

Die 3 neuen Uni Dent Top Zahntarife der Universa Krankenversicherung überzeugen durch Premiumleistungen in den Bereichen Versorgung mit hochwertigem Zahnersatz, Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Kieferorthopädie Absicherung. Dabei weisen sowohl der Premiumtarif Universa Uni Dent Top 100 mit einer generellen 100% Erstattung, als auch die beiden günstigeren Tarifvarianten Uni Dent Top 90 und Uni Dent Top 75 (mit jeweils 90% bzw. 75% Erstattung für Zahnersatz) jeweils ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis bezogen auf ihr Leistungssegment auf.
Alle Tarife verzichten auf anfängliche Wartezeiten und sind ohne eine Beantwortung von Gesundheitsfragen abschließbar.
Zudem sind die Leistungen für Zahnbehandlungen inkl. Inlays in allen 3 Tarifen zu 100% der Aufwendungen bis zum 3,5fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOÄ) abgesichert.
Die sehr großzügige Erstattung bereits innerhalb der ersten Vertragsjahre ist verglichen mit den Tarifen anderer Anbieter ebenfalls positiv hervorzuheben. Dazu kommt, dass der Versicherer, die Universa Krankenversichererung, als ältester deutscher privater Krankenversicherer, für seine kundenfreundliche und faire Leistungsregulierung bekannt ist.
Alles in allem kann man daher mit der Wahl der neuen Universa Uni Dent Top Zahnversicherung, egal für welche Leistungsvariante man sich entscheided, nicht wirklich viel verkehrt machen, sondern erhält in jedem Fall einen Rundum-Versicherungsschutz für seine Zähne, der dem aktuellen Leistungsstand im Bereich Premium-Schutz in Deutschland entspricht und der keinesfalls schlechter ist als bei 99% der sonstigen Tarife am Markt. In unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich können Sie die Universa Tarife mit allen anderen Tarifen gegenüberstellen und sowohl Preise, aber auch Leistungen miteinander vergleichen.
Hier erhalten Sie einen Kurz-Überblick über die Leistungen der 3 Universa Uni Dent Top Zahntarife im Vergleich:
| Leistung | uni-dent|Top 100 |
uni-dent|Top 90 |
uni-dent|Top 75 |
|---|---|---|---|
| Professionelle Zahnreinigung und Zahnprophylaxe | 250 EUR pro Kalenderjahr |
200 EUR pro Kalenderjahr |
150 EUR pro Kalenderjahr |
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Zahnbehandlung
z. B. Wurzel-, Parodontosebehandlungen, plastische Füllungen
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100 % | 100 % | 100 % |
| Inlays (Einlagefüllungen) | 100 % | 100 % | 100 % |
| Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung | 100 % | 100 % | 100 % |
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Hochwertiger Zahnersatz
z. B. Brücken, Kronen, Implantate inkl. Knochenaufbau
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100 % | 90 % | 75 % |
| Aufbissbehelfe und Knirscherschienen | 100 % | 90 % | 75 % |
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Kieferorthopädie
bis zum 21. Lebensjahr bzw. nach einem Unfall
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100 % bis 3.000 EUR | 90 % bis 2.500 EUR | 75 % bis 2.000 EUR |
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Schmerzlindernde Maßnahmen
z. B. Vollnarkose, Akupunktur
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100 % | 90 % | 75 % |
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Zahnaufhellung
z. B. Bleaching
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250 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren |
200 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren |
150 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren |
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Leistungshöchstsätze
Die Begrenzung entfällt ab dem 5. Kalenderjahr (KJ) sowie bei Unfällen
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Die Leistungen sind begrenzt auf:
1.500 EUR im 1. KJ
3.000 EUR im 1.-2. KJ 4.500 EUR im 1.-3. KJ 6.000 EUR im 1.-4. KJ |
Die Leistungen sind begrenzt auf:
1.000 EUR im 1. KJ
2.500 EUR im 1.-2. KJ 4.000 EUR im 1.-3. KJ 5.500 EUR im 1.-4. KJ |
Die Leistungen sind begrenzt auf:
1.000 EUR im 1. KJ
2.000 EUR im 1.-2. KJ 3.000 EUR im 1.-3. KJ 4.000 EUR im 1.-4. KJ |
Die Universa Uni Dent Top Zahntarife richten sich an gesetzlich krankenversicherte Personen. Abschließen können sie daher GKV-Versicherte, jedoch auch Heilfürsorgeberechtigte (z. B. Polizei oder Bundeswehr) und ebenfalls sind die Tarife für Grenzgänger geeignet, sofern diese bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Auch dann, wenn Sie ihren Hauptwohnsitz in einem europäischen Nachbarland haben.
Nicht abschließbar sind die Tarife jedoch für privat krankenversicherte Personen (PKV).
Grundsätztlich für Kinder, Erwachsene und auch Senioren. Aufgrund der sehr guten Kieferorthopädie-Leistungen sind alle Universa Zahntarife eine gute Empfehlung für Kinder und Jugendliche. Doch auch für höhere Altersklassen überzeugen die Tarife in allen Bereichen grunsätzlich durch ein hohes Leistungsniveau.
Nein, die Tarife haben keine Wartezeiten. Der Versicherungsschutz beginnt sofort.
Nicht mitversichert sind jedoch Behandlungen, die bereits vor Vertragsbeginn angeraten oder begonnen wurden.
Ja, der Abschluss ist auch mit fehlenden Zähnen möglich, da keine Gesundheitsfragen gestellt werden.
Allerdings gelten bereits vor Vertragsabschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne als nicht mitversichert.
Bereits vorhandener Zahnersatz – egal ob festsitzend oder herausnehmbar – ist grundsätzlich mitversichert, sofern sich daraus erst nach Vertragsbeginn neue Behandlungen ergeben oder diese neu angeraten werden.
Die Universa Uni Dent Top Tarife sind lebenslang leistungsfähig und versichern Sie grundsätzlich ein Leben lang, sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.
Es besteht jedoch eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Kalenderjahren. Danach ist der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres kündbar.
Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht. Die Universa kann Ihnen also nicht selbst kündigen, da Sie zu viele Leistungen in Anspruch nehmen.
Ja, die Universa Zahnzusatzversicherungen leisten auch dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse keine Leistung für z.B. eine Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie (jedoch nur bis 21 Jahre oder ansonsten nur unfallbedingte KFO-Behandlungen) erbringt.
Wird jedoch freiwillig auf eine mögliche Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse verzichtet – zum Beispiel durch die Behandlung bei einem Arzt ohne Kassenzulassung –, erfolgt eine pauschale Kürzung der Erstattung um 20 Prozentpunkte.
Besteht kein Anspruch auf eine GKV-Vorleistung, wird die Leistung voll erbracht.
Der Versicherungsschutz gilt uneingeschränkt auch im europäischen Ausland. Sofern jedoch die GKV in so einem Fall für eine Behandlung keine Leistung erbringt, verhält es sich hier ähnlich wie bei Inanspruchnahme von Zahnärzte ohne Kassenzulassung. Es würde in diesem Fall eine Kürzung der Leistung in Höhe von 20%-Punkten erfolgen. Doch grundsätzlich besteht trotzdem ein Leistungsanspruch, maximal bis zu den Kosten, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wäre.