Kostenlos beraten lassen!
04021107660 Montag - Freitag: 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Klimaneutral
arag

FAQ – Zusatzversicherung Arag 483 und V100

Welche Naturheilverfahren sind erstattungsfähig?

Die Zusatzversicherung Arag 483 erstattet sämtliche Naturheilverfahren, die im Hufelandverzeichnis aufgeführt sind.

Dazu gehören unter anderem folgende Naturheilverfahren:

Akupunktur Anthroposophische Medizin Antihomotoxische Medizin
Ayurveda Bioelektronische Systemdiagnostik Elektro-Akupunktur
Bioenergetische Verfahren Atemtherapie Augendiagnostik
Elementar-Therapie Homöopathie Hydrotherapie
Hyperthermie Kinesiologie Mikrobiologische Therapie
Neuraltherapie Organotherapien Orthomolekulare Therapie
Physikalische Therapie Phytotherapie Regulationsmedizin
Matrixtherapie Sauerstoff-Therapien Traditionelle Chinesische Medizin
besondere Arzneizubereitungen und viele mehr

Im Prinzip erstattet die Zusatzversicherung Arag 483 alle bei uns bekannten und in der praktischen Alternativmedizin angewendeten Naturheilverfahren.
Hierbei ist es egal, ob die Behandlung von einem Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilverfahren durchgeführt wird.

Wer ist mein Ansprechpartner im Schadenfall?

Nach Abschluss der Zusatzversicherung Arag 483 bzw. V100 können Sie sich bei Fragen rund um Ihren Vertrag gerne an uns als ihren unabhängigen Vermittler wenden. Zusätzlich stehen Ihnen bei Leistungsfragen oder speziellen Fragen der Abrechnung und Buchhaltung auch die Mitarbeiter der Arag Krankenversicherung zur Verfügung.

Existieren Wartezeiten bei der Zusatzversicherung Arag 483 und V100?

Es existieren allgemeine Wartezeiten. Diese enden 3 Monate nach Versicherungsbeginn. Leistungen aus der Zusatzversicherung Arag 483 stehen Ihnen somit ab dem 4. Monat nach Vertragsbeginn zur Verfügung.
Die besonderen Wartezeiten, welche 8 Monate betragen gelten für Psychotherapie und bei Schwangerschaft.

Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit?

Die Mindestvertragslaufzeit der Zusatzversicherung Arag 483 bzw. V100 beträgt 2 Jahre. Der Vertrag kann also frühestens zum Ende des 2 Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten beendet werden.

Werden von der Zusatzversicherung Arag auch die Kosten für Arzneimittel ersetzt?

Ja, erstattungsfähig sind auch die im Rahmen der Behandlung verschriebenen Arzneimittel.
Insgesamt werden zusammen mit den Kosten der Behandlung 90% des Rechnungsbetrages bis zu 2500 Euro innerhalb von 24 Monaten erstattet.
Erstattungsfähig durch die Zusatzversicherung Arag 483 sind ebenfalls die Kosten für Arznei-Heil und Hilfsmittel.

Inwiefern wird für Sehhilfen geleistet?

Die Zusatzversicherung Arag 483 erstattet 100% bis 330 Euro für Personen ab 21 (auch ohne Vorleistung der Krankenkasse) für Sehhilfen, Kontaktlinsen, Brillen und Gläsern. Ein erneuter Anspruch besteht nach 36 Monaten.

Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren erhalten pro Kalenderjahr 165 Euro. 100% der Kosten für Sehhilfen, Kontaktlinsen, Brillen und Gläsern. Bei einer Veränderung der Sehkraft um mindestens 0,5 Dioptrien, entsteht ein neuer Anspruch. Ansonsten frühestens nach 36 Monaten.

Des Weiteren erstattet die Zusatzversicherung Arag 483 1000 Euro der Kosten einer brechkraftverändernden Augenoperation. Ein Anspruch entsteht frühestens nach 36 Monaten.

Welche GKV-Eigenanteile werden erstattet?

Die Zusatzversicherung Arag 483 erstattet 100% der gesetzlichen Zuzahlungen für Arznei- Heil- Verband- und Hilfsmittel.
Zudem werden 100% der Differenzkosten erstattet, die dadurch entstehen, dass ein anderes als bei der Einweisung genanntes Krankenhaus gewählt wird.

Welche Vorsorgeuntersuchungen sind versichert?

Dir Zusatzversicherung Arag V100 erstattet 100% der Restkosten für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten.

Das Leistungsverzeichnis der Zusatzversicherung Arag V100 umfasst dabei folgende Bereiche:

  • Vorsorgeuntersuchung für Kinder und Jugendliche
  • Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft
  • Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen
  • Krebsvorsorgeuntersuchungen

Darunter fallen auch viele sogenannte IGeL Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.

