Ihr Weg zur sanften Medizin.
Die Ambulante Zusatzversicherung Universa EZ2 erstattet sämtliche Naturheilverfahren, die im Hufelandverzeichnis aufgeführt sind.
Dazu gehören unter anderem folgende Naturheilverfahren:
Akupunktur | Anthroprosophische Medizin | Antihomotoxische Medizin |
Ayurveda | Bioelektronische Systemdiagnostik | Elektro-Akupunktur |
Hyperthermie | Kinesiologie | Mikrobiologische Therapie |
Neuraltherapie | Organotherapien | Orthomolekulare Therapie |
Bioenergetische Verfahren | Atemtherapie | Augendiagnostik |
Elementar-Therapie | Homöopathie | Hydrotherapie |
Physikalische Therapie | Phytotherapie | Regulationsmedizin |
Matrixtherapie | Sauerstoff-Therapien | Traditionelle Chinesische Medizin |
besondere Arzneizubereitungen | und viele mehr |
Im Prinzip erstattet die *Universa EZ2 alle bei uns bekannten und in der praktischen Alternativmedizin angewendeten Naturheilverfahren.
Hierbei ist es egal, ob die Behandlung von einem Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilverfahren durchgeführt wird. Dabei werden die Kosten beim Heilpraktiker nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bis zum Mindestsatz und bis zum 2,3 fachen Regelhöchstsatz nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bei einer Behandlung durch eine Arzt für Naturheilverfahren erstattet.
Mit einer Erstattung von midestens 1500 Euro pro Jahr für Naturheilverfahren gehört der Tarif zu den besseren Zusatzversicherungen am Markt.Bei schweren Erkrankungen verdoppelt sich der Anspruch zudem, so dass hier insgesamt bis zu 3000 Euro pro Jahr zur Verfügung stehen.
Nach Abschluss der Universa Zusatzversicherung können Sie sich bei Fragen rund um Ihren Vertrag gerne an uns als ihren unabhängigen Vermittler wenden. Zusätzlich stehen Ihnen bei Leistungsfragen oder speziellen Fragen der Abrechnung und Buchhaltung auch die Mitarbeiter der Universa Krankenversicherung zur Verfügung.
Rechnungen und Anfragen senden Sie bitte an:
Universa Krankenversicherung
Sulzbacher Straße 1-7 , 90489 Nürnberg
Telefon: 0911 / 53 07 -0
Bei Fragen zu den Leistungen der Tarife können Sie uns natürlich auch gerne ansprechen. Es geht allerdings schneller, wenn Sie die Rechnungen zur Erstattung direkt an den Versicherer senden.
Es existieren allgemeine Wartezeiten. Diese enden 3 Monate nach Versicherungsbeginn. Leistungen aus der Zusatzversicherung stehen Ihnen somit ab dem 4. Monat nach Vertragsbeginn zur Verfügung.
Die besonderen Wartezeiten, welche 8 Monate betragen gelten für Psychotherapie und bei Schwangerschaft.
Die Wartezeiten entfallen bei Unfällen. Gegen vorlage eines ärztlichen Zeugnisses auf eigene Kosten ca. 80 Euro) kann auch ein Wartezeiterlass bei der Universa beantragt werden.
Die Mindestvertragslaufzeit derUniversa Zusatzversicherung beträgt 2 Jahre. Der Vertrag kann also frühstens zum Ende des 2 Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten beendet werden.