2500 Euro innerhalb von 24 Monaten erstattet.
Erstattungsfähig durch die Zusatzversicherung Arag 483 sind ebenfalls die Kosten für Arznei-Heil und Hilfsmittel.
Die Zusatzversicherung Arag 483 erstattet 100% bis 330 Euro für Personen ab 21 (auch ohne Vorleistung der Krankenkasse) für Sehhilfen, Kontaktlinsen, Brillen und Gläsern. Ein erneuter Anspruch besteht nach 36 Monaten.
Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren erhalten pro Kalenderjahr 165 Euro. 100% der Kosten für Sehhilfen, Kontaktlinsen, Brillen und Gläsern. Bei einer Veränderung der Sehkraft um mindestens 0,5 Dioptrien, entsteht ein neuer Anspruch. Ansonsten frühestens nach 36 Monaten.
Des Weiteren erstattet die Zusatzversicherung Arag 483 1000 Euro der Kosten einer brechkraftverändernden Augenoperation. Ein Anspruch entsteht frühestens nach 36 Monaten.
Die Zusatzversicherung Arag 483 erstattet 100% der gesetzlichen Zuzahlungen für Arznei- Heil- Verband- und Hilfsmittel.
Zudem werden 100% der Differenzkosten erstattet, die dadurch entstehen, dass ein anderes als bei der Einweisung genanntes Krankenhaus gewählt wird.
Dir Zusatzversicherung Arag V100 erstattet 100% der Restkosten für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten.
Das Leistungsverzeichnis der Zusatzversicherung Arag V100 umfasst dabei folgende Bereiche:
Darunter fallen auch viele sogenannte IGeL Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.
Insgesamt werden durch die Zusatzversicherung Arag V100 1000 Euro innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Jahren für Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Erstattungsfähige Kinder- und Jugendlichenvorsorgeuntersuchungen:
Erstattungsfähige Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft:
Erstattungsfähige allgemeine Vorsorgeuntersuchungen:
Erstattungsfähige Krebsvorsorgeuntersuchungen:
Ausserdem erstattungsfähig durch den Tarif Arag V100:
Die Zusatzversicherung Arag V100 erstattet 100% der Restkosten bei Impungen, die nach der STIKO-Empfehlung (Robert-Koch-Institut) erfolgen.
Zudem:Insgesamt erstattet die Zusatzversicherung Arag V100 200 Euro für Schutzimpfungen innerhalb von 2 Jahren.