Insgesamt werden durch die Zusatzversicherung Arag V100 1000 Euro innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Jahren für Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

Erstattungsfähige Kinder- und Jugendlichenvorsorgeuntersuchungen:

  • U6a: Einmalige Wiederholung der Kindervorsorgeuntersuchung U6 im 15.-18. Lebensmonat
  • U9a: Erste Wiederholung der Kindervorsorgeuntersuchung U9 im 8. Lebensjahr
  • U9b: Zweite Wiederholung der Kindervorsorgeuntersuchung U9 im 10. Lebensjahr
  • J2: Einmalige Wiederholung der Jugendlichenvorsorgeuntersuchung J1 im 14.-16. Lebensjahr
  • Schielvorsorge: Einmalige Früherkennungsuntersuchung für Kinder bis zum 7. Lebensjahr
  • Augen-Check: Einmalige Früherkennungsuntersuchung für Kinder und Jugendliche im 7.-15. Lebensjahr
  • Audio-Check: Einmalige Früherkennungsuntersuchung für Kinder und Jugendliche im 7. -15. Lebensjahr
    Diese Vorsorgeuntersuchungen gehen über die Leistungen der GKV hinaus. Die Leistungen der GKV in diesem Bereich beinhalten die Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U9, zusätzlich U7a, J1 sowie den Neugeborenen-Hörcheck.

Erstattungsfähige Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft:

  • Zusätzliche Sonographie (auch als Ultraschall-Untersuchung bezeichnet) in Er-gänzung zur GKV-Leistung, einmalig pro Schwangerschaft. Der Leistungsanspruch ist nicht auf einen bestimmten Zeitraum während der Schwangerschaft begrenzt.
  • Der Triple-Test ist pro Schwangerschaft einmalig erstattungsfähig.(Vorbeugung Down-Syndrom)

Erstattungsfähige allgemeine Vorsorgeuntersuchungen:

  • Großer Gesundheits-Check zur Früherkennung insbesondere von Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen (wie Diabetes) sowie Erkrankungen der inneren Organe einschließlich
  • Klinischer Untersuchung
  • Großem Blutbild und Bestimmung von Stoffwechselwerten
  • Belastungs-EKG
  • Sonographie von bis zu 4 Organen
  • Lungenfunktionsprüfung
  • Sonographie-Check von bis zu 4 inneren Organen
  • Lungen-Check zur Überprüfung der Lungenfunktion inklusive Ruhespirographie und Flussvolumenkurve
  • Hirnleistungs-Check zur Früherkennung einer Demenz mittels orientierender Testuntersuchungen
  • Osteoporose-Vorsorge durch Bestimmung des Mineralgehaltes des Knochengerüsts (Osteodensitometrie)
  • Schilddrüsen-Vorsorge mittels Bestimmung des TSH-Wertes im Blut
  • Glaukom-Vorsorge (zur Früherkennung des Grünen Stars) mittels Perimetrie, Tonometrie und Gonioskopie
  • Schlaganfall-Vorsorge durch Messung der Strömungsverhältnisse mittels Sonographie
  • Helicobacter-Pylori-Test: Helicobacter Pylori ist ein Bakterium, das für über 75% der Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüre (stellen Krebsvorstufen dar) verantwortlich ist. Der Test wird mittels eines C-Harnstoff Atemtests durchgeführt.
  • Hauttyp-Bestimmung
  • HIV-Test

Erstattungsfähige Krebsvorsorgeuntersuchungen:

  • Große Krebsvorsorge der Frau einschließlich
  • Körperlicher Untersuchung
  • Großem Blutbild
  • Sonographie von bis zu 4 inneren Organen
  • Sonographie der Brust
  • Mammographie (Röntgenuntersuchung der Brust)
  • Große Krebsvorsorge des Mannes einschließlich
  • Körperlicher Untersuchung
  • Großem Blutbild
  • Sonographie von bis zu 4 inneren Organen
  • Bestimmung des Prostataspezifischen Antigens (PSA-Test) im Rahmen eines Bluttests zur Früherkennung eines Prostata-Karzinoms
  • Hautkrebs-Screening mittels Auflichtmikroskopie
  • Darmkrebsvorsorge mittels Stuhlbluttest bzw. Darmspiegelung (Koloskopie)

Ausserdem erstattungsfähig durch den Tarif Arag V100:

  • Lifestyle-Check
  • Sportmedizinischer Check
  • Großer Gesundheitscheck

Welche Leistungen existieren bei Impfungen?

Die Zusatzversicherung Arag V100 erstattet 100% der Restkosten bei Impungen, die nach der STIKO-Empfehlung (Robert-Koch-Institut) erfolgen.

Zudem:
  • Impfungen gegen Tollwut
  • Impfungen gegen Hepatitis A und B
  • Impfungen gegen Frühsommer-Meninoenzephalitis (FSME)
  • Impfungen aufgrund von Auslandsreisen

Insgesamt erstattet die Zusatzversicherung Arag V100 200 Euro für Schutzimpfungen innerhalb von 2 Jahren.